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Vorlage (Betreuungsformen und Ganztag in der Sekundarstufe I und an den Grundschulen im Schuljahr 2017/2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
158 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Vorlage (Betreuungsformen und Ganztag in der Sekundarstufe I und an den Grundschulen im Schuljahr 2017/2018) Vorlage (Betreuungsformen und Ganztag in der Sekundarstufe I und an den Grundschulen im Schuljahr 2017/2018)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Zweiacker 40 26.10.2017 431/2017 (564/2016) Betreff Betreuungsformen und Ganztag in der Sekundarstufe I und an den Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 Beratungsfolge Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt i.V. Krämer Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die städtischen Brühler Schulen bieten verschiedene Betreuungsformen an: 1. Landesprogramm „Geld oder Stelle“ Das Programm richtet sich an alle Schulen der Sekundarstufe I. Es sorgt in Halbtagsschulen für die Finanzierung einer pädagogischen Übermittagsbetreuung und für Ganztags- und Betreuungsangebote. In gebundenen Ganztagsschulen ermöglicht das Programm „Geld oder Stelle“ die Finanzierung der Mitarbeit von Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiterer außerschulischer Partnerschaften im Ganztag. Die Maßnahmen werden in dem Rahmen gefördert, in dem von den Schulen keine Lehrerstellenanteile aus dem Stellenzuschlag für den Ganztag beziehungsweise eine pädagogische Übermittagsbetreuung in Anspruch genommen werden. Die Teilnahme städtischer Brühler Schulen am Programm „Geld oder Stelle“ stellt sich im Schuljahr 2017/2018 wie folgt dar: Max-Ernst-Gymnasium: - Halbtagsbetrieb mit den Jahrgängen 5-9 - Zuwendung Land: 26.520 € - Trägerschaft: Katholische Jugendagentur Köln gGmbH Das Max-Ernst-Gymnasium macht seit Jahren (ab dem Schuljahr 2012/2013 mit o.g. Träger) von der größtmöglichen Kapitalisierung von 0,5 Lehrerstellen Gebrauch. Drucksache 431/2017 Seite - 2 – Gemeinschaftshauptschule Clemens-August: - Ganztagsbetrieb mit den Jahrgängen 5-10 - Zuwendung Land: 52.000 € - Trägerschaft: Katholische Jugendagentur Köln gGmbH Die Gemeinschaftshauptschule Clemens-August hat sich ab dem Schuljahr 2015/2016 für eine Teilkapitalisierung der Lehrerstellenanteile entschieden. Demnach werden 1,0 Lehrerstellenanteile kapitalisiert und 1,4 Lehrerstellenanteile in Anspruch genommen. Erich Kästner-Realschule - Ganztagsbetrieb mit den Jahrgängen 5-10 - Zuwendung Land: 88.400 € - Trägerschaft: Katholische Jugendagentur Köln gGmbH Die Erich Kästner-Realschule hat sich im gebundenen Ganztag ab dem Schuljahr 2016/2017 für die maximale Kapitalisierung von 1,6 Lehrerstellenanteile ausgesprochen, nachdem sie seit dem Schuljahr 2013/2014 vom Programm „Geld oder Stelle“ mangels Nachfrage keinen Gebrauch mehr gemacht hatte. Förderschule Pestalozzi: - Halbtagsbetrieb mit den Jahrgängen 7-10 - Zuwendung Land: 15.910 € - Trägerschaft: Schülergarten Rheinland e.V. Die Förderschule Pestalozzi nimmt seit dem Schuljahr 2009/2010 die für Halbtagsschulen mit unter 300 Schülerinnen und Schülern höchstmögliche Kapitalisierung von 0,3 Lehrerstellen in Anspruch. Die Gesamtschule befindet sich bereits seit ihrer Eröffnung im gebundenen Ganztag. Eine Kapitalisierung von Lehrerstellenanteilen wurde bislang nicht in Anspruch genommen. 2. Landesprogramm „Acht bis Eins“ und „Dreizehn plus“ An der KGS Barbara und an der KGS Pingsdorf wird eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht nach dem Programm „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“ angeboten und rege wahrgenommen. 3. Landesprogramm OGS Bis auf die KGS Barbara und KGS Pingsdorf befinden sich alle Brühler Grundschulen sowie die Förderschule Pestalozzi (mit den Klassen 1-6) im Offenen Ganztagsbetrieb. Daneben nutzen die Brühler OGS-Schulen die vom Land gewährte Betreuungspauschale für andere Betreuungsformen im Vor- und Übermittagsbereich. Diese werden überwiegend weiterhin unter dem Begriff „Schule von acht bis eins“ geführt. Eine ausführliche Darstellung aller Betreuungsformen an den städtischen Brühler Schulen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die aktuellen Daten für das Schuljahr 2017/2018 sind in der Darstellung hervorgehoben. Anlage(n): (1) Betreuungsformen an den Schulen der Stadt Brühl im Schuljahr 2017/18