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Vorlage (BP 06.92, 2. Änderung „Gallbergsiedlung“ Sachstand zum Bebauungsplanverfahren)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Vorlage (BP 06.92, 2. Änderung „Gallbergsiedlung“
Sachstand zum Bebauungsplanverfahren) Vorlage (BP 06.92, 2. Änderung „Gallbergsiedlung“
Sachstand zum Bebauungsplanverfahren)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Fink Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25.10.2017 412/2017 (381/2016) Betreff BP 06.92, 2. Änderung „Gallbergsiedlung“ Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis Erläuterungen: Nach Durchführung der Beteiligung von Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange teilte der Investor der Stadt mit, dass ein zur Erschließung erforderlicher Grundstücksteil trotz Vorvertrag - nun doch nicht mehr vom Grundstückseigentümer veräußert werde. Daraufhin erfolgten die Umplanung des Einmündungsbereiches innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sowie eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Bürger. Es wurden hierbei keine Bedenken gegen die veränderte Planung geäußert. Parallel zum Beteiligungsverfahren wurde der Erschließungsvertrag erarbeitet. In der Annahme, dass die Unterzeichnung des Vertrages unmittelbar bevorsteht, wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan auf die Tagesordnung des PStA am 08.11.2016 und Rat am 20.02.2017 (Vorlage 381/2016) aufgenommen. Da es erneut zu Verzögerungen in der Vertragsunterzeichnung kam, erfolgte der entsprechende Satzungsbeschluss seinerzeit nicht. Im Mai dieses Jahres hat der Investor, der das Bebauungsplanverfahren begonnen hat, der Stadt mitgeteilt, dass der ursprüngliche Erschließungsträger nicht mehr zur Verfügung steht. Gegen die Erschließung durch einen anderen Erschließungsträger habe er aber keine Bedenken. Eine entsprechende Vorlage wurde für den Hauptausschuss am 15.05.2017 und Rat am 22.05.2017 (Vorlage 161/2017) erstellt. Inzwischen wurde der Erschließungsvertrag mit einem neuen Erschließungsträger erarbeitet und am 12.10.2017 notariell beurkundet. Einem Satzungsbeschluss durch den Rat steht somit nichts mehr im Wege. Drucksache 412/2017 Seite - 2 –