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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung einer Jugendkulturhalle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
816 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21

Inhalt der Datei

I STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Öffentlich B 7/3325 Az.: 822-20/2443 Amt: - 51 -/-82-/-61BeschlAusf.: - 61 Datum: 16.03.2004 An den Jugendhilfea usschuss Werksausschuss Immobilienwirtschaft • zur Vorberatung; on den Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Anregung von Herrn Eckhoff u.a., Willy-Brandt-StraBe 95, Erftstadt Betrifft: Errichtung einer Jugendkulturhalle Finanzielle Auswirkungen: Keine • Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstodt. den 03.05.2004 Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzungam 19.03.2002 grundsätzlich beschlossen/eine Jugendkulturhalle in Erftstadt-liblar zu errichten. Am 17.12.2002 hot der Rat beschlossen, zur Prüfung der Standortfrage sowie zur Vorbereitung von Handlungskonzepten einen "Runden Tisch" einzurichten. In der letzten Sitzungdes "Runden Tisches" am 21.04.2004 wurden olle in Frage kommenden Grundstücke auf ihre Geeignetheit hin überprüft. Dabei wurde das Grundstück Ecke Schlunkweg / Zufahrt zum Bahnhof favorisiert. Nach Prüfung der Gegebenheiten besteht für den Bau der Holle inklusive Infrastruktur mit Parkplätzen ein Flächenbedarf von co. 1.500 qm. Aut Parktlächen könnte gegebenenfalls verzichtet werden, wenn eine Mitnutzung des geplanten P & R-Parkhousesin Betracht gezogen wird. P:\822\8221\AUSSCHUS\BORGERANTRAG ECKHOfF B 7 3325.DOC Die im Eigentum der Stadt Erftstadt befindliche Restfläche in diesem Bereich des Bahnhofes beträgt rund 2.900 qm . . Im vergangenen Jahr wurde in Erftstadt zum Thema K 45N / Bahnhofsumfeld ein sogenanntes Bürgerwerkstattverfahren durchgeführt. Dos Bürgerwerkstattverfahren wurde mit dem als Anlage beigefügten Planergebnis abgeschlossen. Der gesamte Planbereich gliedert sich in eine Fläche für ein Parkdeck, Sonderparkplatzfläche (Kurzzeit), eine Platznutzung für Cafes, Bistros,Läden etc. sowie in eine Restfläche, die eine ergänzende Bebauung zulässt. • • Eine Finanzierung im HSKist insbesondere dann möglich, wenn für den Bau der Jugendkulturhalle Zuschüsse gewährt werden. Fördermöglichkeiten könnten sich ergeben aus dem Nachfolgeprogramm "Initiative ergreifen". Dieses Programm fördert Projekte mit besonderem bürgerschaftlichem Engagement. Ein solches Projekt lieBe sich insbesondere unter Einbeziehung des Engagements etwa des Nachbarschaftsvereines Willy-Brandt-StraBe verwirklichen. AuBerdem soll ein neues Förderprogramm zur Förderung von Begegnungsstätten in Vorbereitung sein. Eine besondere Finanzierungsvariante ergäbe sich, wenn dem A 7/3410 der SPD-Fraktion gefolgt würde, im Zusammenhang mit der Jugendkulturhalle an gleicher Stelle unter Nutzung von Synergieeffekten eine neue Musikschule zu bauen. Das gesamte jetzige Gelände der Musikschule, dos 4.035 qm groB ist, könnte zu Wohnbauzwecken (eventuell nach Abriss des jetzigen Musikschulgebäudes) verkauft werden. Eine Umwandlung der derzeitigen Gemeinbedarfsfläche zu einer allgemeinen Wohngebietsflöche durch Änderung des Flächennutzungsplanes ist planungsrechtlich unproblematisch. Der Verkaufserlös könnte zur Finanzierung des Gesamtprojektes verwandt werden . .. (Bösche) Anlage P:\822\8221\AUSSCHUS\SORGERANTRAG ECKHOFF B 7 3325.DOC An Herrn Ernst-Dieter Bösche Bürgermeister der Stadt Erftstadt Am Holzdamm 10 14 50374 Erftstadt 20 I E'laBor. OBOt~fT;STERr61 21 32 40 43 44 50 51 Bürgerantrag • zur Errichtung 19/332" einer "Jugendkulturhalle" Sehr geehrter Herr Bösche, nach dem Ratsbeschluss aus dem Jahre 2002, in Liblar eine .Jugendkulturhalle" zu unterstützen, möchten wir nun folgenden Bürgerantrag stellen: .Der Rat der Stadt Erftstadt möge die Errichtung einer .Jugendkulturhalle" beschließen, Nach diesem Errichtungsbeschluss Einbeziehung aller jugendpolitisch .Jugendkulturhalle" .' in Liblar soll umgehend die Planung unter Interessierten in Erftstadt beginnen, Der Bau der soll 2007 abgeschlossen sein," Die Antragsteller verfolgen mit einer Jugendkulturhalle • Prävention (Gewalt, Drogen) • Integration (verschiedener • Anleitung zu sinnvoller Freizeitgestaltung Ziele: Nationalitäten und Schichten) Wir hoffen, dass der Rat nach seiner grundsätzlichen Notwendigkeit einer Jugendeinrichtung eine Absichtserklärung drei jugendpolitische Anerkennung der in Liblar (siehe Ratsbeschluss 2002), über hinaus, nun auch die Errichtung beschließt. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die geschaffene Übergangslösung in den ehemaligen AWO-Räumen an der Musikschule, 1 von 2 t~/4 Ulrich EC~O~iIIY-Br, {UAJ Wilfried Böttcher, Willy-Brandi-SIr. ~~ Gunnar Staar, Willy-Brandt-Str. • -t, ,,~ ~ ------ Uwe Finke, Willy-Brandt-Str. 175, 50374 Erftsladt 57, 50374 Erftsladl 'jC4JOj ~~~ Maria Grefenberg, Willy-~randl- t-I OVJ '1..a 185, 50374 Erftsladl Ir. 99, 50374 Erft adt ~~"'-7 e.vJ Monika Schürgers, Willy-Brandl-Str. ft~q 69, 50374 Erftstadt &04 Andrea Beckers, Willy-Brandt-Str. 75, 50374 Erftsladt • ~~~~ Susanne Moser, Willy-Brandl-Str. 55, 50374 Erftstadt Waller Plappert-Posser, Willy-Brandl-Str, 51, 50374 Erftstadt 1,~ J~1!~l:de'.: 2 von 2 .-...•.. _-_._----~-- • ._---- -------------._-- . ..., \ , , ( • ,""-, : ",. :',...... ,;\ ";'T .-. 'P •• -r:'';' .. ••:._~. ,j". . .. . -,', - »e , ,~. -, • Anlage zu den Anträgen B 7/3325 und A 7/3410 07.01.2005 Anregung von Herrn Eckhoff u.a., Willy-Brandr-Straße Betrifft: Errichtung einer Jugendkulturhalle Antrag hzgl. Unterbringung Bahnhof Liblar von Musikschule Die städtischen Gremien haben sich gen befasst. Die Verwaltung wurde kulturhalle sowie der Musikschule Neubaumaßnahmen im Bereich des der Musikschule. • I. Neuhauvorhaben 95, Erftstadt und JugendhaJle in einem Gebäude am vor der Sommerpause im Jahre 2004 mit den o.a. Anträgebeten verschiedene Varianten zum Bau einer Jugendzu untersuchen. Der Prüfauftrag beinhaltete zum einen Bahnhofs, zum anderen Erweiterungsbauten im Bereich im Bereich des Bahnhofs 1.1 Bau einer Jugendkulturhalle Das Bauprogramm für eine lugendkulturhalle umfasst gern. Beschluss zur Vorlage V 7/1611 eine Nutzfläche von 450 m", Bei einem Neubau im Bereich des Bahnhofs ergeben sich folgende Kosten: Baukosten Grundstück (1.500 m' x 220,- €/m') 750.000,- € 330.000,- € 1.080.000,- € 1.2 Neubau der Musikschule Seitens der Musikschulleitung wurde eine Konzeption für den Neubau der Einrichtung vorgelegt. Es ist eine Nettonutzfläche, ohne Verkehrsflächen, von ca. 1.290 m' vorgesehen. Danach ergeben sich folgende Kosten: Baukosten Grundstück (3.000 m' x 220,- €/m') 2.450.000,- € 660.000,- € ~ 3.110.000,- € 1.3 Kombination von Jugendkulturhalle und Musikschule Sowohl fur die Jugendkulturhalle wie auch für den Neubau der Musikschule wird ein Veranstaltungsraum mit einer Größe von ca. 200 m' angestrebt. Bei einem kombinierten Bau von beiden Einrichtungen könnte dieser Raum von beiden genutzt werden und müsste daher nur einmal gebaut werden. Dadurch ergeben sich folgende Kosten: Baukosten Grundstück (3.000 m? x 220,- €/m') 2.735.000,- € 660.000,- € 3.395.000,- € Bei der Bewertung der o.a. Kosten ist noch zu berücksichtigen, dass das Gebäude der Musikschule dann ggf. einer anderen Nutzung zugerührt werden könnte. Das Gebäude wird derzeit noch von der vhs und der AWO genutzt. Vor einer Vermarktung müssten hier anC:\WPDOK\Ncubnu Jugcndkuhurhalle - Musikschule.dec Baukosten Sanierung des bestehenden Gebäudes 1.090.000,- € 470.000,- € 1.560.000,- € 2.4 Erweiterung der Musikschule und Schaffung zusätzlicher Jugendräume Auch das als Musikschulerweiterung im Gartenbereich geplante Gebäude könnte für eine gemeinsame Nutzung als Musikschule und Jugendkulturhalle erweitert werden. Dort wären ebenfalls die Flächen im Dachgeschoss auszubauen. Es ergeben sich folgende Kosten: Baukosten Sanierung des bestehenden Gebäudes 970.000,- € 470.000,- € 1.440.000,- € • ';J Für die Grundstücke am Bahnhof liegen bisher noch keine Angaben über Zuschnitte und bauliche Nutzungsmöglichkeiten vor. Bei den Größeangaben für die erforderlichen Grundstücksflächen können sich daher noch Änderungen ergeben. Die Kostenberechnungen erfolgten auf der Grundlage der von den künftigen Nutzern vorgegebenen Flächenansprüche. Im Laufe der weiteren Planungen müssen diese Daten noch konkretisiert werden. Es sollte daher zunächst diskutiert werden, ob eine der o.a. Varianten und ggf. welche favorisiert wird. Für diese Varianten sollten dann die Planungen konkretisiert und die Folgekosten einschließlich der Betriebskosten verlässlich ermittelt werden. e; C:\WPDOK\Neubau Jugcndkulturhaflc - Musikschule.doc 3