Daten
Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
06.09.17, 09:29
Aktualisiert
06.09.17, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26-10 0303I
31.08.2017
321/2017
Betreff
Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017
(BGBl. I S. 2808), die Aufstellung des Bebauungsplanes 03.03 „Kölnstraße / nördlich
Heinrich-Esser-Straße“ Teilbereich I.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20. Es umfasst die Flurstücke 874, 875
und 410.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 875, 874 und 410,
im Osten
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 410 und 874,
im Süden
von den südlichen Grenzen des Flurstücks 874, der westlichen Grenze der
Flurstücke 94 und 95 und der südlichen Grenze des Flurstücks 875,
im Westen von der westlichen Grenze des Flurstücks 875.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca.0,35 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.
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Juni 2017 (BGBl. I S. 2193), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 03.03
"Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Zu I:
Im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 16.04.2015 wurde der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich HeinrichEsser-Straße" gefasst. Das Verfahren soll nun für den ersten Teilbereich weitergeführt
werden. Zur Abgrenzung des Teilbereichs I soll daher nun ein Aufstellungsbeschluss
gefasst werden.
Zu II:
1. Anregungen und Bedenken
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 20.06.2017 bis zum 04.07.2017.
Folgende wesentlichen Anregungen und Bedenken wurden vorgetragen:
Aus der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange sind insbesondere
Anregungen und Einwände zu der Zunahme des Verkehrs- und der Lärmbeeinträchtigung
durch die geplante Nutzung im Innenbereich auf die Bestandsbebauung an der Kölnstraße
eingegangen.
Die aktualisierte Verkehrsuntersuchung für den Teilbereich I des Büros Runge IVP
prognostiziert eine zusätzliche Verkehrsmenge von etwa 170 Kfz-Fahrten an einem
typischen Werktag. Laut Gutachter kann die prognostizierte Verkehrsmenge über die
vorhandene Zufahrt abgewickelt werden.
Das erstellte Lärmgutachten hat zum Ergebnis, dass durch die ermittelten zukünftigen
Mehrverkehre keine signifikante Emissionspegelzunahmen zu erwarten sind. Zwar ist mit
Überschreitungen des jeweiligen Orientierungswertes tags und nachts zu rechnen, jedoch
ist die Geräuschbelastung auf die bereits bestehende Verkehrsbelastung und nicht erst
auf die geplante Bebauung im Innenbereich zurückzuführen.
Des weiteren wurden vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland darauf hingewiesen,
dass das Gebiet in einem Denkmalbereich liegt. In Abstimmungsgesprächen mit der
Unteren Denkmalbehörde und dem Fachamt wurden daraufhin Festsetzungen bezüglich
der max. Höhe des Gebäudes im Innenbereich, der überbaubaren Fläche (keine
Überschreitung der westlichen Baugrenze) und der Gestaltung der Fassaden und Dächer
festgesetzt.
2. Weiteres Vorgehen
Seitens der Anwohner oder der Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen
vorgetragen, die in den Bebauungsplanentwurf und die textlichen Festsetzungen mit
aufgenommen wurden.
Drucksache 321/2017
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Mit dem erarbeiteten Planungskonzept liegt eine Planung vor, die den Wünschen der
Bürgern und Anregungen der Träger öffentlicher Belange weitestgehend berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt daher das vorgelegte Planungskonzept für die öffentliche
Auslegung.
Anlage(n):
(1) BP03.03 - Übersichtsplan
(2) BP03.03 - Bebauungsplanentwurf
(3) BP03.03 - Legende
(4) BP03.03 - Textliche Festsetzungen
(5) BP03.03 - Begründung