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Vorlage (Abschluss einer Gruppenbeteiligungsvereinbarung mit den Städten Hürth und Wesseling sowie dem Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
12.09.17, 18:27
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in DEZ I Schiffer Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 11.09.2017 348/2017 Betreff Abschluss einer Gruppenbeteiligungsvereinbarung mit den Städten Hürth und Wesseling sowie dem Rhein-Erft-Kreis Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt den Bürgermeister, die als Anlage beigefügte Gruppenbeteiligungsregelung mit den Stadtbusstädten Hürth und Wesseling sowie dem Rhein-Erft-Kreis abzuschließen. Erläuterungen: Ein Zulässigkeitskriterium für eine europarechtskonforme Direktvergabe ist die sog. Eigenleistungsquote. Das bedeutet, dass das durch die Direktvergabe begünstigte Unternehmen den überwiegenden Teil der Leistungen selbst erbringt. Um die Eigenleistungsquote sicherzustellen, ist vorgesehen, dass die Stadtbusstädte bzw. – unternehmen Mitgesellschafter der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) werden. Da die RVK außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der drei Stadtbusstädte tätig ist und bleiben will, ist es erforderlich, dass die Städte Mitglied einer das Tätigkeitsgebiet der RVK umfassenden Gruppe von Behörden werden. Eine solche Behördengruppe stellen aktuell die Mitglieder des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) dar. Das Zuständigkeitsgebiet dieser Behördengruppe umfasst auch das Tätigkeitsgebiet der RVK. Alle Verkehre im Rhein-Erft-Kreis sowie im Gebiet der Stadtbusstädte sind VRS-Verbundverkehre. Trotz jahrelanger Bemühungen ist es den Stadtbusstädten bis dato nicht gelungen, eine Vollmitgliedschaft in dem Entscheidungsgremium des VRS, der Zweckverbandsversammlung, zu erlangen. Die Interessen der Stadtbusstädte werden aktuell im Rahmen einer Gastmitgliedschaft, d.h. Rede- aber kein Abstimmungsrecht, durch den Vertreter der Stadt Brühl wahrgenommen. Vor dem Hintergrund, dass die Problematik bereits in anhängigen Verfahren thematisiert wurde, erscheint dieses Drucksache 348/2017 Seite - 2 – Mitwirkungsrecht nicht ausreichend, um dem Erfordernis einer Behördengruppe gerecht zu werden. Mit dem Entwurf der vorliegenden Vereinbarung, die zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und den beteiligten Stadtbusstädten verhandelt wurde, wird der Versuch unternommen, dieses Kriterium zu erfüllen. Inhaltlich wird festgelegt, dass ein mandatierter Vertreter des RheinErft-Kreises die Interessen der Stadtbusstädte in der Zweckverbandsversammlung des VRS wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass eine über die reine Gastmitgliedschaft hinausgehende Interessenvertretung der Stadtbusstädte erfolgt. Da in der Nachbarstadt Hürth die Auftragsvergabe der Verkehrsleistungen unmittelbar bevorsteht, ist beabsichtigt, die Vereinbarung noch im Laufe des Monats September dieses Jahres abzuschließen. Anlage(n): (1) 2017 09 06 - Entwurf Gruppenbeteiligungsregelung