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Vorlage (Digitale Ausstattung an Schulen Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.10.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
126 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Vorlage (Digitale Ausstattung an Schulen
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.10.2017) Vorlage (Digitale Ausstattung an Schulen
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.10.2017) Vorlage (Digitale Ausstattung an Schulen
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.10.2017) Vorlage (Digitale Ausstattung an Schulen
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.10.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 15 Nies Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 26.10.2017 439/2017 (402/2017) Betreff Digitale Ausstattung an Schulen Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.10.2017 Beratungsfolge Rat Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Dez. II Kämmerer Freytag Schiffer Burkhardt RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Datum 19.10.2017 stellte die FDP-Fraktion Fragen zum Thema Schulen zur Vorbereitung der Haushaltsberatung. 1. Über welchen Breitbandabschluss mit welcher Leistung verfügen die Brühler Schulen derzeit? Schulen Grundschule Brühl Badorf Clemens-August-Schule Melanchton-Schule Pestalozzi-Schule Barbaraschule Erich-Kästner-Realschule Franzikusschule Pingsdorf Martin Luther Max Ernst Astrid Lindgren Grundschule Vochem Gesamtschule Bandbreite down 26 Mbit 54 Mbit 26 Mbit 26 Mbit 26 Mbit 29,3 Mbit 26 Mbit 26 Mbit 26 Mbit 54 Mbit 26 Mbit 26 Mbit 54 Mbit Bandbreite up 3,2 Mbit 10,8 Mbit 5,5 Mbit 5,5 Mbit 5,5 Mbit 10,8 Mbit 5,5 Mbit 5,5 Mbit 5,5 Mbit 10,8 Mbit 5,5 Mbit 5,5 Mbit 10,8 Mbit Drucksache 439/2017 Seite - 2 – 2. Ist in allen Schulräumen WLAN eingerichtet und/oder werden LAN Anschlüsse angeboten? Alle Brühler Schulen verfügen zumindest teilweise über eine strukturierte LANVerkabelung. Die Ausprägung der Netzwerke ist je nach Gebäude unterschiedlich. In allen Grundschulen sind die Klassenräume flächendeckend mit Netzwerkdosen ausgestattet. Im Max Ernst Gymnasium ist der Großteil der Klassen- und Fachräume verkabelt. Die Neubauten an der Erich Kästner Realschule und der Clemens–August- Schule verfügen über eine strukturierte LAN-Verkabelung. Die Altbauten dort nur teilweise. Die Pestalozzischule kann nur im Hauptgebäude auf eine weitreichende Verkabelung zugreifen. In der Gesamtschule besteht Nachholbedarf. Aufgrund der besonderen Gebäudesituation wurde eine Vernetzung bisher aus Kostengründen wiederholt zurückgestellt. Über das Projekt „Gute Schule 2020“ erhält die Gesamtschule eine Netzinfrastruktur, mit der eine flächendeckende WLAN-Versorgung aller Unterrichtsräume möglich wird. In vielen Bereichen wird heute schon mit WLAN gearbeitet. Derzeit erfolgt zunächst in den weiterführenden Schulen eine Umstellung von den bisherigen individuellen WLANLösungen hin zu einheitlichen, modernen managebaren Hochleistungsantennen (Projekt „Gute Schule 2020“). 3. Welchen Breitbandanschluss mit welcher Leistung hält die Verwaltung für Schulen für zukunftsträchtig? Gibt es von der Verwaltung formulierte Zielvorgaben? Welche Schulen erfüllen bereits diese Zielvorgaben, welche Schulen weisen Verbesserungsbedarf auf? Über das Projekt „Gute Schule 2020“ erhalten die weiterführenden Schulen einen direkten Glasfaseranschluss. Die Vergabe für die Tiefbau- und Anschlussarbeiten wird derzeit vorbereitet. Mit dem direkten Glasfaseranschluss eröffnen sich Bandbreiten von bis zu 1Gbit/s. Die Skalierung soll bedarfsorientiert erfolgen, beginnend mit einem asymmetrischen 100/40 Mbit/s Internetaccess. Regelmäßige Messungen bieten Orientierung bezogen auf den Grad der Auslastung mit der Möglichkeit einer Anpassung. Insoweit erübrigt sich eine allgemeine Zielvorgabe. 4. Haben die Schulen bereits zusammengestellt, was für sie wünschenswert sei, um die digitalen Möglichkeiten im Unterricht- nach Herstellung eines Breitbandanschlusses optimal einsetzen zu können? Die Schulen waren aufgerufen, im Rahmen des Projektes „Gute Schule 2020“ ihre Bedarfe nicht nur bezüglich digitaler Möglichkeiten zu melden. Wie ist Ausstattung mit digitalen Schultafeln, Beamer usw.? Die Schulen bestimmen im Rahmen der eigenständigen Budgetierung über Ausstattung eigenverantwortlich. Beamer und große Bildschirme (z.B. 65 Zoll) sind in unterschiedlicher Ausprägung vorhanden. Es gibt nur vereinzelt digitalen Schultafeln (Whiteboards). Soweit die Zielvorgaben nicht eingehalten sind, welche Maßnahmen mit welchem Kostenaufwand werden für jede Schule für erforderlich gehalten? Drucksache 439/2017 Seite - 3 – Konkrete Zielvorgaben bestehen heute nicht. Gemäß § 79 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Ergänzend regelt der Runderlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSWF NRW) vom 8.3.2001 „Unterstützung für das Lernen mit Medien“ (ABl. NRW. 1 S. 98 / BASS 16-13 Nr.4): Schulen sollen „entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungsprogramm enthält. Dem Schulträger kann dieses Konzept als Orientierungspunkt für seine Medienentwicklungsplanung dienen.“ Eine neue Konkretisierung erfolgte am 20.12.2016 mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ durch die Landesregierung und die drei kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW. Diese Gemeinsame Erklärung „Schule in der digitalen Welt“ benennt vier Handlungsfelder, in denen die Kommunen und das Land gemeinsame Ziele formulieren und dafür die entsprechenden Ressourcen bereitstellen. Alle Schulen sollen demnach ein pädagogisches Medienkonzept erstellen, die Grundschulen bis Schuljahresende 2018/19, die weiterführenden Schulen bis Schuljahresende 2019/20. Grundlage dafür ist der Medienpass NRW, der verbindlich eingeführt wird. Weiter heißt es, dass die Medienkonzepte der Schulen entsprechend dem Grundsatz „Pädagogik vor Technik“ die Basis für die Ausstattungsentscheidungen der Schulträger bilden. Der Kostenaufwand lässt sich heute noch nicht beziffern. Wie ist der Zeitplan, um die Anschaffungen über das Sonderprogramm "Gute Schule" hinaus zu realisieren? Derzeit sind im Rahmen des Projektes „Gute Schule 2020“ nur solche investiven Maßnahmen angedacht, die im Zeitfenster der haushaltsrechtlichen Finanzplanung nicht erneut aufgenommen werden müssten. Ausstattungen mit einem begrenzten Nutzungszeitraum von bis zu 5 Jahren sind nicht geplant. 6. Erhalten die in der Vorlage 181/2017 benannten Schulen neben den bereits vorgesehenen Mitteln, aber auch die anderen städtischen Schulen Mittel zur Schulung und für den EDV Support, damit die digitale Technik auch eingesetzt werden kann und der Betrieb auf Dauer gewährleistet ist? Die Schulung der Lehrkräfte ist keine Aufgabe der Schulträger. Die Empfehlungen des Landes sehen vor, dass der Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte im Medienkonzept erhoben und jährlich aktualisiert wird. Darüber hinaus hat das Land in der gemeinsamen Erklärung „Schule in der digitalen Welt“ seine Verpflichtung erkannt, das Lernen mit digitalen Medien Schritt für Schritt in alle Lehr- und Bildungspläne aufzunehmen. Außerdem will man die Medienberatung vor Ort stärken. Das Land hat dazu 2016 die Stellen für Medienberaterinnen und Medienberater auf 60 verdoppelt. Drucksache 439/2017 Seite - 4 – In den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) des Landes wird hierfür die benötigte digitale Infrastruktur aufgebaut und das Ausbildungspersonal durch Qualifizierung vorbereitet. Allein für die technische Ausstattung stellt das Land bis 2020 rund 6,6 Millionen Euro zur Verfügung. Der technische Support in Schulen ist in einer Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen zur Sicherstellung einer angemessenen und funktionierenden IT-Ausstattung der Schulen geregelt. Zuletzt im Jahr 2008 wurde darin eine Trennung von Aufgaben des Landes und der Kommunen festgeschrieben. In einem zweistufigen Konzept ist demnach das Land für den so genannten First-Level-Support in den Schulen zuständig, die Kommunen gewährleisten den so genannten Second-Level-Support. Während der Schulträger auf kommunaler Ebene mit eigenem Personal und beauftragten Firmen den rein technischen Support übernimmt, verbleiben in der Schule die Aufgaben, die diese aus praktischen und inhaltlichen Gründen nur selbst ausführen kann. Die IT-Supportvereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden soll in absehbarer Zeit fortgeschrieben werden. In Brühl wird der technische Support mit Kräften der Stadt und mit dem Partner im Schulsupport NetCologne sichergestellt.