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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 18. Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2007 Drucksachen-Nummer: 12.07 TOP 6.3 Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: • • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 3a der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. den nach der öffentlichen Auslegung geänderten Planentwurf erneut nach § 4a (3) BauGB auszulegen. Der Änderungsbereich erstreckt sich über den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 A. Der Planbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A "Hahner Äcker Ost" liegt am südwestlichen Rand des Stadtteiles Sindorf in der Gemarkung Kerpen und wird wie folgt begrenzt: • im Süden durch die BAB 4 • im Westen durch die Visteonstraße • im Norden durch den Europaring und • im Osten durch die Erfttalstraße L 122 Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 zu entnehmen.