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Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen
hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 18. Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007 Drucksachen-Nummer: 219.06 TOP 6.1 Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: • • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. den Bebauungsplan TÜ 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Der Geltungsbereich des BP Nr. 283 A wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31 im Norden durch die Hausgärten der Schildgenstraße im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), die genaue Abgrenzung dem Entwurf im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.