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Vorlage (Bauvorhaben Lise-Meitner-Straße 8 "Neubau eines Discounters" - Ausnahme von der Veränderungssperre zum BP 04.08 - )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Vorlage (Bauvorhaben Lise-Meitner-Straße 8 "Neubau eines Discounters"
- Ausnahme von der Veränderungssperre zum BP 04.08 -
) Vorlage (Bauvorhaben Lise-Meitner-Straße 8 "Neubau eines Discounters"
- Ausnahme von der Veränderungssperre zum BP 04.08 -
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61-26-10-0408VÄ 25.10.2017 416/2017 Betreff Bauvorhaben Lise-Meitner-Straße 8 "Neubau eines Discounters" - Ausnahme von der Veränderungssperre zum BP 04.08 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt dem beantragten Bauvorhaben "Neubau eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von 799 m²" eine Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu gewähren und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen. Erläuterungen: Mit Datum vom 22.09.2017 wurde von einem Vorhabenträger ein Bauantrag zu Errichtung eines Discounters an der Lise-Meitner-Straße bei der Bauordnungsbehörde eingereicht. Beantragt wurde der „Neubau eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von 799 m²“. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Berger-/Lise-Meitner-Straße“, für den der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 31.02.2012 (ortsübliche Bekanntmachung am 27.06.2013) den Aufstellungsbeschluss beschlossen hat. Ziel des Bebauungsplans für den betroffenen Bereich südlich der Lise-Meitner-Straße (im Übersichtsplan mit Teilbereich B gekennzeichnet) ist die Verhinderung von Ansiedlungen von Betrieben oberhalb der Großflächigkeit mit zentrenrelevanten Nutzungen, die Auswirkungen auf die Innenstadt Brühl haben könnten und einhergehend damit die Ausweisung als Gewerbegebiet. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Berger-/Lise-Meitner-Straße“ wurde aufgrund eines zuvor eingegangenen Bauantrags der Erlass einer Veränderungssperre notwendig. Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan 04.08 ist seit dem 16.12.2015 rechtskräftig. Ohne die Veränderungssperre wäre aufgrund des gültigen Planungsrechts, Drucksache 416/2017 Seite - 2 – Bebauungsplan Bauzonen Ordnungsziffer 24 mit Ausweisung Industriegebiet, die Nutzung großflächigen Einzelhandels zulässig gewesen. Die nun vorgelegte Bebauungsabsicht "Neubau eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von 799 m²" liegt unterhalb der Großflächigkeit (>800 m² Verkaufsfläche) und dient der Nahversorgung des Stadtteils Brühl-Ost. Aufgrund einer Verkaufsfläche unterhalb der Großflächigkeit ist nicht von negativen Auswirkungen auf die Innenstadt auszugehen, es stehen der Realisierung keine überwiegend öffentlichen Belange entgegen. Die Bezirksregierung Köln wurde zudem in einem Abstimmungstermin über die Absicht informierten, einen Discounter unterhalb der Großflächigkeit zuzulassen und hat diesem Ansinnen nicht widersprochen. Die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird als angemessen angesehen. Anlage(n): (1) Übersichtsplan Veränderungssperre BP 04.08