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Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Verpflichtung des Investors zu einer Mietpreisbindung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Verpflichtung des Investors zu einer Mietpreisbindung -) Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0414 18.09.2017 362/2017 (320/2017) Betreff Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Verpflichtung des Investors zu einer Mietpreisbindung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Der Ausschuss für Planen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 14.09.2017 anlässlich der anstehenden Beschlussfassung zum Bebauungsplan 04.14Bergerstraße/Weißer Straße erneut das Thema der Knappheit bezahlenbaren Wohnungsraumes und damit einhergehend die Problematik der Zuschüsse im Bereich des geförderten sozialen Wohnungsbau diskutiert. Insbesondere war hier die Tatsache von Belang, dass der Investor als zukünftiger Antragsteller vor Bauantragsstellung nicht in Erfahrung bringen kann, wie viele der dem Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung stehenden Fördermittel seinem Projekt zugeteilt werden können. Für den Ausschuss stellte ein Entscheidungshindernis dar, dass vor Satzungsbeschluss nicht sichergestellt ist, dass ein gewisser Anteil (30%) der Wohnungen zu einem Mietpreis an den Markt gehen kann, der wesentlich unter dem marktüblichen Mietzins liegt oder gar dem Satz des geförderten Wohnungsbaus entspricht. Im Nachgang zur Sitzung wurde mit dem Investor gesprochen. Dieser erkennt das Anliegen des Ausschusses, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, an und hat sich bereit erklärt, hieran nach Kräften mitzuwirken, sofern insgesamt die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht in Frage gestellt wird.. Er hat zugesagt, sich, für den Fall, dass der Rhein-Erft-Kreis für die in Rede stehenden 30% der von ihm geplanten Wohnungen (das sind ca.35-40) nicht in ausreichendem Umfang Fördermittel zur Verfügung stellen kann, um eine Sonderförderung der NRWBank für sein Vorhaben zu bemühen. Entsprechende Vorgespräche wurden seitens des Investors bereits geführt. Gegebenenfalls kann in der Sitzung des Rates hierzu schon ergänzend berichtet werden. Drucksache 362/2017 Seite - 2 –