Daten
Kommune
Brühl
Größe
133 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
26.09.17, 11:51
Aktualisiert
26.09.17, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Gast
51 14 04
01.09.2017
325/2017
Betreff
Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Finanzierung der Einrichtungskosten der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der
beiden Vorläufer-Gruppen im Mini-Cultra des ASB
Bezug: Schreiben des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Erft/Düren (ASB) vom
21.08.2017
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
FB 51/4
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Radermacher Gast
FB 20
Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses an den ASB in Höhe von maximal
300.240 € für
1. die Einrichtung der fünfgruppigen Kindertagesstätte an der Schildgesstraße 108.
Hierfür werden bis zu 249.300 € (= 90 % der Gesamteinrichtungskosten) zur
Verfügung gestellt und
2. die Einrichtung von zwei Gruppen im Mini-Cultra mit einer max. Fördersumme von
50.940 € (= 90 % der Gesamteinrichtungskosten).
Die Mittel werden im Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 36016700 / Sachkonto 191150
(781800) zur Verfügung gestellt.
Erläuterungen:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.04.2016 (Vorlagen Nr. 83/2016) die Vergabe der
Trägerschaft einer fünfgruppigen Kindertagesstätte in der Schildgesstraße an den ASB
und in der Sitzung am 20.02.2017 (Vorlagen Nr. 19/2017) einen Zuschuss von bis zu
2.785.000 € (= 90 % der Gesamtkosten) zu den Bau- und Ersteinrichtungskosten
beschlossen.
Drucksache 325/2017
Seite - 2 –
Hierzu wurden bereits mit Datum vom 30.08.2016 beim Land Nordrhein-Westfalen (NRW)
die entsprechenden Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in
Kindertageseinrichtungen beantragt. Der Antrag enthielt die vom ASB ausgefüllten
Aufstellungen für das Land NRW. Diese Anlagen enthielten neben den voraussichtlichen
Baukosten auch Kosten für die Einrichtung.
Da diese Kindertagesstätte erst zum Kindergartenjahr 2018/2019 in Betrieb genommen
werden kann, wurde die Einrichtung von zwei U3-Kita-Gruppen als Anbau an das
Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ als Vorläufergruppen beschlossen. Diese beiden
Vorläufer-Gruppen haben inzwischen die Bezeichnung Mini-Cultra erhalten. Das MiniCultra wird zum 01.12.2017 seinen Betrieb aufnehmen.
Zur Realisierung dieses Vorhabens gewährt die Stadt Brühl dem ASB gemäß Beschluss
des Rates vom 22.05.2017 (Vorlagen Nr. 176/2017) für das Mini-Cultra einen Baukostenund Ersteinrichtungszuschuss von 125.000 €.
Inzwischen hat der ASB mit Schreiben vom 21.08.2017 mitgeteilt, dass es
bedauerlicherweise im Rahmen der Planungen der fünfgruppigen Kindertagesstätte an der
Schildgesstraße 108 und des Mini-Cultra sowie bei den Vorbereitungen zu den
Ratsbeschlüssen zu Kommunikationsfehlern gekommen ist. Zu den Ausführungen des
ASB wird auf das als Anlage beigefügte Anschreiben des ASB vom 21.08.2017 verwiesen.
Die Kosten der Ersteinrichtung der fünfgruppigen Kindertagesstätte sind aus oben
genannten Gründen in der Kostenaufstellung des ASB bei dem Antrag auf Bezuschussung
der Bau- und Ersteinrichtungskosten durch die Stadt Brühl nicht enthalten. Für die
Ersteinrichtung kalkuliert der ASB auf Basis der Einrichtung der Kindertagesstätte am
Rodderweg einen Betrag von 277.000 €. Der ASB beantragt, entsprechend dem Zuschuss
der Stadt Brühl von bis zu 90 % zu den Baukosten, hier einen ergänzenden Zuschuss von
bis zu 90 % für die Ersteinrichtungskosten (maximal 249.300 €).
Für das Mini-Cultra wurde ein Zuschuss von 125.000 € gewährt. Es sollte sich hier nur um
zwei Vorläufer-Gruppen handeln, die mit Inbetriebnahme der fünfgruppigen
Kindertagesstätte geschlossen werden sollten.
Da der Bedarf an Kinderbetreuung ungebrochen hoch ist, wird neben dem Betrieb der
fünfgruppigen Kindertagesstätte an der Schildgesstraße 108 ab dem Kindergartenjahr
2018/2019 aktuell von einer Betriebszeit des Mini-Cultra von insgesamt mindestens drei
weiteren Jahren ausgegangen. Somit können die Einrichtungsgegenstände aus dem MiniCultra nicht in die fünfgruppigen Kindertagesstätte übernommen werden. Hier besteht ein
zusätzlicher Bedarf an Einrichtungsgegenständen, die im Mini-Cultra verbleiben müssen.
Der ASB hat bereits Angebote zur Ersteinrichtung des Mini-Cultra vorliegen. Die
Ersteinrichtungskosten betragen gemäß dem Schreiben des ASB 56.600 €. Parallel zu
dem Zuschuss für den Bau- und die Einrichtung der fünfgruppigen Kindertagesstätte
beantragt der ASB einen Zuschuss von der Stadt Brühl von 90 % zu den
Ersteinrichtungskosten des Mini-Cultra (maximal 50.940 €).
Es ergeben sich somit folgende Zuschüsse für Ersteinrichtungskosten durch die Stadt
Brühl an den ASB:
für die fünfgruppige Kindertagesstätte = maximal 249.300 €
für das Mini-Cultra = maximal 50.940 €
insgesamt = maximal 300.240 €
Seite - 3 –
Drucksache 325/2017
Die vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt Brühl und dem ASB bei den bereits vom
Rat beschlossenen Zuschüsse hinsichtlich der Zweckbindung, Laufzeit und Rückzahlung
bleiben bestehen und gelten auch für die Zuschüsse zu den oben genannten
Ersteinrichtungskosten. Bei der fünfgruppigen Kindertagesstätte ist eine Betriebszeit von
mindestens 30 Jahren vereinbart. Für das Mini-Cultra ist eine Mindestlaufzeit bis zur
Inbetriebnahme der fünfgruppigen Kindertagesstätte und ggf. eine darüber hinausgehende
Nutzung als Kindertagesstätte vereinbart. Die Zweckbindung, Laufzeit und Rückzahlung
für das Mini-Cultra wurde an die vertragliche Bindung für das Jugendkulturhaus „Passwort
Cultra“ angepasst (bis 2029).
Eine Beantragung der Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in
Kindertageseinrichtungen beim Land NRW hätte auch inklusive dieser Kosten für die
Ersteinrichtungen keine Auswirkungen auf die bewilligten Zuwendungen gehabt. Bereits in
der oben genannten Vorlagen Nr. 176/2017 wurde dargelegt, dass hier wesentlich höhere
Zuwendungen für Investitionen gewährt werden als ursprünglich kalkuliert.
Zu betonen ist, dass die nun beantragten Kosten zur Ersteinrichtung keine
Kostensteigerung durch den Bauherrn darstellen, sondern allein auf den oben
geschilderten Kommunikationsfehler zurückzuführen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltsmittel von 300.240 € werden zusätzlich zu den bereits beschlossenen
Zuschüssen an den ASB im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt
jeweils in Raten nach Baufortschritt. Im Haushaltsjahr 2017 werden die Beträge an den
ASB im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Kostenstelle 36016700 / Sachkonto
781800 = 1.950.000 € + 125.000 €) ausgezahlt. Die verbleibenden Beträge werden im
Haushaltsjahr 2018 ausgezahlt.
Die Belastung des Haushaltes durch die Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzposten
(ARAP) für den Neubau (30 Jahre Zweckbindung, Berechnung mit Inbetriebnahme zum
01.08.2019) und das Mini-Cultra (12 Jahre in Anpassung Zweckbindung „Passwort
Cultra“) ist neben den investiven Ausgaben in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Ausgaben
Investiv
Ausgaben
ARAP
Kostenstelle /
Sachkonto
36016700
/
191150
(781800)
Summe Ausgaben
36016700 / 531800
Anlage(n):
(1) Anschreiben ASB vom 20170821
Haushaltsjahr 2017
2.075.000 €
Haushaltsjahr 2018
1.035.500 €
3.110.500 €
Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr
2017
2018
2019 ff.
2.444 €
57.512 €
117.503 €