Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Gast
51 06 01
26.10.2017
428/2017
Betreff
Sanierung des Bolzplatzes an der Erich Kästner-Realschule
hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Beigeordneten Brandt und Ratsherr
Dr. Petran (SPD) vom 27.10.2017
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 95000 (785230) / 36020700
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
i.V. Brandt
Burkhardt
Schmitz
Radermacher
RPA
Team Haushalt
Jülich
Beschlussentwurf:
Erster Beigeordneter Andreas Brandt und Ratsherr Dr. Matthias Petran (SPD) beschließen
im Wege der Dringlichkeit die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.000 € für die
Sanierung des Bolzplatzes an der Erich Kästner-Realschule bei Kostenstelle 36020700 /
Sachkonto 95000 (785230).
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei Kostenstelle 36031600 / Sachkonto
533201(Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).
Erläuterungen:
Die Sanierung des Bolzplatzes an der Erich Kästner-Realschule wurde in der Sitzung des
Jugendhilfeausschuss am 17.11.2016 beschlossen (Vorlagen-Nr. 476/2016) und der
Auftrag am 29.06.2017 im Vergabe- und Liegenschaftsausschuss (Vorlagen-Nr. 218/2017)
vergeben. Für diese Maßnahme gewährt das Land Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss
von 45.500 €. Dieser Zuschuss wird jeweils hälftig in den Jahren 2017 und 2018
(Kostenstelle 36020700 / Sachkonto 681100) an die Stadt Brühl ausgezahlt.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten war vorgesehen, das vorhandene Tragschichtmaterial
durch Massenverschiebung an das neue Gefälle anzupassen. Bei den
Vermessungsarbeiten wurde nun festgestellt, dass dies nicht ausreichend ist. Auf
wassergebundenen Wegedecken muss laut DIN 18035, Teil 5 Tennenbelag, ein Gefälle
von 0,8 % herrschen, damit das Oberflächenwasser ablaufen kann. Zudem gibt es bei der
Drucksache 428/2017
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ursprünglich angedachten Bauweise Probleme an den Anschlussstellen zur vorhandenen
Grünfläche und zum Gehweg.
Durch die notwendige Massenmehrung muss die Anschlusskante an den Schulhof erhöht
werden. Da die Anschlusshöhen an das angrenzende Schulgrundstück angepasst sein
müssen, ist hier auf eine größere Variante der Mauersteine (L-Steine) zurück zu greifen.
Die Mehrheit der vorhandenen Kantensteine, die zum Wiedereinbau gedacht waren, ist
defekt. Daher ist hier die Lieferung von neuen Kantensteinen unumgänglich.
Zusätzlich ist es erforderlich die Zaunpfosten um 50 cm zu erhöhen, da die Zaunpfosten
im Anschluss zur Schule nun hinter den Mauersteinen aufgestellt werden müssen.
Diese nicht eingeplanten Maßnahmen und notwendigen Materialien erfordern zusätzliche
Haushaltsmittel von 16.000 €, die im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung
bereitgestellt werden müssen. Die ausführende Firma hat die Arbeiten bis zur
Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel unterbrochen. Erst mit den zusätzlichen
Haushaltsmitteln ist eine Auftragungserweiterung möglich. Die Herstellung der
Anschlusskante an den Schulhof ist dringend notwendig, da weitere Arbeiten von Seiten
des Schulgeländes erst unter diesen Bedingungen durchgeführt werden können.
Finanzielle Auswirkungen
Zu den finanziellen Auswirkungen und Kosten der Maßnahme wird auf die Vorlagen- Nr.
218/2017 des Vergabe- und Liegenschaftsausschuss am 29.06.2017 verwiesen. Der
Vergabebeschluss wurde in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Die zur Deckung herangezogenen Minderausgaben ergeben sich, da in der
Haushaltsplanung von einer höheren Zuweisung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
ausgegangen wurde, welche allerdings nicht eingetroffen ist.