Daten
Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Stadtrates
vom 13.02.2007
Drucksachen-Nummer: 8.07
TOP 6.4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 267 B Stiftsstraße/ Filzengraben
Stadtteil Kerpen
hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen
einstimmig:
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) und Einholung der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 267 B „Stiftsstraße/ Filzengraben“ mit
seinen als öffentlich rechtlicher Bebauungsplan entwickelten Teilflächen Stadtteil Kerpen erneut
öffentlich auszulegen, da er aufgrund geänderter Ziele des Vorhabenträgers geändert wurde. Die
geänderte Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 267 B und Teile des öffentlich rechtlichen
Bebauungsplanes KE 267 B "Stiftsstraße / Filzengraben" liegen im Zentrum von Kerpen. Das Plangebiet
wird im Süden durch die Stiftsstraße, im Westen durch die in Verlängerung der Vinzenzstraße
verlaufende westliche Grundstücksgrenze der Bank, im Norden durch die vorhandene
Grundstücksgrenze der bebauten Grundstücke Flurstücksnummer 163 und 165 an der Vinzenzstraße
und im Osten durch die Straße Filzengraben begrenzt.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist im
Maßstab 1 : 5.000 dargestellt (siehe Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).
Die genaue Lage ist der Planverkleinerung (Anlage 1 a der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. KE 267 B ist
es, die derzeit mangelhafte Situation in Form von in weiten Bereichen desolater Bausubstanz,
Überfrachtungen und unverträglichen Nutzungen sowie den daraus resultierenden ungesunden Wohn-,
Lebens- und Arbeitsverhältnissen.
Planungsziel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Realisierung einer Gebäudegruppe für
Mehrfamilienhaus-Wohnen als "Wohnresidenz" mit 24 WE, die sich zur Stiftsstraße und zum
Filzengraben hin orientiert. Zu einer neuen Erschließungsstraße zwischen Vinzenzstraße und
Filzengraben werden 6 Einfamilienreihenhäuser im Stadthausstil angeordnet.
Der Bebauungsplan KE 267 B wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben− und
Erschließungsplan / VEP − Teil B) gemäß § 12 Abs. 1 BauGB entwickelt. Die im Süden des
Plangebietes gelegenen bebauten Teilflächen an der Stiftsstraße (Teil A in zwei Teilflächen) werden
gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007
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