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Vorlage (Barrierefreie Zuwegungen am Haltepunkt Badorf)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
1,1 MB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
12.09.17, 18:27
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 66 Dieckmann Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 21.08.2017 302/2017 Betreff Prüfung zur Schaffung von barrierefreien Zuwegungen am Haltepunkt Badorf der Linie 18 Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.09.2014 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Gansen Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Der Haltepunkt Badorf der Linie 18 kreuzt in Hochlage nahezu rechtwinklig die tieferliegende Otto-Wels-Straße. Der Haltepunkt (Bahnsteig) selber ist im Rahmen des 2gleisigen Ausbaus der Linie 18 durch den Bahnbetreiber barrierefrei umgestaltet worden. Die südlichen Zuwegungen von der Otto-Wels-Straße bieten im vorhandenen Bestand keine barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu dem nun barrierefrei umgestalteten Haltepunkt. Im angrenzenden, südlichen Umfeld befinden sich 3 höhengestaffelte Verkehrsebenen. 3. (höchste) Ebene: Haltepunkt Badorf Park & Ride Parkplatz, Zuwegung zur Gesamtschule, angrenzende Bebauung, 2. (mittlere) Ebene: Rad- und Gehweg 1. (tiefste) Ebene: Fahrbahn Die verkehrstechnische Verbindung der 2. und 3. Ebene im Süden bzw. Zugangsmöglichkeit vom Rad-/ Gehweg der Otto-Wels-Straße zu dem höherliegenden Bahnsteig erfolgt westlich und östlich der Bahngleise jeweils über eine Treppenanlage und eine nicht barrierefreie Rampenanlage. Die westliche Treppenanlage befindet sich im Drucksache 302/2017 Seite - 2 – Eigentum der HGK (Parzellen 703 und 704), die östliche Treppenanlage im Eigentum des Rhein-Erft-Kreises (Parzelle 712). Die beiden Rampenanlagen befinden sich auf Grundstücken der Stadt Brühl (Parzellen 702 und 713). (Katasterauszug) Als Grundlage für weitere, konzeptionelle Überlegungen sind im Sommer 2017 umfangreiche lage- und höhentechnische Vermessungen in diesem Bereich durchgeführt worden. Grundsätzlich sind folgende Varianten zu betrachten: 1a. barrierefreie Umgestaltung der Zuwegungen durch Rampen 1b. barrierefreie Umgestaltung der Zuwegungen durch Rampenbauwerken aus Stützwänden und/ oder Gabionen 2. Aufzug mit Zuwegung/ Brücke 3. Schrägaufzug Östliche Rampe (Parzelle 713): Der Höhenunterschied zwischen Rampenunterkante und –oberkante beläuft sich –bei einer Rampenlänge von ca. 70m- auf ca. 3,30m. Die Längsgefälleausbildung ist innerhalb der Rampe stark unterschiedlich ausgeführt. Das vorhandene Längsgefälle beträgt im unteren Bereich deutlich über 6%, welches das maximale Gefälle für eine barrierefreie Wegekette darstellt. Der obere Bereich ist im Bestand mit einem geringerem Längsgefälle ausgeführt. Im Rahmen einer barrierefreien Umgestaltung der vorhandenen östlichen Rampe ist es möglich (Variante 1a), das Längsgefälle über den gesamten Rampenbereich auf unter 6% Drucksache 302/2017 Seite - 3 – zu reduzieren. Dazu sind die vorhandene Rampen aufzunehmen und die neue Rampe, z.T. durch Einschneiden in das Gelände und Abstützen des anstehenden Erdreiches mit L-Steinen, mit einem einheitlichem Gefälle von max. 6% und entsprechenden Zwischen-/ Verweilpodesten zu erstellen. Im Rahmen dieser Arbeiten ist es notwendig, den Baumbestand an dieser Stelle zu dezimieren. Entsprechende Ersatzpflanzungen sind an anderer Stelle vorzusehen. Diese barrierefreie Wegeführung bietet Menschen mit Gehbeeinträchtigung die Möglichkeit, den östlichen Bahnsteig vom unterhalb liegenden Rad-/ Gehweg der OttoWels-Straße zu erreichen, bedeutet aber gleichzeitig eine Wegeverlängerung von ca. 120 m. Geschätzte Baukosten, inklusive Ausgleichszahlungen für Ersatzpflanzungen: ca. 105.000 Euro. (Blick auf den unteren Abschnitt der östlichen Rampe vom Rad-/ Gehweg aus) Westliche Rampe (Parzelle 702): Der Höhenunterschied zwischen Rampenunterkante und -oberkante beläuft sich –bei einer Rampenlänge von ca. 33m- auf ca. 4,40m. Die Längsgefälleausbildung ist innerhalb der Rampe stark unterschiedlich ausgeführt, überschreitet aber in allen Bereichen deutlich maximal zulässige Gefälle von 6%. Im unteren Abschnitt besteht ein Längsgefälle von ca. 20%, im oberen Abschnitt von ca. 12%. Auf Grund der engen räumlichen Randbedingungen und des großen Höhenunterschiedes ist die Errichtung einer barrierefreien Wegekette in Serpentinenform auch mit Stützwänden und/ oder Gabionen (Varianten 1a und 1b scheiden hier aus) nicht möglich. Die Breite der städtischen Parzelle 702 ist zu gering. Der mögliche Erwerb der Nachbarparzelle 700 durch die Stadt Brühl ist vom Eigentümer abschlägig entschieden worden. Auch mit der Möglichkeit des Erwerbs der Parzelle 700 wäre der dann zur Verfügung stehende Raum so weit begrenzt, dass eine sehr aufwendige und kostenintensive Stützwandkonstruktion mit erheblichen Erdarbeiten erforderlich gewesen wäre, um eine barrierefreie Zuwegung zu ermöglichen. Erschwerend Drucksache 302/2017 Seite - 4 – wären diese Arbeiten in unmittelbarer Nähe zum Bahndamm und Bahnbetrieb auszuführen gewesen. Daraus resultierende Vorgaben und Auflagen des Bahnbetreibers hätten zu enorm hohen Kosten geführt. (Blick auf den unteren Abschnitt der westlichen Rampe vom Rad-/ Gehweg aus) (Blick auf den oberen Abschnitt der westlichen Rampe vom Bahnsteig aus) Die Varianten 2.-Aufzug mit Zuwegung/ Brücke und 3.-Schrägaufzug sind sowohl mit hohen Baukosten als auch Unterhaltungskosten –auch auf Grund von Vandalismusanfälligkeit- verbunden. Drucksache 302/2017 Seite - 5 –