Daten
Kommune
Brühl
Größe
336 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
12.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Brühl
Uhlstraße 3
50321 Brühl
DEUTSCHLAND
Kontaktstelle(n): Fachbereich ÖPNV, Mobilität und Verkehr
Zu Händen von: Herrn Fachbereichsleiter Ulrich Kalle
Telefon: +49 (0) 2232 / 79--5300
E-Mail: E-Mail@bruehl.de
Fax: +49 (0)2232 / 794000
Internet-Adresse(n):
Adresse(n): http://www.bruehl.de
Weitere Auskünfte erteilen die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Kommunalverwaltung
erwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger Behörden: nein
Abschnitt
bschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im
öffentlichen Straßenpersonennahverkehr
Straßenpersonennahverkehr gemäß Artikel 5 Abs. 2 VO 1370/2007 an die
stadteigene Stadtwerke Brühl GmbH.
GmbH
II.1.2) Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr: T–
T 05 Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen
lichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Gebiet der Stadt Brühl einschließlich abgehender Linien und sonstiger Teildienste.
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II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags:
Die Stadt Brühl ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr auf ihrem Gebiet.
Gebiet. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Planung, Aufbau und Betrieb öffentlicher
Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet.
Gebiet
II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000-6
II.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Der künftige Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, sicherzustellen,
dass die nach der VO 1370/2007 erforderlichen
erforderlichen Selbsterbringungsquoten eingehalten
werden.
II.2) Menge und/oder Wert der Dienstleistungen
Beschreibung: Die Verkehrsdienste umfassen derzeit sieben Stadtbuslinien.
Stadtbuslinien
Linie 702: Brühl Giesler-Galerie
Galerie – Brühl Mitte – Brühl Nord – Brühl-Kieberg
Kieberg – Brühl – Heide
Linie 703: Brühl Mitte – Brühl Nord – Max Ernst Museum (Abzw. Bahnhof) – Brühl Ost,
Engeldorfer Straße
Linie 704: Brühl West Roddergrube – Brühl Mitte – Brühl-Kierberg – Brühl-Vochem
Brühl
Linie 705: Brühl Mitte (Stadtbahn) – Brühl West Wasserturm
Linie 706: (Brühl Nord-)) Brühl Mitte (Stadtbahn) – Bonnstraße – Brühl-Badorf
Badorf ((
Phantasialand)
Linie 707: Brühl Mitte (Stadtbahn) – Brühl-Pingsdorf – Brühl-Badorf – Brühl-Geildorf
Brühl
–
Brühl-Eckdorf
Linie 709: Brühl Mitte (Stadtbahn) – Jordanstraße – Brühl Ost, Engeldorfer Straße
Linie 782: Anrufsammeltaxi (AST)
Citybus: Brühl Mitte (Stadtbahn) – Bahnhof Brühl (Eventualposition; Citybus-Angebot
Citybus
würde mit elektrisch betriebenen Kleinfahrzeugen in einem 15/30-Minuten
15/30 Minuten-Takt erbracht)
Die vorbenannten Linien werden als Gesamtleistung (ein Linienbündel)) vergeben.
km öffentlicherr Personenverkehrsleistung: X Fahrplankilometer.
II.3) Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 01/10/2019
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle
finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2) Informationen über ausschließliche Rechte
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Ausschließliche
ßliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem internen Betreiber sollen ausschließliche Rechte im Sinne von Art. 2 lit. f der VO (EG)
Nr. 1370/2007 eingeräumt werden. Ausschließliche Rechte berechtigen den Betreiber,
Betreiber die
betreffenden Verkehrsleistungen unter Ausschluss
schluss anderer Betreiber zur selben Zeit auf
denselben Linien zu erbringen. Das ausschließliche Recht schützt die betreffenden
Verkehrsleistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur
unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz.
III.1.4) Soziale Standards
Der interne Betreiber hat sich zu verpflichten,
verpflichten seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende)
bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein Westfalen für diese Leistung
in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft
vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen
nachzuvollziehen.
Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein
hat in
der Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des
öffentlichen
ntlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Tarifverträge Verordnung - RepTVVO)
vom 5. April 2016 folgende Tarifverträge für den Bereich des öffentlichen
Personennahverkehrs auf Straße und Schiene als repräsentativ erklärt (Gesetz(Gesetz und
Verordnungsblatt (GV.
V. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 11 vom 29.4.2016 Seite 195 bis 206).
Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) verpflichtet in § 4 Abs. 2 den Auftraggeber, die
für repräsentativ erklärten Tarifverträge in der Bekanntmachung und den
Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags aufzuführen. Es handelt sich nach der zuvor
genannten Verordnung um den
• Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N
(TV N NW) vom 25. Mai 2001, zuletzt geändert
am 30. Mai 2014
• Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes
Omnibusgewerbes des Landes
Nordrhein-Westfalen
Westfalen vom 15. Dezember 2015
• Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des
Landes Nordrhein-Westfalen
Westfalen vom 15. Dezember 2015
• Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die
Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein
vom 15.
Dezember 2015
• Ergänzungstarifvertrag zu § 324 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten
Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrh
Westfalen vom 15. Dezember 2015, § 36 (3)
Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des
Landes Nordrhein-Westfalen
Westfalen vom 15. Dezember 2015 und § 36 (3) Gehaltstarifvertrag für
die kaufmännischen und technischen Angestellten
Angestellten des privaten Omnibusgewerbes des
Landes Nordrhein-Westfalen
Westfalen vom 15. Dezember 2015 vom 4. Februar 2016
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Der Interne Betreiber hat sich zudem nach Maßgabe von § 8 Abs. 1 TVgG zu verpflichten,
bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
Frauenförderung und zur Förderung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen
durchzuf
oder
einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
beachten
III.1.5) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
bei der Erbringung der Verkehrsdienste mindestens die
Einhaltung der im aktuellen Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises
Kreises aufgeführten
Qualitäts- und Bedienstandards,
Bedienstandards die durch das aktuelle Nahverkehrskonzept für die Stadt
Brühl weiter konkretisiert werden, zu gewährleisten.
Der Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises
Rhein
ist unter folgender Internetadresse verfügbar:
http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/wirtschaft
kreis.de/Internet/Themen/wirtschaft-regionmobilitaet/mobilitaet/nahverkehrsplanung/datednews/beschlussvorlage-zummobilitaet/mobilitaet/nahverkehrsplanung/datednews/beschlussvorlagenahverkehrsplan-2015-2020.html
2020.html
Das Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ist unter folgender Internetadresse verfügbar:
http://www..........
Zu diesen Mindestanforderungen zählen insbesondere:
Fahrplan und Verbindungsqualität:
Verbindungsqualität
Grundsätzlich sind alle Stadtteile zumindest partiell während der Hauptverkehrszeit im 3030
Minuten-Takt anzufahren.. Die zurzeit im 30-Minuten-Takt
30
Takt bzw. zwei Mal stündlich
bedienten Strecken müssen auch weiterhin mindestens in diesem Standard bedient
werden. Bei Verknüpfungen zwischen Stadtbuslinien
Stadtbu
werden eine minimale Überganszeit
von drei Minuten und eine maximale Übergangszeit von zehn Minuten festgelegt. Weitere
Anforderungen ergeben sich aus dem Nahverkehrskonzept
Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl (Ziff.
(
5.3
und 5.4 des Nahverkehrskonzepts).
Nahverkehrskonzepts
Fahrzeuganforderungen:
Die im Regelverkehr eingesetzten Fahrzeuge (Linienbusse
Linienbusse in Niederflurbauweise)
Niederflurbauweise müssen
als
Neufahrzeuge
beschafft
werden
werden.
Es
müssen
mindestens
4
Brennstoffzellenhybridbusse mit Wasserstoffbetankung und einer Mindestreichweite von
300km eingesetzt
setzt werden. Die übrigen (Diesel-)Fahrzeuge
)Fahrzeuge müssen mindestens die
Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Bis zum Jahre 2030 soll die gesamte Stadtbusflotte durch
Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben ersetzt werden.
werden Auf dieses Ziel ist während
der Vertragslaufzeit
eit aktiv hinzuwirken.
hinzuwirken
Die Fahrzeuge verfügen über mindestens 75 Plätze, von denen mindestens 24 Sitzplätze
(ohne Klapp- u. Notsitze) darstellen. Es handelt sich
sich um Einzelsitze mit Vollpolsterung von
mindestens 0,40m Breite. Die Sitze weisen einen Sitzabstand von mindestens 0,72m,
0,72 bei
gegenüberliegenden Sitzen mindestens 1,42m auf. Es sind genügend Abstellmöglichkeiten
für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle vorhanden. Im Bereich der Hinteren Tür auf
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der rechten Fahrzeugseite müssen entsprechend der EU-Richtlinie
Richtlinie 2001/85/EG
mindestens zwei Rollstühle Platz finden. Alle Fahrzeuge verfügen über ausklappbare
Rampen für Rollstuhlfahrer. Akustische Haltestellenansagen erfolgen in digitaler Form
zusätzlich zu vorhandenen Bildschirmanzeigen der nächsten Haltestellen.
Da die Orientierungsmöglichkeiten und das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste durch
Fahrzeug-Außenwerbung
Außenwerbung auf den Fensterflächen negativ beeinflusst werden können, ist
das Bekleben der Seiten- und Türfenster mit Werbefolien unzulässig.
unzulässig
Die Klimatisierung
imatisierung erfolgt mittels Klimaanlage und getönter Verglasung.
Die Fahrzeuge weisen eine einheitliche und optisch auffällige Außengestaltung im
Rahmen des Stadtbus-Corporate
Corporate Designs auf. Außenwerbung ist ausschließlich am Heck
in Anpassung an das Corporate
Corpor
Design zulässig,, Innenwerbung durch den Betreiber ist
untersagt,, mit Ausnahme von Wechselrahmen im Format DIN A 3 sowie DIN A 1.
1
Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten
Anforderungen als Mindestanforderungen (Ziff. 5.5 des Nahverkehrskonzepts). Dies gilt
insbesondere im Hinblick auf teilweise abweichende Anforderungen für Ersatzfahrzeuge
und Fahrzeuge für Verstärkerfahren sowie für künftige Ergänzungslinien.
Ergänzungslinien
Haltestellen:
Haltestellen sollen
n entsprechend den Mindestregelungen in § 32 der Verordnung über den
Betrieb von Kraftfahrunternehmen
ternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie § 40 Abs. 4 PBefG
mit den notwendigen Fahrgastinformationen ausgestaltet, darüber hinaus aber vor allem
nutzergerecht und
nd städtebaulich ansprechend sein. Im Übrigen gelten die im
Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen als
Mindestanforderungen (Ziff. 5.6,
5.6 5.10 des Nahverkehrskonzepts).
Fahr- und Servicepersonal: Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Im
Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen
als Mindestanforderungen (Ziff. 5.7 des Nahverkehrskonzepts).
Leitstelle:
Betriebshof:
Tarifsystem und Vertrieb:
Der VRS-Tarif ist für alle ÖPNV-Angebote
ÖPNV Angebote in Brühl anzuwenden. Im Übrigen gelten die im
Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen als
Mindestanforderungen (Ziff. 5.8 des Nahverkehrskonzepts).
Marketing und Kommunikation:
Die vom VRS bereitgestellten Basisstandards
Basisstandards zum Marketing werden in Brühl durch
weitere ergänzende Marketingaktivitäten vor Ort unterstützt,
unterstützt, die auch in Zukunft
durchgeführt werden. Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl
ausgeführten
Anforderungen
als
Mindestanforderungen
Mindestanforderungen
(Ziff.
5.9
des
Nahverkehrskonzepts)
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Beschwerdemanagement:
Das durch die Stadtwerke Brühl GmbH entwickelte Beschwerdemanagement ist
fortzuführen. Dieses ist rund um die Uhr über das Internet zu erreichen. Weiterhin können
Anregungen und Beschwerden persönlich
persönlich im Fahrgastcenter Brühl Mitte, telefonisch oder
per Briefpost eingereicht werden. Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die
Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen als Mindestanforderungen (Ziff. 5.11 des
Nahverkehrskonzepts)
Qualitätssicherung:
Die Stadtwerke Brühl GmbH hat in enger Abstimmung mit dem Aufgabenträger die
Einhaltung dieser und der im Nahverkehrskonzept niedergelegten Qualitätskriterien zu
gewährleisten und zu überwachen. Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die
Stadt
tadt Brühl ausgeführten Anforderungen als Mindestanforderungen (Ziff. 5.11 des
Nahverkehrskonzepts).
Hinsichtlich der übrigen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wird auf die oben
genannten und im Internet frei verfügbaren Unterlagen (Nahverkehrsplan und
u
Nahverkehrskonzept) verwiesen. Soweit das Nahverkehrskonzept der Stadt Brühl
strengere Vorgaben enthält als der Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises,
Rhein
Kreises, so gehen die
Anforderungen des Nahverkehrskonzeptes vor.
III.1.6) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags
Auftra gelten besondere Bedingungen: nein
III.3) Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Die Qualitäts- und Bedienungsstandards des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises
Rhein
in
Verbindung mit dem Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl (Vgl. oben unter Ziff. III.5),
sind verbindlich.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 VO 1370/2007)
Abschnittt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Stadtwerke Brühl GmbH
Engeldorfer Straße 2
50321 Brühl
DEUTSCHLAND
E-Mail: X@stadtwerke-bruehl.de
bruehl.de
Telefon: +49 (0) 2232 702--XXX
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Internet-Adresse: http://www.stadtwerke-bruehl.de
http://www.stadtwerke
Fax: +49 (0) 2232 702-999
999
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln,
Köln
Spruchkörper Köln,
50606 Köln,
DEUTSCHLAND.
E-Mail: poststelle@bezreg--koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-147
147 3045
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
http://www.bezreg koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Fax: +49 221-147 2889
Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1) angeführten Kontaktstelle einen
Antrag auf Informationen über die Gründe für die beabsichtigte Direktvergabe stellen (§ 8 a
Absatz 5 PBefG).
Für die von der Vergabe umfassten Linienverkehre können innerhalb einer Frist von 3
Monaten seit dem Tag der Vorabbekanntmachung im TED eigenwirtschaftliche
Genehmigungsanträge
träge gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist (§ 12 Absatz 6
Satz 1 PBefG). Auf Versagungsgründe gem. § 13 Absatz 2 und 2 a PBefG wird
hingewiesen.
Zuständige Genehmigungsbehörde: Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10,
2
50667
Köln
VI.3) Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht:
veröffentlicht ja
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
XX.12.2017
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