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Vorlage (Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Vorlage (Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 04.14  „Bergerstraße / Weißer Straße“) Vorlage (Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 04.14  „Bergerstraße / Weißer Straße“)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Bossy 602007 (Dr) 12.09.2017 353/2017 (141/2017) Betreff Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer/FB 20 Freytag Schiffer Brandt Dartsch Radermacher Kuhl Jülich RPA 13/2 FB 66 M. Jouaux i.V. Gansen Beschlussentwurf: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zur Erschließung von Flächen im Gebiet des künftigen Bebauungsplanes 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ zwischen der Stadt Brühl und der Firma Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Baris Yanmaz. Erläuterungen: Die Fa. Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt im Bereich des Bebauungsplangebietes 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ die Errichtung von Mehrfamilienhäusern in zwei- bis viergeschossiger Bauweise mit ca. 100 Wohneinheiten. Durch den Erschließungsvertrag verpflichtet sich die Erschließungsträgerin, die im Vertragsgebiet festgesetzten Erschließungsanlagen auf eigene Kosten und im eigenen Namen herzustellen und nach Fertigstellung zu übergeben. Die hierzu noch erforderliche restliche Verkehrsfläche wird zuvor unentgeltlich an die Stadt notariell übertragen. Die Vertragserfüllungspflicht umfasst den Anschluss an die städtische Kanalisation sowie eine Änderung des Straßenquerschnittes an der „Weißer Straße“ nach den Festsetzungen des BP 04.14. Hiernach ist die „Weißer Straße“ zu verengen, um insgesamt 25 öffentliche Stellplätze im Verkehrsraum herzustellen und zu sichern. Zudem ist die Anbindung des Gebietes an die „Weißer Straße“ als Erschließungsstraße herzustellen. Der Erschließungsträgerin obliegt die Herstellung der erforderlichen Straßenbeleuchtung, der Straßenbenennungsschilder und der erforderlichen Straßenverkehrsbeschilderung, soweit noch erforderlich. Die Erschließungsträgerin trägt ebenfalls die Kosten für notwendige Verlegungen an vorhandenen Versorgungsleitungen. Drucksache 353/2017 Seite - 2 – Im Rahmen der inneren Erschließung ist eine Fußwegverbindung als mit „Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit“ zu belastende Fläche zum südlich angrenzenden städtischen Spielplatz herzustellen und zu sichern. Die Erschließungsanlagen sind der Stadt nach der Schlussabnahme unentgeltlich zu übergeben. Die Stadt Brühl trifft keine Erstattungspflicht. Die Erschließungsträgerin übernimmt überdies die Kosten für alle festgesetzten Begrünungen und Baumpflanzungen gemäß BP 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“. Durch die vollständige Übernahme der Erschließungskosten entfällt nach den Vorschriften des BauGB die Verpflichtung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für dieses Erschließungsgebiet. Kanalanschlussbeiträge fallen im vorliegenden Fall nicht an. Die Verpflichtung zur unentgeltlichen und lastenfreien Übertragung von künftigen öffentlichen Verkehrsflächen, soweit sie noch nicht in städtischem Eigentum stehen, sowie die Vorlage einer ausreichenden Vertragserfüllungsbürgschaft sind Wirksamkeitsvoraussetzungen des Vertrages. -