Daten
Kommune
Brühl
Größe
1,1 MB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
12.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
66
Dieckmann
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
21.08.2017
302/2017
Betreff
Prüfung zur Schaffung von barrierefreien Zuwegungen am Haltepunkt Badorf der Linie 18
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.09.2014
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Gansen
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Der Haltepunkt Badorf der Linie 18 kreuzt in Hochlage nahezu rechtwinklig die
tieferliegende Otto-Wels-Straße. Der Haltepunkt (Bahnsteig) selber ist im Rahmen des 2gleisigen Ausbaus der Linie 18 durch den Bahnbetreiber barrierefrei umgestaltet worden.
Die südlichen Zuwegungen von der Otto-Wels-Straße bieten im vorhandenen Bestand
keine barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu dem nun barrierefrei umgestalteten
Haltepunkt.
Im angrenzenden, südlichen Umfeld befinden sich 3 höhengestaffelte Verkehrsebenen.
3. (höchste) Ebene: Haltepunkt Badorf Park & Ride Parkplatz, Zuwegung zur
Gesamtschule, angrenzende Bebauung,
2. (mittlere) Ebene: Rad- und Gehweg
1. (tiefste) Ebene: Fahrbahn
Die verkehrstechnische Verbindung der 2. und 3. Ebene im Süden bzw.
Zugangsmöglichkeit vom Rad-/ Gehweg der Otto-Wels-Straße zu dem höherliegenden
Bahnsteig erfolgt westlich und östlich der Bahngleise jeweils über eine Treppenanlage und
eine nicht barrierefreie Rampenanlage. Die westliche Treppenanlage befindet sich im
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Eigentum der HGK (Parzellen 703 und 704), die östliche Treppenanlage im Eigentum des
Rhein-Erft-Kreises (Parzelle 712). Die beiden Rampenanlagen befinden sich auf
Grundstücken der Stadt Brühl (Parzellen 702 und 713).
(Katasterauszug)
Als Grundlage für weitere, konzeptionelle Überlegungen sind im Sommer 2017
umfangreiche lage- und höhentechnische Vermessungen in diesem Bereich durchgeführt
worden.
Grundsätzlich sind folgende Varianten zu betrachten:
1a.
barrierefreie Umgestaltung der Zuwegungen durch Rampen
1b.
barrierefreie Umgestaltung der Zuwegungen durch Rampenbauwerken aus
Stützwänden und/ oder Gabionen
2.
Aufzug mit Zuwegung/ Brücke
3.
Schrägaufzug
Östliche Rampe (Parzelle 713):
Der Höhenunterschied zwischen Rampenunterkante und –oberkante beläuft sich –bei
einer Rampenlänge von ca. 70m- auf ca. 3,30m. Die Längsgefälleausbildung ist innerhalb
der Rampe stark unterschiedlich ausgeführt. Das vorhandene Längsgefälle beträgt im
unteren Bereich deutlich über 6%, welches das maximale Gefälle für eine barrierefreie
Wegekette darstellt. Der obere Bereich ist im Bestand mit einem geringerem Längsgefälle
ausgeführt.
Im Rahmen einer barrierefreien Umgestaltung der vorhandenen östlichen Rampe ist es
möglich (Variante 1a), das Längsgefälle über den gesamten Rampenbereich auf unter 6%
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zu reduzieren. Dazu sind die vorhandene Rampen aufzunehmen und die neue Rampe,
z.T. durch Einschneiden in das Gelände und Abstützen des anstehenden Erdreiches mit
L-Steinen, mit einem einheitlichem Gefälle von max. 6% und entsprechenden Zwischen-/
Verweilpodesten zu erstellen. Im Rahmen dieser Arbeiten ist es notwendig, den
Baumbestand an dieser Stelle zu dezimieren. Entsprechende Ersatzpflanzungen sind an
anderer Stelle vorzusehen.
Diese barrierefreie Wegeführung bietet Menschen mit Gehbeeinträchtigung die
Möglichkeit, den östlichen Bahnsteig vom unterhalb liegenden Rad-/ Gehweg der OttoWels-Straße zu erreichen, bedeutet aber gleichzeitig eine Wegeverlängerung von ca. 120
m.
Geschätzte Baukosten, inklusive Ausgleichszahlungen für Ersatzpflanzungen:
ca. 105.000 Euro.
(Blick auf den unteren Abschnitt der östlichen Rampe vom Rad-/ Gehweg aus)
Westliche Rampe (Parzelle 702):
Der Höhenunterschied zwischen Rampenunterkante und -oberkante beläuft sich –bei
einer Rampenlänge von ca. 33m- auf ca. 4,40m. Die Längsgefälleausbildung ist innerhalb
der Rampe stark unterschiedlich ausgeführt, überschreitet aber in allen Bereichen deutlich
maximal zulässige Gefälle von 6%. Im unteren Abschnitt besteht ein Längsgefälle von ca.
20%, im oberen Abschnitt von ca. 12%.
Auf Grund der engen räumlichen Randbedingungen und des großen Höhenunterschiedes
ist die Errichtung einer barrierefreien Wegekette in Serpentinenform auch mit Stützwänden
und/ oder Gabionen (Varianten 1a und 1b scheiden hier aus) nicht möglich. Die Breite der
städtischen Parzelle 702 ist zu gering.
Der mögliche Erwerb der Nachbarparzelle 700 durch die Stadt Brühl ist vom Eigentümer
abschlägig entschieden worden. Auch mit der Möglichkeit des Erwerbs der Parzelle 700
wäre der dann zur Verfügung stehende Raum so weit begrenzt, dass eine sehr
aufwendige und kostenintensive Stützwandkonstruktion mit erheblichen Erdarbeiten
erforderlich gewesen wäre, um eine barrierefreie Zuwegung zu ermöglichen. Erschwerend
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wären diese Arbeiten in unmittelbarer Nähe zum Bahndamm und Bahnbetrieb
auszuführen gewesen. Daraus resultierende Vorgaben und Auflagen des Bahnbetreibers
hätten zu enorm hohen Kosten geführt.
(Blick auf den unteren Abschnitt der westlichen Rampe vom Rad-/ Gehweg aus)
(Blick auf den oberen Abschnitt der westlichen Rampe vom Bahnsteig aus)
Die Varianten 2.-Aufzug mit Zuwegung/ Brücke und 3.-Schrägaufzug sind sowohl mit
hohen Baukosten als auch Unterhaltungskosten –auch auf Grund von
Vandalismusanfälligkeit- verbunden.
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