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Vorlage (2017 09 02 Vorinformation Stadt Brühl _Entwurf_)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
336 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
12.09.17, 18:27

Inhalt der Datei

_______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen. Abschnitt I: Zuständige Behörde I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Stadt Brühl Uhlstraße 3 50321 Brühl DEUTSCHLAND Kontaktstelle(n): Fachbereich ÖPNV, Mobilität und Verkehr Zu Händen von: Herrn Fachbereichsleiter Ulrich Kalle Telefon: +49 (0) 2232 / 79--5300 E-Mail: E-Mail@bruehl.de Fax: +49 (0)2232 / 794000 Internet-Adresse(n): Adresse(n): http://www.bruehl.de Weitere Auskünfte erteilen die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art der zuständigen Behörde Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Sonstige: Kommunalverwaltung erwaltung I.4) Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger Behörden: nein Abschnitt bschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr Straßenpersonennahverkehr gemäß Artikel 5 Abs. 2 VO 1370/2007 an die stadteigene Stadtwerke Brühl GmbH. GmbH II.1.2) Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e) Dienstleistungskategorie Nr: T– T 05 Busverkehr (innerstädtisch/regional) Vom öffentlichen lichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche: Gebiet der Stadt Brühl einschließlich abgehender Linien und sonstiger Teildienste. ______________________________ _______________________________________________________________________________ __________________________________________ Seite 1 von 7 ________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags: Die Stadt Brühl ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr auf ihrem Gebiet. Gebiet. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Planung, Aufbau und Betrieb öffentlicher Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet. Gebiet II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000-6 II.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja Der künftige Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, sicherzustellen, dass die nach der VO 1370/2007 erforderlichen erforderlichen Selbsterbringungsquoten eingehalten werden. II.2) Menge und/oder Wert der Dienstleistungen Beschreibung: Die Verkehrsdienste umfassen derzeit sieben Stadtbuslinien. Stadtbuslinien Linie 702: Brühl Giesler-Galerie Galerie – Brühl Mitte – Brühl Nord – Brühl-Kieberg Kieberg – Brühl – Heide Linie 703: Brühl Mitte – Brühl Nord – Max Ernst Museum (Abzw. Bahnhof) – Brühl Ost, Engeldorfer Straße Linie 704: Brühl West Roddergrube – Brühl Mitte – Brühl-Kierberg – Brühl-Vochem Brühl Linie 705: Brühl Mitte (Stadtbahn) – Brühl West Wasserturm Linie 706: (Brühl Nord-)) Brühl Mitte (Stadtbahn) – Bonnstraße – Brühl-Badorf Badorf (( Phantasialand) Linie 707: Brühl Mitte (Stadtbahn) – Brühl-Pingsdorf – Brühl-Badorf – Brühl-Geildorf Brühl – Brühl-Eckdorf Linie 709: Brühl Mitte (Stadtbahn) – Jordanstraße – Brühl Ost, Engeldorfer Straße Linie 782: Anrufsammeltaxi (AST) Citybus: Brühl Mitte (Stadtbahn) – Bahnhof Brühl (Eventualposition; Citybus-Angebot Citybus würde mit elektrisch betriebenen Kleinfahrzeugen in einem 15/30-Minuten 15/30 Minuten-Takt erbracht) Die vorbenannten Linien werden als Gesamtleistung (ein Linienbündel)) vergeben. km öffentlicherr Personenverkehrsleistung: X Fahrplankilometer. II.3) Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin Beginn: 01/10/2019 Laufzeit in Monaten: 120 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Kostenparameter für Ausgleichszahlungen: III.1.2) Informationen über ausschließliche Rechte ______________________________ _______________________________________________________________________________ __________________________________________ Seite 2 von 7 ________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Ausschließliche ßliche Rechte werden eingeräumt: ja Dem internen Betreiber sollen ausschließliche Rechte im Sinne von Art. 2 lit. f der VO (EG) Nr. 1370/2007 eingeräumt werden. Ausschließliche Rechte berechtigen den Betreiber, Betreiber die betreffenden Verkehrsleistungen unter Ausschluss schluss anderer Betreiber zur selben Zeit auf denselben Linien zu erbringen. Das ausschließliche Recht schützt die betreffenden Verkehrsleistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz. III.1.4) Soziale Standards Der interne Betreiber hat sich zu verpflichten, verpflichten seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen Nordrhein Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Nordrhein hat in der Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen ntlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Tarifverträge Verordnung - RepTVVO) vom 5. April 2016 folgende Tarifverträge für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs auf Straße und Schiene als repräsentativ erklärt (Gesetz(Gesetz und Verordnungsblatt (GV. V. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 11 vom 29.4.2016 Seite 195 bis 206). Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) verpflichtet in § 4 Abs. 2 den Auftraggeber, die für repräsentativ erklärten Tarifverträge in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags aufzuführen. Es handelt sich nach der zuvor genannten Verordnung um den • Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N (TV N NW) vom 25. Mai 2001, zuletzt geändert am 30. Mai 2014 • Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen Westfalen vom 15. Dezember 2015 • Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen Westfalen vom 15. Dezember 2015 • Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen Nordrhein vom 15. Dezember 2015 • Ergänzungstarifvertrag zu § 324 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen Nordrh Westfalen vom 15. Dezember 2015, § 36 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen Westfalen vom 15. Dezember 2015 und § 36 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten Angestellten des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen Westfalen vom 15. Dezember 2015 vom 4. Februar 2016 ______________________________ _______________________________________________________________________________ __________________________________________ Seite 3 von 7 ________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Der Interne Betreiber hat sich zudem nach Maßgabe von § 8 Abs. 1 TVgG zu verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen durchzuf oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. beachten III.1.5) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei bei der Erbringung der Verkehrsdienste mindestens die Einhaltung der im aktuellen Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises Kreises aufgeführten Qualitäts- und Bedienstandards, Bedienstandards die durch das aktuelle Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl weiter konkretisiert werden, zu gewährleisten. Der Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises Rhein ist unter folgender Internetadresse verfügbar: http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/wirtschaft kreis.de/Internet/Themen/wirtschaft-regionmobilitaet/mobilitaet/nahverkehrsplanung/datednews/beschlussvorlage-zummobilitaet/mobilitaet/nahverkehrsplanung/datednews/beschlussvorlagenahverkehrsplan-2015-2020.html 2020.html Das Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ist unter folgender Internetadresse verfügbar: http://www.......... Zu diesen Mindestanforderungen zählen insbesondere: Fahrplan und Verbindungsqualität: Verbindungsqualität Grundsätzlich sind alle Stadtteile zumindest partiell während der Hauptverkehrszeit im 3030 Minuten-Takt anzufahren.. Die zurzeit im 30-Minuten-Takt 30 Takt bzw. zwei Mal stündlich bedienten Strecken müssen auch weiterhin mindestens in diesem Standard bedient werden. Bei Verknüpfungen zwischen Stadtbuslinien Stadtbu werden eine minimale Überganszeit von drei Minuten und eine maximale Übergangszeit von zehn Minuten festgelegt. Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Nahverkehrskonzept Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl (Ziff. ( 5.3 und 5.4 des Nahverkehrskonzepts). Nahverkehrskonzepts Fahrzeuganforderungen: Die im Regelverkehr eingesetzten Fahrzeuge (Linienbusse Linienbusse in Niederflurbauweise) Niederflurbauweise müssen als Neufahrzeuge beschafft werden werden. Es müssen mindestens 4 Brennstoffzellenhybridbusse mit Wasserstoffbetankung und einer Mindestreichweite von 300km eingesetzt setzt werden. Die übrigen (Diesel-)Fahrzeuge )Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Bis zum Jahre 2030 soll die gesamte Stadtbusflotte durch Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben ersetzt werden. werden Auf dieses Ziel ist während der Vertragslaufzeit eit aktiv hinzuwirken. hinzuwirken Die Fahrzeuge verfügen über mindestens 75 Plätze, von denen mindestens 24 Sitzplätze (ohne Klapp- u. Notsitze) darstellen. Es handelt sich sich um Einzelsitze mit Vollpolsterung von mindestens 0,40m Breite. Die Sitze weisen einen Sitzabstand von mindestens 0,72m, 0,72 bei gegenüberliegenden Sitzen mindestens 1,42m auf. Es sind genügend Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle vorhanden. Im Bereich der Hinteren Tür auf ______________________________ _______________________________________________________________________________ __________________________________________ Seite 4 von 7 ________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ der rechten Fahrzeugseite müssen entsprechend der EU-Richtlinie Richtlinie 2001/85/EG mindestens zwei Rollstühle Platz finden. Alle Fahrzeuge verfügen über ausklappbare Rampen für Rollstuhlfahrer. Akustische Haltestellenansagen erfolgen in digitaler Form zusätzlich zu vorhandenen Bildschirmanzeigen der nächsten Haltestellen. Da die Orientierungsmöglichkeiten und das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste durch Fahrzeug-Außenwerbung Außenwerbung auf den Fensterflächen negativ beeinflusst werden können, ist das Bekleben der Seiten- und Türfenster mit Werbefolien unzulässig. unzulässig Die Klimatisierung imatisierung erfolgt mittels Klimaanlage und getönter Verglasung. Die Fahrzeuge weisen eine einheitliche und optisch auffällige Außengestaltung im Rahmen des Stadtbus-Corporate Corporate Designs auf. Außenwerbung ist ausschließlich am Heck in Anpassung an das Corporate Corpor Design zulässig,, Innenwerbung durch den Betreiber ist untersagt,, mit Ausnahme von Wechselrahmen im Format DIN A 3 sowie DIN A 1. 1 Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen als Mindestanforderungen (Ziff. 5.5 des Nahverkehrskonzepts). Dies gilt insbesondere im Hinblick auf teilweise abweichende Anforderungen für Ersatzfahrzeuge und Fahrzeuge für Verstärkerfahren sowie für künftige Ergänzungslinien. Ergänzungslinien Haltestellen: Haltestellen sollen n entsprechend den Mindestregelungen in § 32 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen ternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie § 40 Abs. 4 PBefG mit den notwendigen Fahrgastinformationen ausgestaltet, darüber hinaus aber vor allem nutzergerecht und nd städtebaulich ansprechend sein. Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen als Mindestanforderungen (Ziff. 5.6, 5.6 5.10 des Nahverkehrskonzepts). Fahr- und Servicepersonal: Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen als Mindestanforderungen (Ziff. 5.7 des Nahverkehrskonzepts). Leitstelle: Betriebshof: Tarifsystem und Vertrieb: Der VRS-Tarif ist für alle ÖPNV-Angebote ÖPNV Angebote in Brühl anzuwenden. Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen als Mindestanforderungen (Ziff. 5.8 des Nahverkehrskonzepts). Marketing und Kommunikation: Die vom VRS bereitgestellten Basisstandards Basisstandards zum Marketing werden in Brühl durch weitere ergänzende Marketingaktivitäten vor Ort unterstützt, unterstützt, die auch in Zukunft durchgeführt werden. Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen als Mindestanforderungen Mindestanforderungen (Ziff. 5.9 des Nahverkehrskonzepts) ______________________________ _______________________________________________________________________________ __________________________________________ Seite 5 von 7 ________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Beschwerdemanagement: Das durch die Stadtwerke Brühl GmbH entwickelte Beschwerdemanagement ist fortzuführen. Dieses ist rund um die Uhr über das Internet zu erreichen. Weiterhin können Anregungen und Beschwerden persönlich persönlich im Fahrgastcenter Brühl Mitte, telefonisch oder per Briefpost eingereicht werden. Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl ausgeführten Anforderungen als Mindestanforderungen (Ziff. 5.11 des Nahverkehrskonzepts) Qualitätssicherung: Die Stadtwerke Brühl GmbH hat in enger Abstimmung mit dem Aufgabenträger die Einhaltung dieser und der im Nahverkehrskonzept niedergelegten Qualitätskriterien zu gewährleisten und zu überwachen. Im Übrigen gelten die im Nahverkehrskonzept für die Stadt tadt Brühl ausgeführten Anforderungen als Mindestanforderungen (Ziff. 5.11 des Nahverkehrskonzepts). Hinsichtlich der übrigen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wird auf die oben genannten und im Internet frei verfügbaren Unterlagen (Nahverkehrsplan und u Nahverkehrskonzept) verwiesen. Soweit das Nahverkehrskonzept der Stadt Brühl strengere Vorgaben enthält als der Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises, Rhein Kreises, so gehen die Anforderungen des Nahverkehrskonzeptes vor. III.1.6) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags Auftra gelten besondere Bedingungen: nein III.3) Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge Die Qualitäts- und Bedienungsstandards des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises Rhein in Verbindung mit dem Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl (Vgl. oben unter Ziff. III.5), sind verbindlich. Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 VO 1370/2007) Abschnittt V: Auftragsvergabe Name und Anschrift des gewählten Betreibers Stadtwerke Brühl GmbH Engeldorfer Straße 2 50321 Brühl DEUTSCHLAND E-Mail: X@stadtwerke-bruehl.de bruehl.de Telefon: +49 (0) 2232 702--XXX ______________________________ _______________________________________________________________________________ __________________________________________ Seite 6 von 7 ________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Internet-Adresse: http://www.stadtwerke-bruehl.de http://www.stadtwerke Fax: +49 (0) 2232 702-999 999 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.2) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.2.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren /Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln Spruchkörper Köln, 50606 Köln, DEUTSCHLAND. E-Mail: poststelle@bezreg--koeln.nrw.de Telefon: +49 221-147 147 3045 Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ http://www.bezreg koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ Fax: +49 221-147 2889 Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1) angeführten Kontaktstelle einen Antrag auf Informationen über die Gründe für die beabsichtigte Direktvergabe stellen (§ 8 a Absatz 5 PBefG). Für die von der Vergabe umfassten Linienverkehre können innerhalb einer Frist von 3 Monaten seit dem Tag der Vorabbekanntmachung im TED eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge träge gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist (§ 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG). Auf Versagungsgründe gem. § 13 Absatz 2 und 2 a PBefG wird hingewiesen. Zuständige Genehmigungsbehörde: Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 2 50667 Köln VI.3) Bekanntmachung der Auftragsvergabe Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: veröffentlicht ja VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: XX.12.2017 ______________________________ _______________________________________________________________________________ __________________________________________ Seite 7 von 7