Daten
Kommune
Brühl
Größe
85 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
FB 32
32 B
14.09.2017
Brühler Ordnungsdienst (BOD)
Nach den bisherigen Erfahrungen trägt eine erhöhte Präsenz von Polizei und städtischen
Mitarbeitern der Ordnungsbehörde auf den Straßen dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl
der Bürgerinnen und Bürger in erheblichem Maße zu steigern. Insbesondere anhand von
gemeinsam durchgeführten Aktivitäten wird das gemeinsame Ziel der ordnungsbehördlichen
Tätigkeit sichtbar.
Ansprechpartner für Brühler Bürgerinnen und Bürger
Der Brühler Ordnungsdienst (BOD) als Teil der örtlichen Ordnungsbehörde beeinflusst das
objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger durch sein
Auftreten positiv und wirkt präventiv im Hinblick auf Rechtsverstöße. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des BOD stehen den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zu
Verfügung. Kleinere Hilfeleistungen und Informationen werden vor Ort erledigt bzw.
gegeben. Sie sind zudem aktiv, wenn etwa Alkoholiker, Obdachlose oder randalierende
Jugendliche Anlass zur Sorge geben und Verunreinigungen öffentlicher Plätze zu beklagen
sind. Andere Meldungen über Gefahrensituationen, starke Verunreinigungen u.ä. werden vom
BOD aktuell und zuverlässig an zuständige Stellen weitergegeben sowie ordnungsbehördliche
Maßnahmen unverzüglich eingeleitet.
Aufgaben des Brühler Ordnungsdienstes sind unter
anderem
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger;
Ermittlung, Ahndung und Meldung von Verunreinigungen (Abfälle, Hundekot) im
öffentlichen Verkehrsraum und in Anlagen (Kinderspielplätze, Friedhöfe);
Ermittlung und Meldung von Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden /
Einrichtungen (Farbschmierereien, Graffiti) sowie Wildplakatierungen im gesamten
Stadtgebiet;
Feststellen und Unterbinden von Aktivitäten, die das Sicherheitsgefühl der
Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen (exzessiver öffentlicher Alkoholgenuss,
unverhohlener Drogenkonsum, Vandalismus, Rowdytum, Belästigungen usw.) sowie
Identitätsfeststellungen und gegebenenfalls Sicherstellung von Gegenständen;
Alkoholkontrollen im Rahmen des Jugendschutzgesetzes;
Weiterleitung der Hinweise an die entsprechenden Institutionen (Sozialer Dienst,
Drogenberatung, Jugendamt);
gemeinsamer Streifendienst mit der Polizei und gezielte Aktionen mit der Polizei
(Ordnungspartnerschaften) nach Bedarf;
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uniformierte Streifentätigkeiten im gesamten Stadtgebiet (grundsätzlich tagsüber und
abends sowie bei Bedarf auch in den Nachtstunden und an Wochenenden);
Überwachung von öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen
der Brühler Straßenordnung und anderen Vorschriften;
Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes;
Überwachung der sog. „störenden Treffs“;
Mitwirkung bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen (z.B.
Evakuierung bei Bombenfunden, Überwachung von Sperrzonen bei Tierseuchen u.
a.);
Kontrolle größerer Ereignisse (z.B. Hubertusmarkt, Weihnachtsmarkt, u.a. Märkte);
Ermittlungsdienst für den Bürgerservice (Wohnsitzfeststellungen, Überprüfung
wirtschaftlicher Verhältnisse u.ä.)
Zwangsweise Schulzuführungen
Überprüfung von Erlaubnissen für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen
Überwachung der Schließzeiten Fußgängerzone wie auch Kontrolle auf unbefugtes
Befahren der Fußgängerzone in Zusammenarbeit mit der Polizei
Bei diesen Aufgaben handelt es sich teilweise um pflichtige Aufgaben, teilweise um
freiwillige Aufgaben der Verwaltung, wobei die Verfolgung und Ahndung von Verstößen
gegen allgemeines und besonderes Ordnungsrecht zu den Pflichtaufgaben gehört.
Ordnungspartnerschaft mit der Polizei
Mit dem gesteigerten Sicherheitsgefühl ist gleichzeitig eine Verbesserung der Lebensqualität
verbunden. Bereits durch den Erlass des Innenministers vom 9.1.1998 wurde die Grundlage
für die Einrichtung sogenannter Ordnungspartnerschaften (OPA) geschaffen.
Davon abzugrenzen ist die Verfolgung von Straftaten, die ausschließlich in den
Zuständigkeitsbereich der Polizeibehörden fällt. Aus diesem Grunde schalten die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD bei der Feststellung einer strafbaren Handlung
oder bei dem Verdacht einer Straftat unverzüglich die Polizei ein.
Daneben leistet der BOD Vollzugshilfe bei verschiedenen anderen Aufgaben wie
Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Behörden, Zeugentätigkeit bei Maßnahmen der
Polizei, des Zolls, Steuerfahndung u. a.
Beschwerden über frei laufende Hunde, Verschmutzungen durch Hundekot, missbräuchliche
Nutzung von Kinderspielplätzen und Schulhöfen sowie Treffpunkte Heranwachsender (vor
allem Lärm und Verschmutzung) bilden neben Streifengängen im gesamten Stadtgebiet den
Schwerpunkt der täglichen Arbeit.
Ordnungsamt und BOD
Zur Erledigung der oben beschriebenen Aufgaben erhält der BOD einen Teil seiner täglichen
Arbeitsaufträge aus dem Innendienst des Ordnungsamtes. Hier gehen neben den direkten
Kontakten zum BOD alle Arbeitsaufträge ein und werden systematisch erfasst und je nach
Dringlichkeit sofort telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter geleitet.
Darüber hinaus greift der BOD im Rahmen seiner Streifentätigkeit selbständig
ordnungswidrige Tatbestände (z.B. Fehlverhalten, Abfallablagerungen, Verunreinigungen,
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Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen, etc.) auf, nimmt Beschwerden von
Bürgerinnen und Bürgern auf, regelt im Idealfall an Ort und Stelle abschließenden den
Sachverhalt und fertigt hierüber entsprechende Berichte. In den Fällen, wo eine sofortige
Erledigung nicht möglich ist, unterrichtet der BOD den Innendienst, der dann die
erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Durch diese zu den anderen Fachdienststellen (z.B.
Jugendamt, Sozialer Dienst, AöR u.a.) verzahnte Arbeit wird ein optimales Arbeitsergebnis
erzielt.
Der BOD wird in zwei Schichten von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr eingesetzt.
Daneben werden nach Bedarf Sonderdienste zu anderen Zeiten und am Wochenende
festgesetzt.
Es wird eine neue, zentrale Rufnummer eingerichtet:
02232 / 79 – 79 79
Für Anrufe nach Dienstende und an dienstfreien Wochenenden wird ein Anrufbeantworter
geschaltet.
gez.
Becke
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