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Vorlage (Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum Balthasar-Neumann-Platz, 'Licht- und Sicherheitskonzept' - Kostenberechnung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
153 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Vorlage (Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum Balthasar-Neumann-Platz, 'Licht- und Sicherheitskonzept'
- Kostenberechnung -) Vorlage (Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum Balthasar-Neumann-Platz, 'Licht- und Sicherheitskonzept'
- Kostenberechnung -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 27 02 18.09.2017 363/2017 (327/2017) Betreff Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum Balthasar-NeumannPlatz, 'Licht- und Sicherheitskonzept' - Kostenberechnung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95050 / 54012300 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Schiffer Lamberty Radermacher RPA FB 20 Obladen Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In der Sitzung vom 14.09.2017 wurde dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine Konzeption zur Lichtführung in der Unterführung Brühl Mitte vorgestellt. Die zuvor angedachte Lösung mit drei Monitoren, die in unterschiedlicher Weise und Intensität bespielt werden konnten, sollte auf Beschluss des Ausschusses genauer untersucht werden und Alternativen zu den vorgeschlagenen Bildschirmlösungen entwickelt werden. Die Arbeiten an den Alternativen führten zur Beteiligung des Büros Aktivraum das sich mit Lichtinstallationen beschäftigt. Aktivraum hat in Zusammenarbeit mit MWM eine Konzeption für Brühl Mitte erarbeitet, die dem Ausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2017 vorgestellt wurde. Im Anschluss an die Präsentation hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die Kosten der Lichtkonzeption gegenüber den bisherigen Lösungsansätzen darzustellen und mit dem Fördergeber zu klären, ob das neue Konzept ebenfalls förderfähig ist. Seite - 2 – Drucksache 363/2017 Die Kosten der Maßnahme stellen sich für den Bereich Lichtkonzeption im Vergleich zum Förderantrag wie folgt dar: 1.Kostenberechnung zum Förderantrag: Kostenansätze für Licht und die 4 Fenster (Bildschirme): Deckenlicht – Lichtpaneele: Digitale Schaufenster: Lichtleiste: Verkabelung: Summe im Förderantrag netto: 32.500 € 56.000 € 14.000 € 18.300 € 120.800 € 2. Das Konzept Aktivraum geht von folgenden Kosten aus: Deckenleuchten und Decoder: Lichtstäbe: Steuerungstechnik / Programmierung: Metallplatten und Bearbeitung: Befestigung und Montage: Verkabelung: Präsentation: Summe netto: 38.300 € 30.000 € 18.000 € 6.000 € 20.000 € 18.300 € 10.000 € 140.600 € Das Entspricht einer Kostenerhöhung von 19.800 € netto gegenüber dem ursprünglichen Förderantrag. Dem gegenüber entfallen jedoch die Kosten zur Entwicklung und Bereitstellung von Inhalten bei der Bespielung der Bildschirme. Zudem sind deutlich geringere Instandhaltungskosten zu erwarten. Vor Redaktionsschluss der Vorlage konnte eine Klärung mit der Bezirksregierung zur Förderfähigkeit der Maßnahme nicht herbeigeführt werden. Hierzu wird in der Sitzung des Rates ergänzend berichtet.