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Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 116, Erftstadt- Gymnich; Lechenicher Pfad Festlegung des Baukostenzuschusses gem. § 6 der Allgemeinen Entsoraunasbedinaunaen für Abwasser)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
241 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 116, Erftstadt-
Gymnich; Lechenicher Pfad
Festlegung des Baukostenzuschusses gem. § 6 der Allgemeinen
Entsoraunasbedinaunaen für Abwasser)

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10p t STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 65.4- öffentlich V 8/ Amt: Obt'! 65 BeschIAusf.: An den Werksausschuss 65.4 Datum: 15.06.2005 Stadtwerke der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 116, ErftstadtGymnich; Lechenicher Pfad Festlegung des Baukostenzuschusses gem. § 6 der Allgemeinen Entsoraunasbedinaunaen für Abwasser Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite. Beschlussentwurf: Der Baukostenzuschuss Kanal gemäss § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser wird im Bereich des Bebauungsplanes 116 auf 2,811433 Euro für Schmutzwasser und 8,792869 Euro für Oberflächenwasser je qm Verteilungsfläche festgelegt. • Begründung: Im Bereich des Bebauungsplanes 116 in Erftstadt- Gymnich, sollen mit den daran interessierten Bauherren Ablösungsvereinbarungen abgeschlossen werden . Die Stadt / Stadtwerke stellen die öffentliche Erschließung her. Hierfür ist gem. § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen maßgebende Baukostenzuschuss festzulegen. für Abwasser der Er beträgt auf Basis eines Kostenvoranschlages pro qm Verteilungsfläche 2,811433 Euro für Schmutzwasser und 8,792869 Euro für Oberflächenwasser. Im Bebauungsplan 116 ist eine zweigeschossige Bebauung mit unterschiedlicher Nutzungsart (Mischgebiet) zulässig. Somit ergibt sich je qm Grundstücksfläche - bei einer zweigeschossigen bebauung - bei einer zweigeschossigen Gewerbebebauung Wohn- Schmutzwasser Oberflächenwasser 3,654863 € 11,430730 € 4,357721 € 13,628947 €