Daten
Kommune
Erftstadt
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27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
10p t
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 65.4-
öffentlich
V
8/
Amt:
Obt'!
65
BeschIAusf.:
An den
Werksausschuss
65.4
Datum: 15.06.2005
Stadtwerke
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft:
Kanalisation
im Bereich
des Bebauungsplanes
116, ErftstadtGymnich;
Lechenicher Pfad
Festlegung
des Baukostenzuschusses
gem. § 6 der Allgemeinen
Entsoraunasbedinaunaen
für Abwasser
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite.
Beschlussentwurf:
Der
Baukostenzuschuss
Kanal
gemäss
§
6
der
Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen für Abwasser wird im Bereich des Bebauungsplanes 116
auf 2,811433 Euro für Schmutzwasser und 8,792869 Euro für Oberflächenwasser je
qm Verteilungsfläche festgelegt.
•
Begründung:
Im Bereich des Bebauungsplanes 116 in Erftstadt- Gymnich, sollen mit den daran
interessierten Bauherren Ablösungsvereinbarungen abgeschlossen werden .
Die Stadt / Stadtwerke stellen die öffentliche Erschließung her.
Hierfür ist gem. § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen
maßgebende Baukostenzuschuss festzulegen.
für Abwasser der
Er beträgt auf Basis eines Kostenvoranschlages pro qm Verteilungsfläche 2,811433
Euro für Schmutzwasser
und 8,792869
Euro für Oberflächenwasser.
Im
Bebauungsplan 116 ist eine zweigeschossige
Bebauung mit unterschiedlicher
Nutzungsart (Mischgebiet) zulässig. Somit ergibt sich je qm Grundstücksfläche
- bei einer zweigeschossigen
bebauung
- bei einer zweigeschossigen
Gewerbebebauung
Wohn-
Schmutzwasser
Oberflächenwasser
3,654863 €
11,430730 €
4,357721 €
13,628947 €