Daten
Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Bossy
602007 (Dr)
12.09.2017
353/2017
(141/2017)
Betreff
Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 04.14
„Bergerstraße / Weißer Straße“
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer/FB 20
Freytag
Schiffer
Brandt
Dartsch
Radermacher Kuhl
Jülich
RPA
13/2
FB 66
M. Jouaux i.V.
Gansen
Beschlussentwurf:
Der Rat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zur Erschließung
von Flächen im Gebiet des künftigen Bebauungsplanes 04.14 „Bergerstraße / Weißer
Straße“ zwischen der Stadt Brühl und der Firma Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft
mbH & Co.KG, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Baris Yanmaz.
Erläuterungen:
Die Fa. Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt im Bereich
des Bebauungsplangebietes 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ die Errichtung von
Mehrfamilienhäusern in zwei- bis viergeschossiger Bauweise mit ca. 100 Wohneinheiten.
Durch den Erschließungsvertrag verpflichtet sich die Erschließungsträgerin, die im
Vertragsgebiet festgesetzten Erschließungsanlagen auf eigene Kosten und im eigenen
Namen herzustellen und nach Fertigstellung zu übergeben. Die hierzu noch erforderliche
restliche Verkehrsfläche wird zuvor unentgeltlich an die Stadt notariell übertragen.
Die Vertragserfüllungspflicht umfasst den Anschluss an die städtische Kanalisation sowie
eine Änderung des Straßenquerschnittes an der „Weißer Straße“ nach den Festsetzungen
des BP 04.14. Hiernach ist die „Weißer Straße“ zu verengen, um insgesamt 25 öffentliche
Stellplätze im Verkehrsraum herzustellen und zu sichern. Zudem ist die Anbindung des
Gebietes an die „Weißer Straße“ als Erschließungsstraße herzustellen.
Der Erschließungsträgerin obliegt die Herstellung der erforderlichen Straßenbeleuchtung,
der Straßenbenennungsschilder und der erforderlichen Straßenverkehrsbeschilderung,
soweit noch erforderlich.
Die Erschließungsträgerin trägt ebenfalls die Kosten für notwendige Verlegungen an
vorhandenen Versorgungsleitungen.
Drucksache 353/2017
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Im Rahmen der inneren Erschließung ist eine Fußwegverbindung als mit „Gehrecht
zugunsten der Allgemeinheit“ zu belastende Fläche zum südlich angrenzenden
städtischen Spielplatz herzustellen und zu sichern.
Die Erschließungsanlagen sind der Stadt nach der Schlussabnahme unentgeltlich zu
übergeben. Die Stadt Brühl trifft keine Erstattungspflicht.
Die Erschließungsträgerin übernimmt überdies die Kosten für alle festgesetzten
Begrünungen und Baumpflanzungen gemäß BP 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“.
Durch die vollständige Übernahme der Erschließungskosten entfällt nach den Vorschriften
des BauGB die Verpflichtung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für dieses
Erschließungsgebiet. Kanalanschlussbeiträge fallen im vorliegenden Fall nicht an.
Die Verpflichtung zur unentgeltlichen und lastenfreien Übertragung von künftigen
öffentlichen Verkehrsflächen, soweit sie noch nicht in städtischem Eigentum stehen, sowie
die Vorlage einer ausreichenden Vertragserfüllungsbürgschaft sind Wirksamkeitsvoraussetzungen des Vertrages.
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