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Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Finanzierung der Einrichtungskosten der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der beiden Vorläufer-Gruppen im Mini-Cultra des ASB Bezug: Schreiben des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Erft/Düren (ASB) vom 21.08.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
133 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
26.09.17, 11:51
Aktualisiert
26.09.17, 11:51
Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

hier: Finanzierung der Einrichtungskosten der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der beiden Vorläufer-Gruppen im Mini-Cultra des ASB
Bezug: Schreiben des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Erft/Düren (ASB) vom 21.08.2017) Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

hier: Finanzierung der Einrichtungskosten der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der beiden Vorläufer-Gruppen im Mini-Cultra des ASB
Bezug: Schreiben des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Erft/Düren (ASB) vom 21.08.2017) Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

hier: Finanzierung der Einrichtungskosten der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der beiden Vorläufer-Gruppen im Mini-Cultra des ASB
Bezug: Schreiben des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Erft/Düren (ASB) vom 21.08.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Gast 51 14 04 01.09.2017 325/2017 Betreff Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Finanzierung der Einrichtungskosten der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der beiden Vorläufer-Gruppen im Mini-Cultra des ASB Bezug: Schreiben des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Erft/Düren (ASB) vom 21.08.2017 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer FB 51/4 Freytag Burkhardt Schmitz Radermacher Gast FB 20 Jülich Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses an den ASB in Höhe von maximal 300.240 € für 1. die Einrichtung der fünfgruppigen Kindertagesstätte an der Schildgesstraße 108. Hierfür werden bis zu 249.300 € (= 90 % der Gesamteinrichtungskosten) zur Verfügung gestellt und 2. die Einrichtung von zwei Gruppen im Mini-Cultra mit einer max. Fördersumme von 50.940 € (= 90 % der Gesamteinrichtungskosten). Die Mittel werden im Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 36016700 / Sachkonto 191150 (781800) zur Verfügung gestellt. Erläuterungen: Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.04.2016 (Vorlagen Nr. 83/2016) die Vergabe der Trägerschaft einer fünfgruppigen Kindertagesstätte in der Schildgesstraße an den ASB und in der Sitzung am 20.02.2017 (Vorlagen Nr. 19/2017) einen Zuschuss von bis zu 2.785.000 € (= 90 % der Gesamtkosten) zu den Bau- und Ersteinrichtungskosten beschlossen. Drucksache 325/2017 Seite - 2 – Hierzu wurden bereits mit Datum vom 30.08.2016 beim Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die entsprechenden Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen beantragt. Der Antrag enthielt die vom ASB ausgefüllten Aufstellungen für das Land NRW. Diese Anlagen enthielten neben den voraussichtlichen Baukosten auch Kosten für die Einrichtung. Da diese Kindertagesstätte erst zum Kindergartenjahr 2018/2019 in Betrieb genommen werden kann, wurde die Einrichtung von zwei U3-Kita-Gruppen als Anbau an das Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ als Vorläufergruppen beschlossen. Diese beiden Vorläufer-Gruppen haben inzwischen die Bezeichnung Mini-Cultra erhalten. Das MiniCultra wird zum 01.12.2017 seinen Betrieb aufnehmen. Zur Realisierung dieses Vorhabens gewährt die Stadt Brühl dem ASB gemäß Beschluss des Rates vom 22.05.2017 (Vorlagen Nr. 176/2017) für das Mini-Cultra einen Baukostenund Ersteinrichtungszuschuss von 125.000 €. Inzwischen hat der ASB mit Schreiben vom 21.08.2017 mitgeteilt, dass es bedauerlicherweise im Rahmen der Planungen der fünfgruppigen Kindertagesstätte an der Schildgesstraße 108 und des Mini-Cultra sowie bei den Vorbereitungen zu den Ratsbeschlüssen zu Kommunikationsfehlern gekommen ist. Zu den Ausführungen des ASB wird auf das als Anlage beigefügte Anschreiben des ASB vom 21.08.2017 verwiesen. Die Kosten der Ersteinrichtung der fünfgruppigen Kindertagesstätte sind aus oben genannten Gründen in der Kostenaufstellung des ASB bei dem Antrag auf Bezuschussung der Bau- und Ersteinrichtungskosten durch die Stadt Brühl nicht enthalten. Für die Ersteinrichtung kalkuliert der ASB auf Basis der Einrichtung der Kindertagesstätte am Rodderweg einen Betrag von 277.000 €. Der ASB beantragt, entsprechend dem Zuschuss der Stadt Brühl von bis zu 90 % zu den Baukosten, hier einen ergänzenden Zuschuss von bis zu 90 % für die Ersteinrichtungskosten (maximal 249.300 €). Für das Mini-Cultra wurde ein Zuschuss von 125.000 € gewährt. Es sollte sich hier nur um zwei Vorläufer-Gruppen handeln, die mit Inbetriebnahme der fünfgruppigen Kindertagesstätte geschlossen werden sollten. Da der Bedarf an Kinderbetreuung ungebrochen hoch ist, wird neben dem Betrieb der fünfgruppigen Kindertagesstätte an der Schildgesstraße 108 ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 aktuell von einer Betriebszeit des Mini-Cultra von insgesamt mindestens drei weiteren Jahren ausgegangen. Somit können die Einrichtungsgegenstände aus dem MiniCultra nicht in die fünfgruppigen Kindertagesstätte übernommen werden. Hier besteht ein zusätzlicher Bedarf an Einrichtungsgegenständen, die im Mini-Cultra verbleiben müssen. Der ASB hat bereits Angebote zur Ersteinrichtung des Mini-Cultra vorliegen. Die Ersteinrichtungskosten betragen gemäß dem Schreiben des ASB 56.600 €. Parallel zu dem Zuschuss für den Bau- und die Einrichtung der fünfgruppigen Kindertagesstätte beantragt der ASB einen Zuschuss von der Stadt Brühl von 90 % zu den Ersteinrichtungskosten des Mini-Cultra (maximal 50.940 €). Es ergeben sich somit folgende Zuschüsse für Ersteinrichtungskosten durch die Stadt Brühl an den ASB:  für die fünfgruppige Kindertagesstätte = maximal 249.300 €  für das Mini-Cultra = maximal 50.940 €  insgesamt = maximal 300.240 € Seite - 3 – Drucksache 325/2017 Die vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt Brühl und dem ASB bei den bereits vom Rat beschlossenen Zuschüsse hinsichtlich der Zweckbindung, Laufzeit und Rückzahlung bleiben bestehen und gelten auch für die Zuschüsse zu den oben genannten Ersteinrichtungskosten. Bei der fünfgruppigen Kindertagesstätte ist eine Betriebszeit von mindestens 30 Jahren vereinbart. Für das Mini-Cultra ist eine Mindestlaufzeit bis zur Inbetriebnahme der fünfgruppigen Kindertagesstätte und ggf. eine darüber hinausgehende Nutzung als Kindertagesstätte vereinbart. Die Zweckbindung, Laufzeit und Rückzahlung für das Mini-Cultra wurde an die vertragliche Bindung für das Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ angepasst (bis 2029). Eine Beantragung der Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen beim Land NRW hätte auch inklusive dieser Kosten für die Ersteinrichtungen keine Auswirkungen auf die bewilligten Zuwendungen gehabt. Bereits in der oben genannten Vorlagen Nr. 176/2017 wurde dargelegt, dass hier wesentlich höhere Zuwendungen für Investitionen gewährt werden als ursprünglich kalkuliert. Zu betonen ist, dass die nun beantragten Kosten zur Ersteinrichtung keine Kostensteigerung durch den Bauherrn darstellen, sondern allein auf den oben geschilderten Kommunikationsfehler zurückzuführen sind. Finanzielle Auswirkungen: Die Haushaltsmittel von 300.240 € werden zusätzlich zu den bereits beschlossenen Zuschüssen an den ASB im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt jeweils in Raten nach Baufortschritt. Im Haushaltsjahr 2017 werden die Beträge an den ASB im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Kostenstelle 36016700 / Sachkonto 781800 = 1.950.000 € + 125.000 €) ausgezahlt. Die verbleibenden Beträge werden im Haushaltsjahr 2018 ausgezahlt. Die Belastung des Haushaltes durch die Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzposten (ARAP) für den Neubau (30 Jahre Zweckbindung, Berechnung mit Inbetriebnahme zum 01.08.2019) und das Mini-Cultra (12 Jahre in Anpassung Zweckbindung „Passwort Cultra“) ist neben den investiven Ausgaben in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Ausgaben Investiv Ausgaben ARAP Kostenstelle / Sachkonto 36016700 / 191150 (781800) Summe Ausgaben 36016700 / 531800 Anlage(n): (1) Anschreiben ASB vom 20170821 Haushaltsjahr 2017 2.075.000 € Haushaltsjahr 2018 1.035.500 € 3.110.500 € Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr 2017 2018 2019 ff. 2.444 € 57.512 € 117.503 €