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Vorlage (22. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2017" des Städte- und Gemeindebundes NRW am 23. November 2017 in Düsseldorf hier: Entsendung von Vertretern)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
151 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Vorlage (22. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2017" des Städte- und Gemeindebundes NRW am 23. November 2017 in Düsseldorf
hier: Entsendung von Vertretern) Vorlage (22. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2017" des Städte- und Gemeindebundes NRW am 23. November 2017 in Düsseldorf
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14.09.2017 357/2017 (333/2014) Betreff 22. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2017" des Städte- und Gemeindebundes NRW am 23. November 2017 in Düsseldorf hier: Entsendung von Vertretern Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, für die 22. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW folgende Vertreter der Stadt Brühl zu entsenden: 1. Bürgermeister Dieter Freytag oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter 2. ………………………(CDU) 3. …………………… (CDU) 4. ………………………. (CDU) 5. ……………………(SPD) 6. ………………………..(SPD) 7. …………………..(GRÜNE) Erläuterungen: Die Stadt Brühl kann entsprechend der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW aufgrund der Einwohnerzahl sieben Vertreter entsenden. Gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 113 GO NRW und § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW werden die Vertreter vom Rat bestellt. Da mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazugezählt werden. Die Zuteilung der übrigen sechs Sitze erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NW durch die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags, ansonsten im Wege der Verhältniswahl (CDU: 3 Sitze, SPD: 2 Sitz, GRÜNE: 1 Sitz) Drucksache 357/2017 Seite - 2 – Aus organisatorischen Gründen müssen sich die gewählten Vertreter festlegen, ob sie am anschließenden Verbandsabend teilnehmen. Eine Dienstreisegenehmigung ist nicht erforderlich. Per Ratsbeschluss vom 26.5.1986 hat der Rat eine Grundsatzgenehmigung für alle Dienstreisen von Ratsmitgliedern erteilt, die an Mitgliederversammlungen und an Sitzungen der Fachausschüsse des Städte- und Gemeindebundes sowie an Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln teilnehmen. Tagungsunterlagen werden an die Teilnehmer/innen weiter gegeben, sobald diese vorliegen. Anlage(n): (1) Einladung 22. Mitgliederversammlung NWStGb Düsseldorf