Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Sanierung des Bolzplatzes an der Erich Kästner-Realschule hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung Bezug: Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Beigeordneten Brandt und Ratsherr Dr. Petran (SPD) vom 27.10.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Vorlage (Sanierung des Bolzplatzes an der Erich Kästner-Realschule
hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Beigeordneten Brandt und Ratsherr Dr. Petran (SPD) vom 27.10.2017) Vorlage (Sanierung des Bolzplatzes an der Erich Kästner-Realschule
hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Beigeordneten Brandt und Ratsherr Dr. Petran (SPD) vom 27.10.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Gast 51 06 01 26.10.2017 428/2017 Betreff Sanierung des Bolzplatzes an der Erich Kästner-Realschule hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung Bezug: Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Beigeordneten Brandt und Ratsherr Dr. Petran (SPD) vom 27.10.2017 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 95000 (785230) / 36020700 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer i.V. Brandt Burkhardt Schmitz Radermacher RPA Team Haushalt Jülich Beschlussentwurf: Erster Beigeordneter Andreas Brandt und Ratsherr Dr. Matthias Petran (SPD) beschließen im Wege der Dringlichkeit die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.000 € für die Sanierung des Bolzplatzes an der Erich Kästner-Realschule bei Kostenstelle 36020700 / Sachkonto 95000 (785230). Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei Kostenstelle 36031600 / Sachkonto 533201(Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge). Erläuterungen: Die Sanierung des Bolzplatzes an der Erich Kästner-Realschule wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 17.11.2016 beschlossen (Vorlagen-Nr. 476/2016) und der Auftrag am 29.06.2017 im Vergabe- und Liegenschaftsausschuss (Vorlagen-Nr. 218/2017) vergeben. Für diese Maßnahme gewährt das Land Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss von 45.500 €. Dieser Zuschuss wird jeweils hälftig in den Jahren 2017 und 2018 (Kostenstelle 36020700 / Sachkonto 681100) an die Stadt Brühl ausgezahlt. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten war vorgesehen, das vorhandene Tragschichtmaterial durch Massenverschiebung an das neue Gefälle anzupassen. Bei den Vermessungsarbeiten wurde nun festgestellt, dass dies nicht ausreichend ist. Auf wassergebundenen Wegedecken muss laut DIN 18035, Teil 5 Tennenbelag, ein Gefälle von 0,8 % herrschen, damit das Oberflächenwasser ablaufen kann. Zudem gibt es bei der Drucksache 428/2017 Seite - 2 – ursprünglich angedachten Bauweise Probleme an den Anschlussstellen zur vorhandenen Grünfläche und zum Gehweg. Durch die notwendige Massenmehrung muss die Anschlusskante an den Schulhof erhöht werden. Da die Anschlusshöhen an das angrenzende Schulgrundstück angepasst sein müssen, ist hier auf eine größere Variante der Mauersteine (L-Steine) zurück zu greifen. Die Mehrheit der vorhandenen Kantensteine, die zum Wiedereinbau gedacht waren, ist defekt. Daher ist hier die Lieferung von neuen Kantensteinen unumgänglich. Zusätzlich ist es erforderlich die Zaunpfosten um 50 cm zu erhöhen, da die Zaunpfosten im Anschluss zur Schule nun hinter den Mauersteinen aufgestellt werden müssen. Diese nicht eingeplanten Maßnahmen und notwendigen Materialien erfordern zusätzliche Haushaltsmittel von 16.000 €, die im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung bereitgestellt werden müssen. Die ausführende Firma hat die Arbeiten bis zur Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel unterbrochen. Erst mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln ist eine Auftragungserweiterung möglich. Die Herstellung der Anschlusskante an den Schulhof ist dringend notwendig, da weitere Arbeiten von Seiten des Schulgeländes erst unter diesen Bedingungen durchgeführt werden können. Finanzielle Auswirkungen Zu den finanziellen Auswirkungen und Kosten der Maßnahme wird auf die Vorlagen- Nr. 218/2017 des Vergabe- und Liegenschaftsausschuss am 29.06.2017 verwiesen. Der Vergabebeschluss wurde in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen. Die zur Deckung herangezogenen Minderausgaben ergeben sich, da in der Haushaltsplanung von einer höheren Zuweisung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ausgegangen wurde, welche allerdings nicht eingetroffen ist.