Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/1
Fink
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25.10.2017
412/2017
(381/2016)
Betreff
BP 06.92, 2. Änderung „Gallbergsiedlung“
Sachstand zum Bebauungsplanverfahren
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis
Erläuterungen:
Nach Durchführung der Beteiligung von Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
teilte der Investor der Stadt mit, dass ein zur Erschließung erforderlicher Grundstücksteil trotz Vorvertrag - nun doch nicht mehr vom Grundstückseigentümer veräußert werde.
Daraufhin erfolgten die Umplanung des Einmündungsbereiches innerhalb der öffentlichen
Verkehrsfläche sowie eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher
Belange sowie der betroffenen Bürger. Es wurden hierbei keine Bedenken gegen die
veränderte Planung geäußert.
Parallel zum Beteiligungsverfahren wurde der Erschließungsvertrag erarbeitet. In der
Annahme, dass die Unterzeichnung des Vertrages unmittelbar bevorsteht, wurde der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan auf die Tagesordnung des PStA am 08.11.2016
und Rat am 20.02.2017 (Vorlage 381/2016) aufgenommen. Da es erneut zu
Verzögerungen in der Vertragsunterzeichnung kam, erfolgte der entsprechende
Satzungsbeschluss seinerzeit nicht.
Im Mai dieses Jahres hat der Investor, der das Bebauungsplanverfahren begonnen hat,
der Stadt mitgeteilt, dass der ursprüngliche Erschließungsträger nicht mehr zur Verfügung
steht. Gegen die Erschließung durch einen anderen Erschließungsträger habe er aber
keine Bedenken. Eine entsprechende Vorlage wurde für den Hauptausschuss am
15.05.2017 und Rat am 22.05.2017 (Vorlage 161/2017) erstellt.
Inzwischen wurde der Erschließungsvertrag mit einem neuen Erschließungsträger
erarbeitet und am 12.10.2017 notariell beurkundet.
Einem Satzungsbeschluss durch den Rat steht somit nichts mehr im Wege.
Drucksache 412/2017
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