Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13
Müller
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
12.09.2017
355/2017
Betreff
Projekt "Sanierung bzw. Neubau Rathaus Steinweg/Umgestaltung Janshof"
hier: Durchführung einer Einwohnerversammlung
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Müller
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 4 der
Hauptsatzung der Stadt Brühl und bestimmt die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden im Rat
der Stadt Brühl als Gesprächspartner zur Erörterung des Vorhabens in der Versammlung
mit den Einwohnerinnen und Einwohnern.
Erläuterungen:
Gem. § 23 Gemeindeordnung NW „unterrichtet der Rat die Einwohner über die allgemein
bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben
der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das
wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen
die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und
Auswirkungen unterrichtet werden.
Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und
zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner
anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) beschränkt werden können. Die
näheren Einzelheiten….. sind in der Hauptsatzung zu regeln. Vorschriften über eine
förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.“
In § 4 der Hauptsatzung der Stadt Brühl ist ergänzend festgelegt, dass über die Art und
Weise der Unterrichtung (z.B. Hinweis in der örtlichen Presse, öffentliche Anschläge,
schriftliche
Unterrichtung
aller
Haushalte,
Durchführung
besondere
Informationsveranstaltungen, Abhaltung von Versammlungen der Einwohnerinnen und
Einwohner) der Rat von Fall zu Fall entscheidet.
Drucksache 355/2017
Seite - 2 –
Eine Versammlung der Einwohner und Einwohnerinnen soll insbesondere stattfinden,
wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Stadt handelt, die die strukturelle
Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen
Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern verbunden ist.
Aufgrund der Bedeutung des Projektes „Sanierung bzw. Neubau Rathaus
Steinweg/Umgestaltung Janshof“ für Brühl und des großen öffentlichen Interesses,
welches sich in der Vergangenheit bei diesem Thema immer wieder gezeigt hat, schlägt
der Bürgermeister die Durchführung einer Einwohnerversammlung vor. Gem. § 4 Abs. 3
der Hauptsatzung legt er Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt durch öffentliche
Bekanntmachung ein.
Für den Fall, dass der Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschließt, legt
der Bürgermeister diese auf
Dienstag, 14. November 2017, 20 Uhr, Aula Max Ernst-Gymnasium
fest.
Der Bürgermeister führt gem. Hauptsatzung den Vorsitz in der Versammlung und
unterrichtet zu Beginn über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Vorhabens.
Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit, sich zu den
Ausführungen zu äußern und sie mit den vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern aller
Fraktionen und mit dem Bürgermeister zu erörtern.
Eine Beschlussfassung findet nicht statt.