Daten
Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
11.09.17, 18:27
Aktualisiert
11.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Gansen
66/1 Ga
31.08.2017
322/2017
Betreff
Erneuerung Mischwasserkanal Janshof
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
FB 66/3
FB 20
Noethen
Jülich
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Schiffer
Schulz
Radermacher Kuhl
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt anhand der vorgelegten Planung die
Erneuerung des Mischwasserkanals auf der Fläche des Janshofs, vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung durch den Rat.
Erläuterungen:
Wegen des geplanten Rathausneubaus sowie der späteren Umgestaltung des Janshofes
ist der Neubau der Mischwasserkanäle im Bereich des Janshofes vorgesehen. Die
vorhandenen, in Platzmitte parallel laufenden Kanäle der Baujahre 1952 bzw. 1968 sollen
beiderseits entlang der Bebauung in einem Schutzstreifen von 6,00m verlegt werden.
Dadurch können die Hausanschlussleitungen kurz gehalten werden und in Platzmitte ein
unterirdischer Freiraum enstehen.
Die neuen Kanäle (DN 300) aus wandverstärkten Steinzeugrohren werden auf einer
Gesamtlänge von ca. 210 m verlegt. Im Zuge der Neuverlegung der Hauptkanäle sollen
ebenfalls die Grundstücksanschluss - und Sinkkastenleitungen erneuert werden, wenn bei
TV-Untersuchungen Schäden festgestellt werden.
Mit dem Bau soll noch in diesem Jahr, in Abhängigkeit der geplanten Abbrucharbeiten des
alten Rathauses begonnen werden, um einen reibungslosen Bauablauf des
nachfolgenden Hochbaus zu ermöglichen.
Die Baukosten für den Kanalbau einschließlich der Anschlussleitungen sind mit etwa
450.000 Euro veranschlagt. Die Mittelbereitstellung erfolgt mit gesonderter Vorlage im Rat.
Für die Erneuerung schadhafter Anschlussleitungen wird ein Kostenersatz erhoben.
Weitere Erläuterungen können anhand der Planung in der Sitzung vorgetragen werden.