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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 267 B Stiftsstraße/ Filzengraben Stadtteil Kerpen hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 267 B  Stiftsstraße/ Filzengraben Stadtteil Kerpen
hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 267 B  Stiftsstraße/ Filzengraben Stadtteil Kerpen
hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 18. Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007 Drucksachen-Nummer: 8.07 TOP 6.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 267 B Stiftsstraße/ Filzengraben Stadtteil Kerpen hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) und Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 267 B „Stiftsstraße/ Filzengraben“ mit seinen als öffentlich rechtlicher Bebauungsplan entwickelten Teilflächen Stadtteil Kerpen erneut öffentlich auszulegen, da er aufgrund geänderter Ziele des Vorhabenträgers geändert wurde. Die geänderte Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 267 B und Teile des öffentlich rechtlichen Bebauungsplanes KE 267 B "Stiftsstraße / Filzengraben" liegen im Zentrum von Kerpen. Das Plangebiet wird im Süden durch die Stiftsstraße, im Westen durch die in Verlängerung der Vinzenzstraße verlaufende westliche Grundstücksgrenze der Bank, im Norden durch die vorhandene Grundstücksgrenze der bebauten Grundstücke Flurstücksnummer 163 und 165 an der Vinzenzstraße und im Osten durch die Straße Filzengraben begrenzt. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt (siehe Anlage 1 der Verwaltungsvorlage). Die genaue Lage ist der Planverkleinerung (Anlage 1 a der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. KE 267 B ist es, die derzeit mangelhafte Situation in Form von in weiten Bereichen desolater Bausubstanz, Überfrachtungen und unverträglichen Nutzungen sowie den daraus resultierenden ungesunden Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnissen. Planungsziel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Realisierung einer Gebäudegruppe für Mehrfamilienhaus-Wohnen als "Wohnresidenz" mit 24 WE, die sich zur Stiftsstraße und zum Filzengraben hin orientiert. Zu einer neuen Erschließungsstraße zwischen Vinzenzstraße und Filzengraben werden 6 Einfamilienreihenhäuser im Stadthausstil angeordnet. Der Bebauungsplan KE 267 B wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben− und Erschließungsplan / VEP − Teil B) gemäß § 12 Abs. 1 BauGB entwickelt. Die im Süden des Plangebietes gelegenen bebauten Teilflächen an der Stiftsstraße (Teil A in zwei Teilflächen) werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007 Seite 2