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Vorlage (Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Neufassung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
143 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Vorlage (Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
hier: Neufassung) Vorlage (Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. AöR Kleffmann AöR 08/2017 25.10.2017 414/2017 Betreff Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Neufassung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Dez. III Freytag Schiffer Hilger Brandt RPA Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Stadt Brühl für die Anstalt öffentlichen Rechts, der als Anlage beigefügten Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen zu. Erläuterungen: Der Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes Brühl -AöR- hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 die Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Brühl beraten und vorbehaltlich der Zustimmung des Rates einstimmig beschlossen. Der Verwaltungsrat bittet den Rat der Gebührensatzung mit den unten aufgeführten Änderungen zuzustimmen. In der Sitzung des Verwaltungsrates wurde darum gebeten, eine Aufstellung der Grabnutzungsgebühren in den an Brühl angrenzenden Gemeinden der Vorlage beizufügen. Dementsprechend wird die Vorlage zur Gebührensatzung um diese Anlage ergänzt. Die Bestattungszahlen auf allen Brühler Friedhöfen sind zwar konstant, ein Wechsel zum Urnengrab mit einer geringeren Grundfläche ist erkennbar. Des Weiteren ist eine Tendenz zu pflegefreien Grabformen zu erkennen. Diese Änderung verschiedener Parameter bedingt eine Neukalkulation der gesamten Gebühren (für Drucksache 414/2017 Seite - 2 – Beerdigung, Nutzung des Grabes, Nutzung Leichenzelle, Nutzung Trauerhalle) im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Brühl. Auf die Seite der Aufwendungen für den Gebührenhaushalt des Friedhofs- und Bestattungswesen wirkt sich die Entscheidung des Rates aus, den ehemaligen Bereich des SSB seit 01.01.2016 in Form einer AöR zu führen. So konnten in den Jahren 2016 und 2017 die Aufwendungen im Vergleich zu den Vorjahren verringert werden. Diese Tatsache hat dazu geführt, dass die notwendige Erhöhung der Grabgebühren nur moderat ausfällt. Die Grabgebühren werden anhand von verschiedenen Äquivalenzziffern berechnet. Hierbei gibt es 4 Parameter (Brutto-Grabfläche, Belegung, Verwaltungsaufwand und Pflege), aus denen ein Mittelwert errechnet wird. In enger Absprache mit der Friedhofsverwaltung wurden die Äquivalenzziffern unterjährig einer Prüfung unterzogen. Diese Untersuchung ergab, dass einige Parameter bei den verschiedenen Grabarten nicht mehr mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf den Brühler Friedhöfen übereinstimmen. Besonders auffällig war der zu niedrig angesetzte Wert bei der Pflegeintensität im Bereich der Baumgräber. Hier war es nötig den Wert der Pflegeintensität auf 5 zu setzen, da die Hinterbliebenen oftmals die vermeintliche Grabstätte des Verstorbenen/der Verstorbenen mit Blumenschmuck, Kerzen oder Ähnlichem geschmückt haben. Das Entfernen dieses Schmucks erforderte regelmäßigen personellen Einsatz bei Pflegearbeiten, wie dem Rasenmähen. Ähnliches konnte bei den anderen pflegefreien Grabformen im Bereich der Reihengräber (pflegefreies Sarg- und Urnengrab) festgestellt werden. Hier wurde die Äquivalenzziffer „Pflege“ bei dem pflegefreien Sarggrab auf 6 und beim pflegefreien Urnengrab auf 5 erhöht. Insgesamt führt die Neukalkulation aller Gebührenarten im Bereich der Brühler Friedhöfe dazu, dass die Gebühren nur moderat zu erhöhen sind. Bei den pflegefreien Reihengräbern (Sarg und Urne) sowie beim Baumgrab fallen die Gebührenerhöhungen größer aus. Dies spiegelt die tatsächliche Aufwandsverteilung wider. Das neu in 2018 hinzukommende Partnerbaumgrab verursacht zusätzliche Kosten für eine spezielle Urnenröhre und deren Einbau. Nachfolgend sind die bisherigen und die geplanten Gebühren tabellarisch dargestellt: Seite - 3 – Drucksache 414/2017 Aufstellung der Nutzungsgebühren alt/neu (20 Jahre Nutzungsdauer): Gebührenart Wahlgrab allgemeine Lage Wahlgrab in Sonderlage Urnenwahlgrab Reihengrab Personen über 5 Jahre Reihengrab Personen unter 5 Jahre Urnenreihengrab Pflegeleichtes Erdbestattungsgrab Pflegeleichtes Urnenbestattungsgrab Baumgrab Baumgrab Partnergrab Urnengemeinschaftsgrab mit Pflege durch eine Gärtnerei alt 1.487,00 3.467,00 788,00 670,00 441,00 420,00 1.013,00 710,00 687,50 0,00 1.324,00 neu 1.435,00 3.384,00 819,00 696,00 437,00 437,00 1.279,00 873,00 939,00 1.011,00 1.270,00 Aufstellung der Beerdigungsgebühren und sonstiger Dienstleistungen alt/neu (20 Jahre Nutzungsdauer) Gebührenart Bereiten und Verfüllen des Grabes Personen über 5 Jahre Bereiten und Verfüllen des Grabes Personen unter 5 Jahre Benutzung Trauerhalle Beisetzung Frühgeburten Beisetzung von Ascheresten Aufbewahrung in Kühlzelle Benutzung ritueller Waschraum Zusatzkosten Sargbestattung Samstag Zusatzkosten Urnenbestattung Samstag Ausgrabung von Leichen Personen über 5 Jahre vor Ablauf der Verwesungsfrist Ausgrabung von Leichen Personen über 5 Jahre nach Ablauf der Verwesungsfrist Ausgrabung von Leichen Personen unter 5 Jahre vor Ablauf der Verwesungsfrist Ausgrabung von Leichen Personen unter 5 Jahre nach Ablauf der Verwesungsfrist Umbettung von Leichen Personen über 5 Jahre vor Ablauf der Verwesungsfrist Umbettung von Leichen Personen über 5 Jahre nach Ablauf der Verwesungsfrist Umbettung von Leichen Personen unter 5 Jahre vor Ablauf der Verwesungsfrist Umbettung von Leichen Personen unter 5 Jahre nach Ablauf der Verwesungsfrist Ausgrabung von Urnen Umbettung von Urnen Abräumen von Grabstätten für eine Einzelgrabstelle Abräumen von Grabstätten für eine Doppelgrabstelle alt 635,00 404,00 232,00 231,00 289,00 21,00 135,00 130,00 35,00 1.385,00 neu 663,00 416,00 234,00 238,00 297,00 33,00 135,00 130,00 35,00 1.425,00 1.154,00 1.188,00 924,00 950,00 673,00 713,00 1.732,00 1.782,00 1.501,00 1.544,00 1.154,00 1.188,00 924,00 950,00 289,00 433,0 140,00 210,00 289,00 445,00 140,00 210,00 Anlage(n): (1) Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen (2) Gebührenvergleich Friedhof andere Kommunen