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Vorlage (Taktverdichtung der Linie 18 im Brühler Süden Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 19.09.2017 Bezug: AfVM vom 19.09.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
25.09.17, 14:47
Aktualisiert
25.09.17, 14:47
Vorlage (Taktverdichtung der Linie 18 im Brühler Süden
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 19.09.2017
Bezug: AfVM vom 19.09.2017) Vorlage (Taktverdichtung der Linie 18 im Brühler Süden
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 19.09.2017
Bezug: AfVM vom 19.09.2017)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 80 Kalle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 21.09.2017 370/2017 Betreff Taktverdichtung der Linie 18 im Brühler Süden Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 19.09.2017 Bezug: AfVM vom 19.09.2017 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben in einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag 365/2017 an den AfVM am 19.09.2017 beantragt: Die KVB AG wird seitens der Verwaltung beauftragt, ab 10.12.2017 alle Fahrten der Linie 18 am Tagesrand und am Wochenende (lt. Anhang) bis Brühl-Schwadorf zu verlängern. Da bis zum Sitzungszeitpunkt die nötigen Informationen seitens der KVB noch nicht vorliegen konnten wurde der Antrag ohne weitere Behandlung in den Rat verwiesen. Sachlage: Aufgrund erheblicher Schwierigkeiten im Bereich der Stellwerkstechnik wird sich die Betriebsaufnahme des 10-Minuten-Taktes zwischen Brühl Mitte und Brühl-Schwadorf vom ursprünglichen geplanten Starttermin zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 voraussichtlich auf den Fahrplanwechsel Dezember 2018 verschieben (keinesfalls früher). Dementsprechend wurden für die kommende Fahrplanperiode (2017/2018) keine zusätzlichen Fahrten eingeplant. Drucksache 370/2017 Seite - 2 – Betriebstechnisch kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Nach Angaben der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) müssen entsprechende Aufträge spätestens vor der Sommerpause vorliegen. Dies gilt im Übrigen auch für Änderungsaufträge aus Köln selbst. Derzeit sind die Planungen der KVB für die nächste Fahrplanperiode bereits viel zu weit fortgeschritten, um die gewünschten Zusatzfahrten noch berücksichtigen zu können. Neben der grundsätzlichen Frage nach den vorhandenen Personal- und Fahrzeugkapazitäten ist die Planung von Fahrplan, Umläufen, Personaleinsatz u. v. a. m. hierfür recht aufwändig und benötigt entsprechend langen Vorlauf, bis dann schlussendlich die ebenfalls noch zu erstellenden Fahrplanmedien vorliegen.