Daten
Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Stadtrates
vom 13.02.2007
Drucksachen-Nummer: 14.07
TOP 6.5
Bebauungsplan KE 320 "Westliche Regengasse" Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt
Kerpen mit 40 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:
Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 320 "Westliche
Regengasse", Stadtteil Kerpen
Den Bebauungsplan Nr. 320 "Westliche Regengasse" gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Gemäß den Ratsbeschlüssen zur Wohnentwicklung Kerpen wird ein maßvolles Wachstum von
Wohnbauflächen in Kerpen vorgesehen. Nach dem Prioritätenkonzept hat das Gebiet des
Bebauungsplanes 1. Priorität, da hier Neubaugebiete für Familien mit Kindern am Ortsrand in der Nähe
zu den Infrastruktureinrichtungen und mit hohem Wohnwert entwickelt werden können.
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Kerpen. Es wird im Osten durch die Regengasse,
im Westen und Norden durch den Drieschweg und die angrenzende ehemalige Kiesgrube sowie im
Süden durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen am südlichen Ortsrand von Kerpen begrenzt. Die
Flächen werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im
Maßstab 1 : 5.000, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen (Anlage 1 der
Verwaltungsvorlage).
Vorgesehen ist es, mit einer Einfamilienhausbebauung die vorhandenen Baustrukturen an der
Regengasse im Prinzip so weiter zu entwickeln, wie sie z. B. am Drosselweg, Amselweg, Meisenweg
und Neustraße bereits vorhanden sind. Hierbei soll der Anteil an freistehenden Einfamilienhäusern rund
50 % betragen, um dem offenen und gering verdichteten Charakter einer Ortsrandbebauung Rechnung
zu tragen. Dabei ist es geplant, mindestens 30 % der Grundstücke im Plangebiet unbebaut zu veräußern
und einer freien Bebauung mit frei stehenden Einfamilienhäusern zuzuführen. Die Erschließung dieser
neuen Quartiere wir so differenziert vorgesehen, dass die zusätzlichen Belastungen durch Ziel- und
Quellverkehre nicht in den bestehenden Wohnquartieren konzentriert werden (Anlage 2 der
Verwaltungsvorlage: Rahmenplan Verkehrsanbindung, gemäß Ratsbeschluss).
Bruttobauland (Gesamtbereich):
5,10 ha
hiervon ca. 20 % Verkehrsfläche:
1,02 ha
hiervon Grünfläche, Versorgungsfläche und Ausgleichsflächen im Gebiet ca. 15 %:
0,77 ha
Verbleibendes Nettobauland ca. 65 %:
3,31 ha
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren für einen öffentlich-rechtlichen Bebauungsplan
begonnen. Die Planungskosten hierfür übernimmt ein Vorhabenträger, ein entsprechender
städtebaulicher Vertrag wurde mit einem Vertragspartner abgeschlossen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007
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