Daten
Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
Kerpen, den 18.07.2006
BESCHLUSS
aus der Sitzung des Stadtrates
vom Dienstag, den 20.06.2006 um 17:00 Uhr
Drucksachen-Nummer: V 146.06
TOP 5.3
Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
•
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 3 und 3a) auszuräumen
•
Die 4.Änderung des Bebauungsplanes "Hahner Äcker Ost", Stadtteil Sindorf gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Der Änderungsbereich erstreckt sich über den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI
231 A. Der Planbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost " liegt am
südwestlichen Rand des Stadtteiles Sindorf in der Gemarkung Kerpen und wird wie folgt begrenzt:
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im Süden durch die BAB 4
im Westen durch die Visteonstraße
im Norden durch den Europaring und
im Osten durch die Erfttalstraße L 122
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab
1:1000 zu entnehmen.