Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        99 kB
                    Datum
                        16.11.2017
                    Erstellt
                        07.11.17, 13:37
                    Aktualisiert
                        07.11.17, 13:37
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61-26-10-0408VÄ
25.10.2017
416/2017
Betreff
Bauvorhaben Lise-Meitner-Straße 8 "Neubau eines Discounters"
- Ausnahme von der Veränderungssperre zum BP 04.08 Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt dem beantragten
Bauvorhaben "Neubau eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von 799 m²" eine
Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan 04.08 „Sonder- und
Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu
gewähren und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.
Erläuterungen:
Mit Datum vom 22.09.2017 wurde von einem Vorhabenträger ein Bauantrag zu Errichtung
eines Discounters an der Lise-Meitner-Straße bei der Bauordnungsbehörde eingereicht.
Beantragt wurde der „Neubau eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von 799 m²“.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und
Gewerbegebiet Berger-/Lise-Meitner-Straße“, für den der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung am 31.02.2012 (ortsübliche Bekanntmachung am 27.06.2013) den
Aufstellungsbeschluss beschlossen hat. Ziel des Bebauungsplans für den betroffenen
Bereich südlich der Lise-Meitner-Straße (im Übersichtsplan mit Teilbereich B
gekennzeichnet) ist die Verhinderung von Ansiedlungen von Betrieben oberhalb der
Großflächigkeit mit zentrenrelevanten Nutzungen, die Auswirkungen auf die Innenstadt
Brühl haben könnten und einhergehend damit die Ausweisung als Gewerbegebiet.
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele des zur Aufstellung beschlossenen
Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Berger-/Lise-Meitner-Straße“ wurde
aufgrund eines zuvor eingegangenen Bauantrags der Erlass einer Veränderungssperre
notwendig. Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan 04.08 ist seit dem 16.12.2015
rechtskräftig. Ohne die Veränderungssperre wäre aufgrund des gültigen Planungsrechts,
Drucksache 416/2017
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Bebauungsplan Bauzonen Ordnungsziffer 24 mit Ausweisung Industriegebiet, die Nutzung
großflächigen Einzelhandels zulässig gewesen.
Die nun vorgelegte Bebauungsabsicht "Neubau eines Discounters mit einer
Verkaufsfläche von 799 m²" liegt unterhalb der Großflächigkeit (>800 m² Verkaufsfläche)
und dient der Nahversorgung des Stadtteils Brühl-Ost. Aufgrund einer Verkaufsfläche
unterhalb der Großflächigkeit ist nicht von negativen Auswirkungen auf die Innenstadt
auszugehen, es stehen der Realisierung keine überwiegend öffentlichen Belange
entgegen.
Die Bezirksregierung Köln wurde zudem in einem Abstimmungstermin über die Absicht
informierten, einen Discounter unterhalb der Großflächigkeit zuzulassen und hat diesem
Ansinnen nicht widersprochen.
Die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird als angemessen
angesehen.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan Veränderungssperre BP 04.08
            
         
                     
                    