Daten
Kommune
Brühl
Größe
143 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
AöR
Kleffmann
AöR 08/2017
25.10.2017
414/2017
Betreff
Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
hier: Neufassung
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Dez. III
Freytag
Schiffer
Hilger
Brandt
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Stadt Brühl für
die Anstalt öffentlichen Rechts, der als Anlage beigefügten Gebührensatzung für das
Friedhofs- und Bestattungswesen zu.
Erläuterungen:
Der Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes Brühl -AöR- hat in seiner Sitzung am
31.08.2017 die Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt
Brühl beraten und vorbehaltlich der Zustimmung des Rates einstimmig beschlossen.
Der Verwaltungsrat bittet den Rat der Gebührensatzung mit den unten aufgeführten
Änderungen zuzustimmen.
In der Sitzung des Verwaltungsrates wurde darum gebeten, eine Aufstellung der
Grabnutzungsgebühren in den an Brühl angrenzenden Gemeinden der Vorlage
beizufügen. Dementsprechend wird die Vorlage zur Gebührensatzung um diese Anlage
ergänzt.
Die Bestattungszahlen auf allen Brühler Friedhöfen sind zwar konstant, ein Wechsel zum
Urnengrab mit einer geringeren Grundfläche ist erkennbar.
Des Weiteren ist eine Tendenz zu pflegefreien Grabformen zu erkennen. Diese Änderung
verschiedener Parameter bedingt eine Neukalkulation der gesamten Gebühren (für
Drucksache 414/2017
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Beerdigung, Nutzung des Grabes, Nutzung Leichenzelle, Nutzung Trauerhalle) im Bereich
des Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Brühl.
Auf die Seite der Aufwendungen für den Gebührenhaushalt des Friedhofs- und
Bestattungswesen wirkt sich die Entscheidung des Rates aus, den ehemaligen Bereich
des SSB seit 01.01.2016 in Form einer AöR zu führen. So konnten in den Jahren 2016
und 2017 die Aufwendungen im Vergleich zu den Vorjahren verringert werden. Diese
Tatsache hat dazu geführt, dass die notwendige Erhöhung der Grabgebühren nur moderat
ausfällt.
Die Grabgebühren werden anhand von verschiedenen Äquivalenzziffern berechnet.
Hierbei gibt es 4 Parameter (Brutto-Grabfläche, Belegung, Verwaltungsaufwand und
Pflege), aus denen ein Mittelwert errechnet wird.
In enger Absprache mit der Friedhofsverwaltung wurden die Äquivalenzziffern unterjährig
einer Prüfung unterzogen. Diese Untersuchung ergab, dass einige Parameter bei den
verschiedenen Grabarten nicht mehr mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf den Brühler
Friedhöfen übereinstimmen.
Besonders auffällig war der zu niedrig angesetzte Wert bei der Pflegeintensität im Bereich
der Baumgräber. Hier war es nötig den Wert der Pflegeintensität auf 5 zu setzen, da die
Hinterbliebenen oftmals die vermeintliche Grabstätte des Verstorbenen/der Verstorbenen
mit Blumenschmuck, Kerzen oder Ähnlichem geschmückt haben. Das Entfernen dieses
Schmucks erforderte regelmäßigen personellen Einsatz bei Pflegearbeiten, wie dem
Rasenmähen.
Ähnliches konnte bei den anderen pflegefreien Grabformen im Bereich der Reihengräber
(pflegefreies Sarg- und Urnengrab) festgestellt werden. Hier wurde die Äquivalenzziffer
„Pflege“ bei dem pflegefreien Sarggrab auf 6 und beim pflegefreien Urnengrab auf 5
erhöht.
Insgesamt führt die Neukalkulation aller Gebührenarten im Bereich der Brühler Friedhöfe
dazu, dass die Gebühren nur moderat zu erhöhen sind. Bei den pflegefreien
Reihengräbern (Sarg und Urne) sowie beim Baumgrab fallen die Gebührenerhöhungen
größer aus. Dies spiegelt die tatsächliche Aufwandsverteilung wider.
Das neu in 2018 hinzukommende Partnerbaumgrab verursacht zusätzliche Kosten für eine
spezielle Urnenröhre und deren Einbau.
Nachfolgend sind die bisherigen und die geplanten Gebühren tabellarisch dargestellt:
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Drucksache 414/2017
Aufstellung der Nutzungsgebühren alt/neu (20 Jahre Nutzungsdauer):
Gebührenart
Wahlgrab allgemeine Lage
Wahlgrab in Sonderlage
Urnenwahlgrab
Reihengrab Personen über 5 Jahre
Reihengrab Personen unter 5 Jahre
Urnenreihengrab
Pflegeleichtes Erdbestattungsgrab
Pflegeleichtes Urnenbestattungsgrab
Baumgrab
Baumgrab Partnergrab
Urnengemeinschaftsgrab mit Pflege durch eine Gärtnerei
alt
1.487,00
3.467,00
788,00
670,00
441,00
420,00
1.013,00
710,00
687,50
0,00
1.324,00
neu
1.435,00
3.384,00
819,00
696,00
437,00
437,00
1.279,00
873,00
939,00
1.011,00
1.270,00
Aufstellung der Beerdigungsgebühren und sonstiger Dienstleistungen alt/neu (20
Jahre Nutzungsdauer)
Gebührenart
Bereiten und Verfüllen des Grabes Personen über 5 Jahre
Bereiten und Verfüllen des Grabes Personen unter 5 Jahre
Benutzung Trauerhalle
Beisetzung Frühgeburten
Beisetzung von Ascheresten
Aufbewahrung in Kühlzelle
Benutzung ritueller Waschraum
Zusatzkosten Sargbestattung Samstag
Zusatzkosten Urnenbestattung Samstag
Ausgrabung von Leichen Personen über 5 Jahre vor Ablauf der
Verwesungsfrist
Ausgrabung von Leichen Personen über 5 Jahre nach Ablauf der
Verwesungsfrist
Ausgrabung von Leichen Personen unter 5 Jahre vor Ablauf der
Verwesungsfrist
Ausgrabung von Leichen Personen unter 5 Jahre nach Ablauf der
Verwesungsfrist
Umbettung von Leichen Personen über 5 Jahre vor Ablauf der
Verwesungsfrist
Umbettung von Leichen Personen über 5 Jahre nach Ablauf der
Verwesungsfrist
Umbettung von Leichen Personen unter 5 Jahre vor Ablauf der
Verwesungsfrist
Umbettung von Leichen Personen unter 5 Jahre nach Ablauf der
Verwesungsfrist
Ausgrabung von Urnen
Umbettung von Urnen
Abräumen von Grabstätten für eine Einzelgrabstelle
Abräumen von Grabstätten für eine Doppelgrabstelle
alt
635,00
404,00
232,00
231,00
289,00
21,00
135,00
130,00
35,00
1.385,00
neu
663,00
416,00
234,00
238,00
297,00
33,00
135,00
130,00
35,00
1.425,00
1.154,00
1.188,00
924,00
950,00
673,00
713,00
1.732,00
1.782,00
1.501,00
1.544,00
1.154,00
1.188,00
924,00
950,00
289,00
433,0
140,00
210,00
289,00
445,00
140,00
210,00
Anlage(n):
(1) Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
(2) Gebührenvergleich Friedhof andere Kommunen