Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Entwurf Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
20.09.17, 13:37
Vorlage (Entwurf Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl) Vorlage (Entwurf Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 80 Kalle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 07.09.2017 342/2017 Betreff Entwurf Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Vorstellung des Entwurfs des Nahverkehrskonzeptes für die Stadt Brühl zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Rahmen der EU-rechtskonformen (EU Verordnung 1370/2007) Weiterentwicklung des ÖPNV in Brühl ist eine Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an die Stadtwerke Brühl GmbH beabsichtigt. Im Rechtsrahmen der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 ist dafür eine genaue Beschreibung von Art, Umfang und Qualität dieser Leistungen erforderlich, da ansonsten sogenannte „eigenwirtschaftliche Anträge“ anderer Unternehmen zum Zuge kommen können, denen gemäß Rechtsrahmen grundsätzlich der Vorzug zu geben ist. Da das Brühler Stadtbussystem mit den aktuellen Standards erfahrungsgemäß nicht eigenwirtschaftlich zu betreiben ist, werden durch die o. a. Qualitätsdefinition eigenwirtschaftliche Anträge wenig wahrscheinlich. Bei Aufgabenträgern wie dem Rhein-Erft-Kreis wird die Leistungs- und Qualitätsbeschreibung über den Nahverkehrsplan geregelt. Die Frage, ob auch die Stadt Brühl als vergleichsweise „kleiner“ Aufgabenträger hierfür einen Nahverkehrsplan benötigt, kann bislang nicht verlässlich beantwortet werden, da wegen des neuen Rechtsrahmens hierzu noch keine abschließenden Gerichtsurteile vorliegen. Nach sorgfältiger Prüfung wird ein Nahverkehrskonzept als eine Art „Nahverkehrsplan light“ als zielführend angesehen. Dieses Nahverkehrskonzept wurde vom Planungsbüro VIA aufbauend auf der Untersuchung zur Optimierung des Brühler Stadtbussystems mit vergleichsweise kleinem Aufwand erstellt. Drucksache 342/2017 Seite - 2 – Der Entwurf des Nahverkehrskonzeptes wird vom Planungsbüro VIA in der Sitzung des Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgestellt. Die Beschlussfassung über das Nahverkehrskonzept ist für die Sitzung am 13.11.2017 vorgesehen. Es ist erforderlich in dieser Sitzung das Nahverkehrskonzept zu beschließen, da ansonsten die vorgegebenen Fristen des Vergabeverfahrens nicht eingehalten werden können. Anlage(n): (1) 2017 09 19 Konzeptvorstellung