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Beschlusstext (Bestimmung von Mitgliedern der Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen oder Schulleitern gem. § 61 SchulG)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bestimmung von Mitgliedern der Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen oder Schulleitern gem. § 61 SchulG)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 18. Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007 Drucksachen-Nummer: 187.06 TOP 4.1 Bestimmung von Mitgliedern der Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen oder Schulleitern gem. § 61 SchulG Grünen-Fraktionsvorsitzende Schnütgen-Weber stellt die Frage, ob Frau Drawanz als vom Schulausschuss vorgeschlagenes stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenzen in das Ausschreibungsverfahren eingebunden oder im Rahmen der Schulaufsicht bei der Bestellung von Schulleitern beteiligt sei. Sollte dies der Fall sein, werde die Grüne-Fraktion der Bestimmung von Frau Drawanz als stellvertretendes Mitglied nicht zustimmen. Bürgermeisterin Sieburg sagt eine Prüfung durch die Verwaltung zu. Falls Frau Drawanz im genannten Sinne in das Verfahren für die Bestellung der Schulleitungen involviert wäre, werde dem Rat die Bestimmung eines stellvertretenden Mitgliedes erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend bestimmt der Stadtrat auf Empfehlung des Schulausschusses einstimmig als stimmberechtigtes Mitglied in den Schulkonferenzen der städt. Schulen bei der Wahl der Schulleiter/innen: Frau Spürck Im Verhinderungsfalle wird als Vertreterin bestimmt: Frau Drawanz Für die beratende Teilnahme an den Sitzungen der Schulkonferenzen zur Wahl der Schulleiter/innen werden als Vertreter/innen des Schulträgers benannt: 1. Herr Zimball 2. Herr Knorpp 3. Herr Fell