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Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Dieter Becker)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Dieter Becker)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 18. Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007 TOP 1. Einführung und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Dieter Becker Bürgermeisterin Sieburg führt den neuen Stadtverordneten Dieter Becker in sein Amt ein und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Kerpen zu erfüllen. Ferner weist Bürgermeisterin Sieburg besonders auf die Beachtung folgender Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin: § 30 – Verschwiegenheitspflicht, § 31 – Ausschließungsgründe, § 32 – Vertretungsverbot und § 43 – Offenbarungspflicht bei Interessenkollision.