Daten
Kommune
Brühl
Größe
151 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13
Müller
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
14.09.2017
357/2017
(333/2014)
Betreff
22. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2017" des Städte- und Gemeindebundes
NRW am 23. November 2017 in Düsseldorf
hier: Entsendung von Vertretern
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, für die 22. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes
NRW folgende Vertreter der Stadt Brühl zu entsenden:
1. Bürgermeister Dieter Freytag
oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter
2. ………………………(CDU)
3. …………………… (CDU)
4. ………………………. (CDU)
5. ……………………(SPD)
6. ………………………..(SPD)
7. …………………..(GRÜNE)
Erläuterungen:
Die Stadt Brühl kann entsprechend der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW
aufgrund der Einwohnerzahl sieben Vertreter entsenden. Gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 113
GO NRW und § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW werden die Vertreter vom Rat
bestellt.
Da mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazugezählt
werden. Die Zuteilung der übrigen sechs Sitze erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO
NW durch die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags, ansonsten im
Wege der Verhältniswahl (CDU: 3 Sitze, SPD: 2 Sitz, GRÜNE: 1 Sitz)
Drucksache 357/2017
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Aus organisatorischen Gründen müssen sich die gewählten Vertreter festlegen, ob sie am
anschließenden Verbandsabend teilnehmen.
Eine Dienstreisegenehmigung ist nicht erforderlich. Per Ratsbeschluss vom 26.5.1986 hat
der Rat eine Grundsatzgenehmigung für alle Dienstreisen von Ratsmitgliedern erteilt, die
an Mitgliederversammlungen und an Sitzungen der Fachausschüsse des Städte- und
Gemeindebundes sowie an Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk
Köln teilnehmen.
Tagungsunterlagen werden an die Teilnehmer/innen weiter gegeben, sobald diese
vorliegen.
Anlage(n):
(1) Einladung 22. Mitgliederversammlung NWStGb Düsseldorf