Daten
Kommune
Brühl
Größe
126 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
15
Nies
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
26.10.2017
439/2017
(402/2017)
Betreff
Digitale Ausstattung an Schulen
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.10.2017
Beratungsfolge
Rat
Schulausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Dez. II
Kämmerer
Freytag
Schiffer
Burkhardt
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Mit Datum 19.10.2017 stellte die FDP-Fraktion Fragen zum Thema Schulen zur
Vorbereitung der Haushaltsberatung.
1. Über welchen Breitbandabschluss mit welcher Leistung verfügen die Brühler
Schulen derzeit?
Schulen
Grundschule Brühl Badorf
Clemens-August-Schule
Melanchton-Schule
Pestalozzi-Schule
Barbaraschule
Erich-Kästner-Realschule
Franzikusschule
Pingsdorf
Martin Luther
Max Ernst
Astrid Lindgren
Grundschule Vochem
Gesamtschule
Bandbreite down
26 Mbit
54 Mbit
26 Mbit
26 Mbit
26 Mbit
29,3 Mbit
26 Mbit
26 Mbit
26 Mbit
54 Mbit
26 Mbit
26 Mbit
54 Mbit
Bandbreite up
3,2 Mbit
10,8 Mbit
5,5 Mbit
5,5 Mbit
5,5 Mbit
10,8 Mbit
5,5 Mbit
5,5 Mbit
5,5 Mbit
10,8 Mbit
5,5 Mbit
5,5 Mbit
10,8 Mbit
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2. Ist in allen Schulräumen WLAN eingerichtet und/oder werden LAN Anschlüsse
angeboten?
Alle Brühler Schulen verfügen zumindest teilweise über eine strukturierte LANVerkabelung. Die Ausprägung der Netzwerke ist je nach Gebäude unterschiedlich. In allen
Grundschulen sind die Klassenräume flächendeckend mit Netzwerkdosen ausgestattet. Im
Max Ernst Gymnasium ist der Großteil der Klassen- und Fachräume verkabelt. Die
Neubauten an der Erich Kästner Realschule und der Clemens–August- Schule verfügen
über eine strukturierte LAN-Verkabelung. Die Altbauten dort nur teilweise. Die
Pestalozzischule kann nur im Hauptgebäude auf eine weitreichende Verkabelung
zugreifen. In der Gesamtschule besteht Nachholbedarf. Aufgrund der besonderen
Gebäudesituation wurde eine Vernetzung bisher aus Kostengründen wiederholt
zurückgestellt. Über das Projekt „Gute Schule 2020“ erhält die Gesamtschule eine
Netzinfrastruktur, mit der eine flächendeckende WLAN-Versorgung aller Unterrichtsräume
möglich wird.
In vielen Bereichen wird heute schon mit WLAN gearbeitet. Derzeit erfolgt zunächst in den
weiterführenden Schulen eine Umstellung von den bisherigen individuellen WLANLösungen hin zu einheitlichen, modernen managebaren Hochleistungsantennen (Projekt
„Gute Schule 2020“).
3. Welchen Breitbandanschluss mit welcher Leistung hält die Verwaltung für
Schulen für zukunftsträchtig? Gibt es von der Verwaltung formulierte Zielvorgaben?
Welche Schulen erfüllen bereits diese Zielvorgaben, welche Schulen weisen
Verbesserungsbedarf auf?
Über das Projekt „Gute Schule 2020“ erhalten die weiterführenden Schulen einen direkten
Glasfaseranschluss. Die Vergabe für die Tiefbau- und Anschlussarbeiten wird derzeit
vorbereitet.
Mit dem direkten Glasfaseranschluss eröffnen sich Bandbreiten von bis zu 1Gbit/s. Die
Skalierung soll bedarfsorientiert erfolgen, beginnend mit einem asymmetrischen 100/40
Mbit/s Internetaccess. Regelmäßige Messungen bieten Orientierung bezogen auf den
Grad der Auslastung mit der Möglichkeit einer Anpassung. Insoweit erübrigt sich eine
allgemeine Zielvorgabe.
4. Haben die Schulen bereits zusammengestellt, was für sie wünschenswert sei, um
die digitalen Möglichkeiten im Unterricht- nach Herstellung eines
Breitbandanschlusses optimal einsetzen zu können?
Die Schulen waren aufgerufen, im Rahmen des Projektes „Gute Schule 2020“ ihre Bedarfe
nicht nur bezüglich digitaler Möglichkeiten zu melden.
Wie ist Ausstattung mit digitalen Schultafeln, Beamer usw.?
Die Schulen bestimmen im Rahmen der eigenständigen Budgetierung über Ausstattung
eigenverantwortlich. Beamer und große Bildschirme (z.B. 65 Zoll) sind in unterschiedlicher
Ausprägung vorhanden. Es gibt nur vereinzelt digitalen Schultafeln (Whiteboards).
Soweit die Zielvorgaben nicht eingehalten sind, welche Maßnahmen mit welchem
Kostenaufwand werden für jede Schule für erforderlich gehalten?
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Konkrete Zielvorgaben bestehen heute nicht. Gemäß § 79 SchulG NRW sind die
Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand
der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu
stellen.
Ergänzend regelt der Runderlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSWF NRW) vom 8.3.2001 „Unterstützung
für das Lernen mit Medien“ (ABl. NRW. 1 S. 98 / BASS 16-13 Nr.4): Schulen sollen
„entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits
vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm
orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungsprogramm enthält. Dem
Schulträger kann dieses Konzept als Orientierungspunkt für seine
Medienentwicklungsplanung dienen.“
Eine neue Konkretisierung erfolgte am 20.12.2016 mit der Unterzeichnung einer
gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“
durch die Landesregierung und die drei kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW,
Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW.
Diese Gemeinsame Erklärung „Schule in der digitalen Welt“ benennt vier Handlungsfelder,
in denen die Kommunen und das Land gemeinsame Ziele formulieren und dafür die
entsprechenden Ressourcen bereitstellen.
Alle Schulen sollen demnach ein pädagogisches Medienkonzept erstellen, die
Grundschulen bis Schuljahresende 2018/19, die weiterführenden Schulen bis
Schuljahresende 2019/20. Grundlage dafür ist der Medienpass NRW, der verbindlich
eingeführt wird.
Weiter heißt es, dass die Medienkonzepte der Schulen entsprechend dem Grundsatz
„Pädagogik vor Technik“ die Basis für die Ausstattungsentscheidungen der Schulträger
bilden. Der Kostenaufwand lässt sich heute noch nicht beziffern.
Wie ist der Zeitplan, um die Anschaffungen über das Sonderprogramm "Gute
Schule" hinaus zu realisieren?
Derzeit sind im Rahmen des Projektes „Gute Schule 2020“ nur solche investiven
Maßnahmen angedacht, die im Zeitfenster der haushaltsrechtlichen Finanzplanung nicht
erneut aufgenommen werden müssten. Ausstattungen mit einem begrenzten
Nutzungszeitraum von bis zu 5 Jahren sind nicht geplant.
6. Erhalten die in der Vorlage 181/2017 benannten Schulen neben den bereits
vorgesehenen Mitteln, aber auch die anderen städtischen Schulen Mittel zur
Schulung und für den EDV Support, damit die digitale Technik auch eingesetzt
werden kann und der Betrieb auf Dauer gewährleistet ist?
Die Schulung der Lehrkräfte ist keine Aufgabe der Schulträger. Die Empfehlungen des
Landes sehen vor, dass der Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte im Medienkonzept erhoben
und jährlich aktualisiert wird. Darüber hinaus hat das Land in der gemeinsamen Erklärung
„Schule in der digitalen Welt“ seine Verpflichtung erkannt, das Lernen mit digitalen Medien
Schritt für Schritt in alle Lehr- und Bildungspläne aufzunehmen. Außerdem will man die
Medienberatung vor Ort stärken. Das Land hat dazu 2016 die Stellen für
Medienberaterinnen und Medienberater auf 60 verdoppelt.
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In den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) des Landes wird hierfür die
benötigte digitale Infrastruktur aufgebaut und das Ausbildungspersonal durch
Qualifizierung vorbereitet. Allein für die technische Ausstattung stellt das Land bis 2020
rund 6,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Der technische Support in Schulen ist in einer Vereinbarung zwischen dem Land und den
kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen zur Sicherstellung einer
angemessenen und funktionierenden IT-Ausstattung der Schulen geregelt. Zuletzt im Jahr
2008 wurde darin eine Trennung von Aufgaben des Landes und der Kommunen
festgeschrieben. In einem zweistufigen Konzept ist demnach das Land für den so
genannten First-Level-Support in den Schulen zuständig, die Kommunen gewährleisten
den so genannten Second-Level-Support.
Während der Schulträger auf kommunaler Ebene mit eigenem Personal und beauftragten
Firmen den rein technischen Support übernimmt, verbleiben in der Schule die Aufgaben,
die diese aus praktischen und inhaltlichen Gründen nur selbst ausführen kann.
Die IT-Supportvereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden soll in
absehbarer Zeit fortgeschrieben werden.
In Brühl wird der technische Support mit Kräften der Stadt und mit dem Partner im
Schulsupport NetCologne sichergestellt.