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Beschlusstext (Bebauungsplan KE 320 "Westliche Regengasse" Stadtteil Kerpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan KE 320 "Westliche Regengasse" Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan KE 320 "Westliche Regengasse" Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 18. Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007 Drucksachen-Nummer: 14.07 TOP 6.5 Bebauungsplan KE 320 "Westliche Regengasse" Stadtteil Kerpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen mit 40 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 320 "Westliche Regengasse", Stadtteil Kerpen Den Bebauungsplan Nr. 320 "Westliche Regengasse" gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Gemäß den Ratsbeschlüssen zur Wohnentwicklung Kerpen wird ein maßvolles Wachstum von Wohnbauflächen in Kerpen vorgesehen. Nach dem Prioritätenkonzept hat das Gebiet des Bebauungsplanes 1. Priorität, da hier Neubaugebiete für Familien mit Kindern am Ortsrand in der Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen und mit hohem Wohnwert entwickelt werden können. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Kerpen. Es wird im Osten durch die Regengasse, im Westen und Norden durch den Drieschweg und die angrenzende ehemalige Kiesgrube sowie im Süden durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen am südlichen Ortsrand von Kerpen begrenzt. Die Flächen werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5.000, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage). Vorgesehen ist es, mit einer Einfamilienhausbebauung die vorhandenen Baustrukturen an der Regengasse im Prinzip so weiter zu entwickeln, wie sie z. B. am Drosselweg, Amselweg, Meisenweg und Neustraße bereits vorhanden sind. Hierbei soll der Anteil an freistehenden Einfamilienhäusern rund 50 % betragen, um dem offenen und gering verdichteten Charakter einer Ortsrandbebauung Rechnung zu tragen. Dabei ist es geplant, mindestens 30 % der Grundstücke im Plangebiet unbebaut zu veräußern und einer freien Bebauung mit frei stehenden Einfamilienhäusern zuzuführen. Die Erschließung dieser neuen Quartiere wir so differenziert vorgesehen, dass die zusätzlichen Belastungen durch Ziel- und Quellverkehre nicht in den bestehenden Wohnquartieren konzentriert werden (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage: Rahmenplan Verkehrsanbindung, gemäß Ratsbeschluss). Bruttobauland (Gesamtbereich): 5,10 ha hiervon ca. 20 % Verkehrsfläche: 1,02 ha hiervon Grünfläche, Versorgungsfläche und Ausgleichsflächen im Gebiet ca. 15 %: 0,77 ha Verbleibendes Nettobauland ca. 65 %: 3,31 ha Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren für einen öffentlich-rechtlichen Bebauungsplan begonnen. Die Planungskosten hierfür übernimmt ein Vorhabenträger, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde mit einem Vertragspartner abgeschlossen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007 Seite 2