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Vorlage (Konzeption Kommunaler Ordnungsdienst Vorlage Rat am 25 09 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
85 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
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Inhalt der Datei

FB 32 32 B 14.09.2017 Brühler Ordnungsdienst (BOD) Nach den bisherigen Erfahrungen trägt eine erhöhte Präsenz von Polizei und städtischen Mitarbeitern der Ordnungsbehörde auf den Straßen dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in erheblichem Maße zu steigern. Insbesondere anhand von gemeinsam durchgeführten Aktivitäten wird das gemeinsame Ziel der ordnungsbehördlichen Tätigkeit sichtbar. Ansprechpartner für Brühler Bürgerinnen und Bürger Der Brühler Ordnungsdienst (BOD) als Teil der örtlichen Ordnungsbehörde beeinflusst das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger durch sein Auftreten positiv und wirkt präventiv im Hinblick auf Rechtsverstöße. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD stehen den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zu Verfügung. Kleinere Hilfeleistungen und Informationen werden vor Ort erledigt bzw. gegeben. Sie sind zudem aktiv, wenn etwa Alkoholiker, Obdachlose oder randalierende Jugendliche Anlass zur Sorge geben und Verunreinigungen öffentlicher Plätze zu beklagen sind. Andere Meldungen über Gefahrensituationen, starke Verunreinigungen u.ä. werden vom BOD aktuell und zuverlässig an zuständige Stellen weitergegeben sowie ordnungsbehördliche Maßnahmen unverzüglich eingeleitet. Aufgaben des Brühler Ordnungsdienstes sind unter anderem        Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger; Ermittlung, Ahndung und Meldung von Verunreinigungen (Abfälle, Hundekot) im öffentlichen Verkehrsraum und in Anlagen (Kinderspielplätze, Friedhöfe); Ermittlung und Meldung von Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden / Einrichtungen (Farbschmierereien, Graffiti) sowie Wildplakatierungen im gesamten Stadtgebiet; Feststellen und Unterbinden von Aktivitäten, die das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen (exzessiver öffentlicher Alkoholgenuss, unverhohlener Drogenkonsum, Vandalismus, Rowdytum, Belästigungen usw.) sowie Identitätsfeststellungen und gegebenenfalls Sicherstellung von Gegenständen; Alkoholkontrollen im Rahmen des Jugendschutzgesetzes; Weiterleitung der Hinweise an die entsprechenden Institutionen (Sozialer Dienst, Drogenberatung, Jugendamt); gemeinsamer Streifendienst mit der Polizei und gezielte Aktionen mit der Polizei (Ordnungspartnerschaften) nach Bedarf; 1           uniformierte Streifentätigkeiten im gesamten Stadtgebiet (grundsätzlich tagsüber und abends sowie bei Bedarf auch in den Nachtstunden und an Wochenenden); Überwachung von öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen der Brühler Straßenordnung und anderen Vorschriften; Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes; Überwachung der sog. „störenden Treffs“; Mitwirkung bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen (z.B. Evakuierung bei Bombenfunden, Überwachung von Sperrzonen bei Tierseuchen u. a.); Kontrolle größerer Ereignisse (z.B. Hubertusmarkt, Weihnachtsmarkt, u.a. Märkte); Ermittlungsdienst für den Bürgerservice (Wohnsitzfeststellungen, Überprüfung wirtschaftlicher Verhältnisse u.ä.) Zwangsweise Schulzuführungen Überprüfung von Erlaubnissen für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen Überwachung der Schließzeiten Fußgängerzone wie auch Kontrolle auf unbefugtes Befahren der Fußgängerzone in Zusammenarbeit mit der Polizei Bei diesen Aufgaben handelt es sich teilweise um pflichtige Aufgaben, teilweise um freiwillige Aufgaben der Verwaltung, wobei die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen allgemeines und besonderes Ordnungsrecht zu den Pflichtaufgaben gehört. Ordnungspartnerschaft mit der Polizei Mit dem gesteigerten Sicherheitsgefühl ist gleichzeitig eine Verbesserung der Lebensqualität verbunden. Bereits durch den Erlass des Innenministers vom 9.1.1998 wurde die Grundlage für die Einrichtung sogenannter Ordnungspartnerschaften (OPA) geschaffen. Davon abzugrenzen ist die Verfolgung von Straftaten, die ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizeibehörden fällt. Aus diesem Grunde schalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD bei der Feststellung einer strafbaren Handlung oder bei dem Verdacht einer Straftat unverzüglich die Polizei ein. Daneben leistet der BOD Vollzugshilfe bei verschiedenen anderen Aufgaben wie Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Behörden, Zeugentätigkeit bei Maßnahmen der Polizei, des Zolls, Steuerfahndung u. a. Beschwerden über frei laufende Hunde, Verschmutzungen durch Hundekot, missbräuchliche Nutzung von Kinderspielplätzen und Schulhöfen sowie Treffpunkte Heranwachsender (vor allem Lärm und Verschmutzung) bilden neben Streifengängen im gesamten Stadtgebiet den Schwerpunkt der täglichen Arbeit. Ordnungsamt und BOD Zur Erledigung der oben beschriebenen Aufgaben erhält der BOD einen Teil seiner täglichen Arbeitsaufträge aus dem Innendienst des Ordnungsamtes. Hier gehen neben den direkten Kontakten zum BOD alle Arbeitsaufträge ein und werden systematisch erfasst und je nach Dringlichkeit sofort telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter geleitet. Darüber hinaus greift der BOD im Rahmen seiner Streifentätigkeit selbständig ordnungswidrige Tatbestände (z.B. Fehlverhalten, Abfallablagerungen, Verunreinigungen, 2 Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen, etc.) auf, nimmt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern auf, regelt im Idealfall an Ort und Stelle abschließenden den Sachverhalt und fertigt hierüber entsprechende Berichte. In den Fällen, wo eine sofortige Erledigung nicht möglich ist, unterrichtet der BOD den Innendienst, der dann die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Durch diese zu den anderen Fachdienststellen (z.B. Jugendamt, Sozialer Dienst, AöR u.a.) verzahnte Arbeit wird ein optimales Arbeitsergebnis erzielt. Der BOD wird in zwei Schichten von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr eingesetzt. Daneben werden nach Bedarf Sonderdienste zu anderen Zeiten und am Wochenende festgesetzt. Es wird eine neue, zentrale Rufnummer eingerichtet: 02232 / 79 – 79 79 Für Anrufe nach Dienstende und an dienstfreien Wochenenden wird ein Anrufbeantworter geschaltet. gez. Becke 3