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Vorlage (Projekt "Sanierung bzw. Neubau Rathaus Steinweg/Umgestaltung Janshof" hier: Durchführung einer Einwohnerversammlung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Vorlage (Projekt "Sanierung bzw. Neubau Rathaus Steinweg/Umgestaltung Janshof"
hier: Durchführung einer Einwohnerversammlung) Vorlage (Projekt "Sanierung bzw. Neubau Rathaus Steinweg/Umgestaltung Janshof"
hier: Durchführung einer Einwohnerversammlung)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 12.09.2017 355/2017 Betreff Projekt "Sanierung bzw. Neubau Rathaus Steinweg/Umgestaltung Janshof" hier: Durchführung einer Einwohnerversammlung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Müller Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 4 der Hauptsatzung der Stadt Brühl und bestimmt die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Brühl als Gesprächspartner zur Erörterung des Vorhabens in der Versammlung mit den Einwohnerinnen und Einwohnern. Erläuterungen: Gem. § 23 Gemeindeordnung NW „unterrichtet der Rat die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) beschränkt werden können. Die näheren Einzelheiten….. sind in der Hauptsatzung zu regeln. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.“ In § 4 der Hauptsatzung der Stadt Brühl ist ergänzend festgelegt, dass über die Art und Weise der Unterrichtung (z.B. Hinweis in der örtlichen Presse, öffentliche Anschläge, schriftliche Unterrichtung aller Haushalte, Durchführung besondere Informationsveranstaltungen, Abhaltung von Versammlungen der Einwohnerinnen und Einwohner) der Rat von Fall zu Fall entscheidet. Drucksache 355/2017 Seite - 2 – Eine Versammlung der Einwohner und Einwohnerinnen soll insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Stadt handelt, die die strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern verbunden ist. Aufgrund der Bedeutung des Projektes „Sanierung bzw. Neubau Rathaus Steinweg/Umgestaltung Janshof“ für Brühl und des großen öffentlichen Interesses, welches sich in der Vergangenheit bei diesem Thema immer wieder gezeigt hat, schlägt der Bürgermeister die Durchführung einer Einwohnerversammlung vor. Gem. § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung legt er Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt durch öffentliche Bekanntmachung ein. Für den Fall, dass der Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschließt, legt der Bürgermeister diese auf Dienstag, 14. November 2017, 20 Uhr, Aula Max Ernst-Gymnasium fest. Der Bürgermeister führt gem. Hauptsatzung den Vorsitz in der Versammlung und unterrichtet zu Beginn über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit den vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern aller Fraktionen und mit dem Bürgermeister zu erörtern. Eine Beschlussfassung findet nicht statt.