Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Stadtrates
vom 13.02.2007
Drucksachen-Nummer: 228.06
TOP 6.2
Bebauungsplan SI 228 C ¿Goethestraße¿, Stadtteil Sindof
- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Stadtverordnete Diekhans nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen
einstimmig:
1.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der
Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen
3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen.
2.
den Bebauungsplan SI 228 C „Goethestraße“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB.
3.
Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteils Sindorf
- im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die
Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von
ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle
943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist
dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C „Goethestraße“ ist es, durch modifizierte
Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem
geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der
Goethestraße Rechnung zu tragen.
4.
Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 219 "Sindorf–Mitte"
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 228 C Goethestraße " umfasst einen Teilbereich
des Bebauungsplanes SI 219. Der Bebauungsplan SI 219 wird in dem überlagernden Bereich
aufgehoben und durch den zukünftigen Bebauungsplan SI 228 C ersetzt. Die Teilaufhebung des
BP 219 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 228 C
erforderlich.