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Vorlage (Entwurf Vorinformation Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an Stadtwerke Brühl GmbH)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
12.09.17, 18:27
Vorlage (Entwurf Vorinformation Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an Stadtwerke Brühl GmbH)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in DEZ I Schiffer Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 11.09.2017 347/2017 Betreff Entwurf Vorinformation Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an Stadtwerke Brühl GmbH Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf der Vorinformation der beabsichtigten Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an die Stadtwerke Brühl GmbH zur Kenntnis. Erläuterungen: Die beabsichtigte Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an die Stadtwerke Brühl GmbH erfolgt nach einem in der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vorgesehenen Verfahren. Nach Art. 7 Abs. 2 dieser Verordnung ist eine Vorinformation innerhalb eines Jahres vor der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Im Hinblick auf die Beendigung der bisherigen Verkehrsbeauftragung zum 30.09.2019 sieht der Zeitplan die Veröffentlichung der Vorinformation zum Ende dieses Jahres vor. Inhaltlich werden dort die Rahmenbedingungen der beabsichtigten Auftragsvergabe genannt. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass Dritte in einem Zeitraum von drei Monaten nach Veröffentlichung der Vorinformation die Möglichkeit haben, sog. eigenwirtschaftliche Anträge zu stellen. Eine Beschlussfassung über die Vorinformation soll nach nochmaliger Beratung im Verkehrsausschuss in der Sitzung des Rates am 18.12.2017 erfolgen. Anlage(n): (1) 2017 09 02 Vorinformation Stadt Brühl _Entwurf_