Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen
den beigefOgten Antrag der I des
SPDCDUtp>J Fraktion
Fraktion
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der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
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Fraktion
BÜNDNIS 90 I
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F.D.P.Fraktion
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an die zuständigen Ausschüsse weiter.
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zugeleitet an den
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
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Werksausschuss Immobilienwirtschaft
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Der Anirag'wird zur Beschlussfassung
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Jugendhilfeaus'schuss'
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Der Antrag wird zur-Vorberatungzugeleitet
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Stellungnahme
•
der Verwaltung zum A 7/3410 vom 03.05.2004
Wie ich bereits in der Stellungnahme zum A 7/3385 ausgeführt habe, ist für die zu
errichtende Jugendkulturhalle inklusive Parkplätze)'f, auf dem vom Runden Tisch
favorisierten Grundstück, eine Fläche von ca. 1.500 qm erforderlich. Der Raumbedarf
der Musikschule am zukünftigen Standort ergibt sich nicht durch eine verbesserte 1.1
Umsetzung, weil dann wesentliche derzeitige Defizite nur verlagert würden, sondern
vielmehr aus dem Bedarf, der die Defizite der Vergangenheit auffängt Weiterhin
muss für eine gemeinsame Nutzung Raumfläche zugerechnet werden, weil sich
getrennte Gebäudestandards beim inhaltlichen Zusammenwirken von
Jugendkulturhalle und Musikschule kaum verbinden lassen. Die Konzeption eines
solchen Gebäudekomplexes bedarf einer Raumfläche von rund 1.300 qm, bei der
auch ein Multifunktionsraum incl. Bühne, Theke und Garderobe in einer Größe von
290 qm berücksichtigt ist. Durch die Schaffung dieses Multifunktionsraumes könnte
die bisherige Nutzung des städtischen Ratsaales für Konzerte entfallen. Dieses
Paket spiegelt den Wunsch des Leiters der Musikschule als optimale Lösung eines
neuen Standortes Musikschule dar.
Daneben sind natürlich auch noch Verkehrsflächen in einer Größenordnung von ca.
400 qm erforderlich, Der gesamte Flächenbedarf des Kombinationsprojektes stellt
sich somit mit rund 3.200 qm dar. Eine Verminderung des Flächenbedarfs um rund
900 qm ist durch einen Verzicht auf die Parkflächen nur dann möglich, wenn eine
Mitnutzung des geplanten P & R-Parkhauses in Betracht gezogen werden kann.
Vorausgesetzt die K 45n wird in Zukunft so gebaut, wie es das Endergebnis des
Bürgerwerkstattverfahrens (siehe Anlage) vorsieht, verbleibt nach dem Bau der
Jugendkulturhalle und der Musikschule noch eine Restfläche in einer
Größenordnung von ca. 1.600 qm.
•
Die Standortkombination Jugendkulturhalle und Musikschule bietet alle Vorteile einer
äußeren Wirtschaftseinheit und ermöglicht eine teilweise innere gemeinsame
Nutzung. Neben den beiden autarken Nutzungsweisen ergäbe sich die große
Chance zur Einleitung eines Prozesses, die Musikschule mit ihrer geschlossenen
Arbeitsweise schrittweise in eine teil-offene Musikschule zu erweitern. Dadurch
würden einem erweiterten Kreis Erftstädter Jugendlicher zusätzlich aktive
Gestaltungsmöglichkeiten ohne "schulische Eingangshürden", unter Einbeziehung
kompetenten MS-Personals, erschlossen werden können.
Eine solche Konstellation der verbundenen Selbständigkeiten böte als Treff für
sinnvolle Freizeitgestaltung viele persönliche und soziale Entwicklungsmöglichkeiten
und würde zur vertiefenden Umsetzung des Leitbildes Musikschule 2000 beitragenMusikschule als Anstalt öffentlichen Nutzens,
Bei den Überlegungen zur "Umsiedlung" der Musikschule ist meines Erachtens
einerseits kritisch zu betrachten und zu berücksichtigen, dass im Keller und im 1. OG
des Hauses Kurse der VHS abgehalten werden und die Räume im Dachgeschoss
diversen politischen Vereinigungen für die Jugendarbeit zur Verfügung stehen.
Andererseits ist zu klären, inwieweit auch für die AWO Ortsverband Liblar Räume im
neu zu errichtenden Gebäude eingeplant werden müssen, da ein Verkauf der
Musikschule auch den Gebäudeteil, der zur Zeit von der AWO genutzt wird,
beinhaltet. Eine Trennung der von der AWO genutzten Räumlichkeiten vom
Hauptgebäude ist bei einem Verkauf nicht möglich, da sämtliche Ver- und
Entsorgungsleitungen vom Hauptgebäude (Musikschule) aus in das Nebengebäude
(AWO) geführt werden.
Eine Finanzierung im HSK ist insbesondere dann möglich, wenn für den Bau der
Jugendkulturhalle Zuschüsse gewährt werden. Fördermöglichkeiten könnten sich
ergeben aus dem Nachfolgeprogramm "Initiative ergreifen". Dieses Programm fördert
Projekte mit besonderem bürgerschaftlichem Engagement. Ein solches Projekt ließe
sich insbesondere unter Einbeziehung des Engagements etwa des
Nachbarschaftsvereines Willy-Brandt-Straße verwirklichen.
Außerdem soll ein neues Förderprogramm zur Förderung von Begegnungsstätten in
Vorbereitung sein.
•
•
Inwieweit Möglichkeiten der Förderung mit Landesmitteln für einen
Musikschulneubau gewährt werden können, muss noch abgeklärt werden.
Zur weiteren Finanzierung des Projektes könnte das gesamte jetzige Gelände der
Musikschule, das 4.035 qm groß ist, zu Wohnbauzwecken (eventuell nach Abriss des
jetzigen Musikschulgebäudes) verkauft werden. Eine Umwandlung der derzeitigen
Gemeinbedarfsfläche zu einer allgemeinen Wohngebietsfläche durch Änderung des
Flächennutzungsplanes ist planungsrechtlich unproblematisch.
Wenn eine Finanzierung für das Gesamtprojekt nicht darstellbar sein sollte, sollte die
Jugendkulturhalle im ersten Bauabschnitt so geplant werden, dass in einem weiteren
Bauabschnitt, bei einer verbesserten finanziellen Situation der Stadt Erftstadt, die
Musikschule in den Komplex integriert werden kann. Dies muss auch bei der
Grundstücksfrage berücksichtigt werden.
Ebenfalls muss bereits planerisch eine räumliche Unterbringungsmöglichkeit des
Vereins Szene 93 mit berücksichtigt werden, da der jetzige Standort mittel- bis
langfristig, aufgrund des schlechten Bauzustandes der Containeranlagen, nicht mehr
haltbar sein wird .
Anlage
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•
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
SPD-Fraktion • Bahnhofstraße 38 • 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus im Einkaufszentrum
Holzdamm
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
r::-T~r---.--,r---.----,r--,5037
4 Erftstadt
70 Tel. (0 22 35)46 30 05
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t35
50374 Erftstadt
U 4. MAl 2004
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21
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.ORO BORGt.MEISTER I
61
fl7/JY4v
I
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens
der SPD-Fraktion
bitte ich Sie, den folgenden
Antrag
den zuständigen
Gremien des Rates zuzuleiten:
Die Verwaltung wird aufgefordert,
gemeinsam
•
zu prüfen, ob die Musikschule mit der Jugendhalie
in einem Gebäude am Standort am Bahnhof untergebracht werden kann.
Zur Teilfinanzierung
soll der Verkauf des jetzigen Musikschulgebäudes
geprüft werden .
Begründung:
Seit Jahren
Sanierung
diskutiert
der Rat der Stadt
der Musikschule
Totalsanierung
rund
Erftstadt über die dringend
in Erftstadt. Nach derzeitigen
600.000
Euro
kosten.
Schätzungen
Die SPD-Fraktion
hat
notwendige
würde eine
sich
in
der
Vergangenheit dafür stark gemacht, diese Gelder im Haushalt bereitzustellen.
Auf einem Grundstück
in unmittelbarer Nähe der Musikschule plant die Stadt jetzt die
Errichtung einer Jugendhalie
auf einem städtischen Grundstück.
wurde in diesem Zusammenhang
In der SPD-Fraktion
diskutiert, ob es ~.'Inn macht, hier ein qememsarnes
. .
.
Gebäude für die Musikschule und die Jugend zu errichten.
SPD-Bürgerbüro'
Bahnhofstraße
38 • 50374 Erftstadl • Telefon (0 22 35) 46 30 03
2
Um hier eine Entscheidung
solches
gemeinsames
treffen zu können, wäre es erforderlich, die Kosten für ein
Gebäude
zu eruieren.
inwieweit das jetzige Musikschul-Gebäude
Die
SPD-Fraktion
Entscheidung
hält
derzeit
Gleichzeitig
werden,
vermarktet werden könnte.
be ide Optionen
für durchführbar.
sollte bei den Haushaltsplanberatungen
alternativ zu den Sanierungskosten
müsste geprüft
Die
endgültige
2005 gefasst werden, wenn
auch Zahlen für einen Neubau vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
•
~.c:
Bernd Bohlen
Fraktionsvorsitzender
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9J-J- LtH:PL
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Stadtverwaltung·
Stadtverwattung·
Postfach 2565 . 50359 Erfts\adt
Hogdamm 10·50374 Erftstadt
Der Bürgermeister
CDU Fraktion
Herrn Michael Schmalen
Bonner Str. 5
50374 Erftstadt
nachrichtlich
aUen Fraktionen
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Liegenschaf\saml
Holzdamm 10
•
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Herr Zütl
02235/409-421
(421)
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
8221/2482
Datum
15.06.2004
Antrag auf Ergänzung der Vorlagen
B 7/3325:
A 7/3347:
A7/3410:
Anregung von Herrn Eckhoff u.a., Willy-Brandt-Straße 95,
Erftstadt bzgl. Errichtung einer Jugendkulturhalle
Antrag bzgl. Bericht zur Jugendkulturhalle in E.-Liblar
Antrag bzgl. Unterbringung von Musikschule und
Jugendhalle in einem Gebäude am Bahnhof Liblar
im Finanzausschuss am 22.06.2004
Sehr geehrter Herr Schmalen,
sehr geehrte Damen und Herren,
•
entsprechend Ihrer, als Anlage nochmals beigefügten Anfrage vom 11.06.2004,
teile ich Ihnen mit, dass das Bürgerwerkstattverfahren in Bezug auf die
städtebauliche Arrondierung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen worden ist:
"Die derzeit unbefriedigende Siedlungsstruktur im südlichen Plangebiet kann
durch eine geschlossene (Wohn-) Bebauung ergänzt und städtebaulich
aufgewertet werden. Die Schaffung geschlossener Raumkanten trägt zur
Fassung des Siedlungsrandes Richtung Bliesheim bzw. zur baulichen Betonung
des Ortseingangsbereiches von Liblar bei. Auch die Ansiedlung von das
Wohnumfeld nicht störenden Sondernutzungen ist an dieser Stelle denkbar.
Grundsätzlich kann diese städtebauliche Arrondierung die vorhandene
Wohnbebauung einbinden und somit vom öffentlichen" Treiben" des Bahnhofes
abschotten. "
Besuc:hsl:arton:
montag. - /reitags
dOrnntag. aulefdem
(}rdru"Igsamt t.nd Sozislaml
von 08 00-12.00 Utv
von 14,()().16 00 UI'v
von 1"""CJO.18 00 Uhr
Sozilllaml mil1woda gattZtagig
und ~.lagt
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Konten der StadtkAsse
Kreiup8l1\.aue
KOInOI91002056IBLZ
370 502 99)
VR-&a1k
eG l00001XJQ1S (BtZ 37161289)
But~·
Linen 920, 979, 990
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11/05/2004
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+492235588585
18:45
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Christlich-Demokratische
Union Deutschlands
Fraktion Im Rat der Stadt Erftstadt
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Michael Schmalen, FraktIonsgeschäftsführer
..ff/VWnspreChPartner:
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Stadt Erftstadt
Herm Bürgermeister Bösche
Herm 1. Beigeordneten Emer
Rathaus / Holzdamm 10
10
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11.6.2004/
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Telefax
Flnanzausschusasiuung
am 22.8.2004
Hier: Tagesordnungspunkte
Jugendkulturhalle,
Antrag auf Ergänzung der Vorlagen
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11. JUNI200 4 Ji9.
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50374 Erftstadt
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S:et1f Er It 'a •. . 0., eCJfg~~
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div. Vorlagen
Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Emer,
im Rahmen der Standortdiskussion
zur möglichen Errichtung einer Jugendkulturhalle
in Erftstadt wurde vom Borgermeisier ein GrundstOck in Ober1iblar (Bahnhofsnähe) in
den Gesprächen des dafür eingerichteten Runden Tisches zur besagten Problemstellung angeboten und mit höchster Priorität versehen. Bei der Nachbearbeitung der
Gesprächsergebnisse
des Runden Tisches in der CDU-Fraktion wurde durch die
CDU-Kreistagsabgeordneten
deutlich darauf hingewiesen, dass dieses GrundstOck
im Rahmen des vom Rhein-Erft-Kreis durchgeführten Bürgerwerkstattverfahrens
zur
Osttangente Liblsr als reine Wohnbaufläche überplant werden soll. Dieses Ergebnis
wurde unter Beteiligung der Stadtverwaltung
Erftstadt einvernehmlich
mit den
Bürgem so vereinbart, und ist Grundlage der nachfolgenden
GremienbeschlOsse
zum Ergebnis des Bürgerwerkstattverfahrens,
•
Wir beantragen daher zur allgemeinen und voJlumfänglichen Information der Stadtverordneten. der sachkundigen Bürger sowie der BOrgerantragssteller
die entsprechenden Beschluss- bzw. Ergebnispassagen
aus dem BOrgerwerkstattverfahren
zum
betroffenen
Grundstock
als Ergänzung der bisherigen Vorlagen umgehend zu
versenden.
Vielen Dank.
...
Fraktionsvor!:IU:Gnder:
Alfred Zerre,
Fraktionsrlume:
Bonner Straße 5
50374 Erfts.tadt-lacnenich
Bürozeiten:
Mo .• OJ, + 00.
9.00.11.00 Uhr
reJ.fon 02235/75954
ToJefax 02.35/668685
Bank\lQrbindung:
Kreissparkasse Köln
~onto.Nr, 0191004300 - BLl 37050299
Anlage zu den Anträgen
ß 7/3325 und A 7/3410
07.01.2005
Anregung von Herrn Eckhoff u.a., Wllly-Brandt-Strnße
Betrifft: Errichtung einer .Jugendkulturhalle
Antrag bzgl. Unterbringung
Bahnhof Liblar
von Musikschule
95, Erftstadt
und Jugendhalle
in cinem Gehiiude am
Die städtischen Gremien haben sich vor der Sommerpause im Jahre 2004 mit den o.a. Anträgen befasst. Die Verwaltung wurde gebeten verschiedene Varianten zum Bau einer Jugendkulturhalle sowie der Musikschule
Zll untcrsuchcn.
Der Prüfauftrag beinhaltete
zum einen
Neubaumaßnahmen
im Bereich des Bahnhofs, zum anderen Erweiterungsbauten
im Bereich
der Musikschule.
•
1. Neubauvorhaben
im Bereich des Bahnhofs
1.1 Bau einer Jugendkulturhallc
Das Bauprogramm
für eine .lugendkulturhalle
umfasst gem. Beschluss
zur Vorlage V
7/1 611 eine Nutzfläche von 450 rn-, Bei einem Neubau im Bereich des Bahnhofs ergeben
sich folgende Kosten:
Baukosten
Grundstück
(1.500
Ill'
x 220,- €/m')
750.000,330.000,-
€
€
1.080.000,-
€
1.2 Neubau der Musikschule
Seitens der Musikschulleitung
wurde eine Konzeption für den Neubau der Einrichtung
vorgelegt. Es ist eine Nettonutzfläche.
ohne Verkehrsflächen.
von ca. 1.290 111' vorgesehen. Danach ergeben sich folgende Kosten:
•
Baukosten
Grundstück
(3.000 m' x 220,- €/m')
2.450.000,660.000,-
€
3.110.000,-
€
€
1.3 Kombination von Jugendkulturhalle
und Musikschule
Sowohl für die Jugendkulturhalle
wie auch für den Neubau der Musikschule
wird ein Veranstaltungsraum
mit einer Größe von ca. 200 m' angestrebt. Bei einem kombinierten
Bau
von beiden Einrichtungen könnte dieser Raum von beiden genutzt worden und müsste daher nur einmal gebaut werdcn. Dadurch ergeben sich folgende Kosten:
Baukosten
Grundstück
(3.000 m' x 220,- €/m')
2.735.000,660.000,-
€
3.395.000,-
€
€
Bei der Bewertung der o.a. Kosten ist noch zu berücksichtigen,
dass das Gebäude der Musikschule dann ggf einer anderen Nutzung zugeführt worden könnte. Das Gebäude wird
derzeit noch von der vhs und der A WO genutzt. Vor einer Vermarktung müssten hier anC:\WPDOK\NcubliU
Jugendkulturhalle - Musikschute.doc
dere Lösungen gefunden werden. Sollen die vorhandenen
Gebäude erhalten werden, so
ergibt sich ein reduzierter Verkaufspreis,
da das Grundstück dann nicht optimal ausgenutzt werden kann. Weiterhin muss der durch das Grundstück verlaufende Erfisprung berücksichtigt werden. Der Verkaufserlös
für das Grundstück wird daher voraussichtlich
die
O.a. Grundstückskosten,
die bei einem Neubau der Musikschule am Bahnhof entstehen,
nicht decken.
2. Anbaumaßnahmen
im Bereich der Musikschule
Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan
sieht derzeit auf dem Gelände der Musikschule neben
den bestehenden Gebäuden keine weiteren Bauflächen vor. Planungsrechtlich
halte ich eine
Änderung der Situation für durchaus möglich.
•
2.1 Bau einer Jugendkulturhalle
Im Bereich des heutigen Parkplatzes wäre ein Anbau an die Musikschule
möglich. Nach
den mir vorliegenden Unterlagen ist diese Fläche vom Erftsprung nicht betroffen. Ich habe
die R WE Power AG um Stellungnahme
gebeten. Diese wird zur Ausschusssitzung
vorliegen.
Aufgrund der Höhenverhältnisse
bietet es sich an, die Parkplätze unter das Gebäude zu legen. Die Zufahrt würde dann vom Schlunkweg erfolgen. Hinsichtlich der Gestaltung sollte
das Gebäude, insbesondere
hinsichtlich der Dachforrn, den Bestehenden
angepasst werden. Aufgrund dieser Vorgaben ergeben sich dann wie folgt höhere Baukosten als bei einem Neubau am Bahnhof:
920.000,-
Baukosten
•
€
2.2 Erweiterung der Musikschule
Seitens der Musikschulleitung
wurden Überlegungen
angestellt, an die Musikschule ein
Gebäude anzubauen, in dem u.a. Veranstaltungsraum
und weitere Übungsräume
untergebracht worden könnten. Die Musikschule
würde dann über ein vergleichbares
Raumprogramm wie beim o.a. Neubau verfügen. Als Standort wäre der nördliche Gartenbereich
gewünscht (vgl. Anlage). Aufgrund der Höhenverhältnis
könnten im Untergeschoss
die
Übungsräume
untergebracht
werden. Der im "Obergeschoss"
gelegene Veranstaltungsraum wäre vom Parkplatz aus ebenerdig zugänglich. Zum vorhandenen Gebäude sollte ein
Verbindungstrakt
vorgesehen werden. Es ergeben sich folgende Kosten:
Baukosten:
Sanierung des bestehenden
Gebäudes
800.000,470.000,-
€
€
1.270.000,-
€
2.3 Anbau einer Jugendkulturhalle
sowie weiterer Übungsräume
für die Musikschule
Die bei einem Neubau vorgeschlagene
Kombination von Jugendkulturhalle
und
für die Musikschule
kann natürlich auch bei einem Anbau an die Musikschule
licht werden. Wie bereits ausgeführt, sollte der Anbau ein Satteldach erhalten.
vorhandenen Flächen könnten als Übungsräume
für die Musikschule hergerichtet
Es ergeben sich dann folgende Kosten:
C:\WPDOK\Ncubau Jugendkulturhalle
- Musikschule.doc
Räumen
verwirkDie dort
worden.
2
Baukosten
Sanierung des bestehenden Gebäudes
1.090.000,- €
470.000,- €
1.560.000,- €
2.4 Erweiterung der Musikschule und Schaffung zusätzlicher Jugendräume
Auch das als Musikschulerweiterung im Gurtenbereich geplante Gebäude könnte für cine
gemeinsame Nutzung als MusikschuJc und Jugcndkulturhal!e erweitert worden. Dort wären ebenfalls die Flächen im Dachgeschoss auszubauen. Es ergeben sich folgende Kosten:
Baukosten
Sanierung des bestehenden Gebäudes
970.000,- €
470.000,- €
1.440.000,- €
•
Für die Grundstücke am Bahnhof liegen bisher noch keine Angaben über Zuschnitte und bauliche Nutzungsmöglichkeiten vor. Bei den Größeangaben für die erforderlichen Grundstücksflächen können sich daher noch Änderungen ergeben. Die Kostenberechnungen erfolgten auf
der Grundlage der von den künftigen Nutzern vorgegebenen Flächenansprüche.
Im Laufe der
weiteren Planungen müssen diese Daten noch konkretisiert werden.
Es sollte daher zunächst diskutiert worden, ob eine der O.a. Varianten und ggf. welche favorisiert wird. Für diese Varianten sollten dann die Planungen konkretisiert und die Folgekosten
einschließlich der Betriebskosten verlässlich ermittelt werden .
•
C:\\VPDOK\Ncubau
Jugendkulturhalle
- Musikschule.doc
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