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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin Kerpen, den 18.07.2006 BESCHLUSS aus der Sitzung des Stadtrates vom Dienstag, den 20.06.2006 um 17:00 Uhr Drucksachen-Nummer: V 146.06 TOP 5.3 Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 3a) auszuräumen • Die 4.Änderung des Bebauungsplanes "Hahner Äcker Ost", Stadtteil Sindorf gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Änderungsbereich erstreckt sich über den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 A. Der Planbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost " liegt am südwestlichen Rand des Stadtteiles Sindorf in der Gemarkung Kerpen und wird wie folgt begrenzt: • • • • im Süden durch die BAB 4 im Westen durch die Visteonstraße im Norden durch den Europaring und im Osten durch die Erfttalstraße L 122 Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 zu entnehmen.