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Vorlage (Verwendung der Fördermittel „KOMM-AN NRW“ Bezug: Nachfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 15.06.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Vorlage (Verwendung der Fördermittel „KOMM-AN NRW“
Bezug: Nachfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 15.06.2017) Vorlage (Verwendung der Fördermittel „KOMM-AN NRW“
Bezug: Nachfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 15.06.2017)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 Kilian 50 00 40 Ki 14.09.2017 358/2017 (148/2017) Betreff Verwendung der Fördermittel „KOMM-AN NRW“ Bezug: Nachfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 15.06.2017 Beratungsfolge Integrationsrat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Beschlussentwurf: Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Zu Baustein A: Nach den Förderrichtlinien wird für die Renovierung oder Ausstattung Ankommenstreffpunkte ein Pauschalbetrag in Höhe von 2.000,00 € gewährt. der Die Stadt Brühl hat die Räumlichkeiten im KOMM-MIT nicht renoviert, sondern die Pauschale ausschließlich zur Ausstattung des Ankommenstreffpunktes verwendet. Damit die Durchführung des Sprach- und Informationsangebotes nachhaltig und bedarfsgerecht erfolgen kann, sind mobile Ausstattungsgegenstände, wie Whiteboards (Flipcharts), sowie Arbeits- und Büromaterialien beschafft worden. Ebenfalls berücksichtigt worden ist die Durchführung regelmäßiger Begegnungstreffen im KOMM-MIT durch die Anschaffung von bspw. Gläsern und Tassen. 1./2. Die Fragen haben sich damit erledigt, da keine Renovierung stattgefunden hat. Die angeschafften Gegenstände werden bei einem Auszug aus den Räumlichkeiten mitgenommen und weiterhin zweckentsprechend und bedarfsgerecht verwendet. Zu Baustein B: Für die Laufzeit der Fördermittel Juni bis Dezember 2016 waren 10 Pauschalen für Ehrenamtliche bewilligt worden. 1. Im Auftrag der Stadt Brühl waren im Jahr 2016 ca. 150 Ehrenamtliche tätig. Seite - 2 – Drucksache 358/2017 2. Grundsätzlich sind die Ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung geleistet wird. freiwillig tätig, ohne dass eine Nach den Förderrichtlichtlinien ‚KOMM-AN NRW‘ kann eine Pauschale als mtl. Festbetrag je Ehrenamtlichem gewährt werden, wenn die Erstattung der Auslagen für die regelmäßige Begleitung von Flüchtlingen und deren Orientierung vor Ort erfolgt. (Die Ehrenamtlichen profitieren aber von den Angeboten zu Baustein D (Supervision)). Die Tätigkeitsbereiche der Ehrenamtlichen variieren stark. Einige haben erhebliche Aufwendungen oder bringen außerordentlichen Einsatz in Extremsituationen. Ihnen kommt die Pauschale für Ehrenamtliche zu, um ihre Auslagen (bspw. erhebliche Fahrtkosten) zu erstatten. Im Jahr 2016 standen 70 Pauschalen zur Verfügung. Zu Baustein C: Geld für Internetauftritte, Übersetzungen und Publikationen ist nicht beantragt worden, da das Gesamtvolumen der Fördersumme für Brühl auf mehrere Antragsteller aufgeteilt worden ist. Damit alle Anträge Berücksichtigung finden konnten, hat die Stadt die Mittel nach Priorisierung beantragt und auf eine Beantragung nach Baustein C verzichtet.