Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0414
18.09.2017
362/2017
(320/2017)
Betreff
Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Verpflichtung des Investors zu einer Mietpreisbindung Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Planen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 14.09.2017
anlässlich
der
anstehenden
Beschlussfassung
zum
Bebauungsplan
04.14Bergerstraße/Weißer Straße erneut das Thema der Knappheit bezahlenbaren
Wohnungsraumes und damit einhergehend die Problematik der Zuschüsse im Bereich des
geförderten sozialen Wohnungsbau diskutiert. Insbesondere war hier die Tatsache von
Belang, dass der Investor als zukünftiger Antragsteller vor Bauantragsstellung nicht in
Erfahrung bringen kann, wie viele der dem Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung stehenden
Fördermittel seinem Projekt zugeteilt werden können. Für den Ausschuss stellte ein
Entscheidungshindernis dar, dass vor Satzungsbeschluss nicht sichergestellt ist, dass ein
gewisser Anteil (30%) der Wohnungen zu einem Mietpreis an den Markt gehen kann, der
wesentlich unter dem marktüblichen Mietzins liegt oder gar dem Satz des geförderten
Wohnungsbaus entspricht.
Im Nachgang zur Sitzung wurde mit dem Investor gesprochen. Dieser erkennt das
Anliegen des Ausschusses, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, an und hat sich bereit
erklärt, hieran nach Kräften mitzuwirken, sofern insgesamt die Wirtschaftlichkeit des
Projektes nicht in Frage gestellt wird..
Er hat zugesagt, sich, für den Fall, dass der Rhein-Erft-Kreis für die in Rede stehenden
30% der von ihm geplanten Wohnungen (das sind ca.35-40) nicht in ausreichendem
Umfang Fördermittel zur Verfügung stellen kann, um eine Sonderförderung der NRWBank für sein Vorhaben zu bemühen. Entsprechende Vorgespräche wurden seitens des
Investors bereits geführt. Gegebenenfalls kann in der Sitzung des Rates hierzu schon
ergänzend berichtet werden.
Drucksache 362/2017
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