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Beschlussvorlage (Freibad Lechenich Antrag des Vereins "Schwimmen Sonne Spaß" auf einen Baukostenzuschuss für dieSenierung der Fugen im Schwimmbecken )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
290 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Freibad Lechenich Antrag des Vereins "Schwimmen Sonne Spaß" auf einen Baukostenzuschuss für dieSenierung der Fugen im Schwimmbecken ) Beschlussvorlage (Freibad Lechenich Antrag des Vereins "Schwimmen Sonne Spaß" auf einen Baukostenzuschuss für dieSenierung der Fugen im Schwimmbecken )

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STADT Der ERFTSTADT Bürgermeister Az.: 81 30-00 nicht/öffentlich V An den Werksausschuss der Stadt Erftstadt zur Vorberatung VA Bäder • Betrifft: Stadtwerke zur über Beschlussfassung; 810510 Amt: 81 BeschlAusf: 81 Datum: 14.04.2005 den Freibad Lechenich Antrag des Vereins Baukostenzuschusses Schwimmer becken. "Schwimmen Sonnen Spass" für die Sanierung Finanzielle auf Zahlung eines der Fugen im Ausw ir kungem Mittel stehen im erforderlichen Umfang nicht zur Verfügung und müssen außerplanmäßig durch Erhöhung des Ansatzes unter 6 a des Wirtschaftsplanes 2005 bereite:estellt werden. Beschlussentwurf: • Dem Antrag des Vereins "Schwimmen Sonnen Spass" auf Zahlung eines einmaligen Baukostenzuschusses in Höhe von nachzuweisenden ca. 45.000 € zur Sanierung der Dichtungsfugen im Freibad Lechenich wird entsprochen. Begründung Bei der Abrechnung des Wasserverbrauches für die Saison 2004 wurde festgestellt, dass der Frischwasserbezug des Schwimmbadbetreibers deutlich von dem ursprünglich dem Vertrag zugrundegelegten Mittel des Bezugs aus den Jahren 2001/2002 differierte. Es zeigte sich ein Mehrverbrauch von rd. 4000 cbm welcher sich zwar in der Gesamtsumme von 20.700 cbm in der Größenordnung des Jahres 2003 bewegtallerdings bei Vergleich der Saisonverhältnisse 2003 (mit Rekordbesucherzahl) zu 2004 nicht nachvollziehbar ist. Aufgrund der relativ hohen Abweichung vom Normverbrauch des Bades, liegt der Verdacht eines Bedienungsfehlers oder einer Undichtigkeit nahe. Wenn ein Bedienungsfehler auch nicht auszuschließen ist, so hat der Betreiber nachgewiesen, dass nahezu 90 % der Fugen des Bades undicht sind und Wasser in nicht unerheblichem'Maße durch diese ins Erdreich versickern kann. Auch die Tatsache, dass dieser glaubhaft versichert hat, dass er jeden Morgen Wasser im Bad nachfüllen musste, ist zumindest ein Indiz für eine Undichtigkeit. Selbst nach Niederschlägen stand - anders als im Nichtschwimmerbeckenim geleerten Schwimmerbecken kein Wasser, woraus sich ebenfalls auf eine Undichtigkeit schließen lässt. • Gemäß § 4 des Vertrages zur Übertragung des Freibades Lechenich an den VfBE obliegen die allgemeinen Aufwendungen zur Unterhaltung des Bades dem Verein. Inwieweit eine Sanierung in dieser Größenordnung als normale Unterhaltung gern. §4 oder als Erhaltung des Bades gern. §3 des Vertrages =und damit Aufgabe der Stadtwerke anzusehen ist-, darf strittig gesehen werden. Zumindest handelt es sich bei den nachgewiesenermaßen undichten Fugen um Bauteile, welche nunmehr seit 30 Jahren in Betrieb sind und welche sicherlich einem "Alterungsverschleiß" unterliegen. Wäre der Umstand vor Übertragung aufgefallen, wäre im Rahmen der ordnungsgemäßen bzw. betriebsfertigen Übergabe des Bades ohnehin eine Sanierung erforderlich gewesen. Unabhängig davon ist ein Wasserverlust in dieser Größenordnung sowohl ökologisch wie auch ökonomisch nicht zu vertreten, so dass die Investition zur Unterhaltung des Bades in jedem Fall getätigt werden muss. Eine Investition in dieser Größenordnung war für den Verein jedoch nicht vorhersehbar und würde -nach Mitteilung des Betreiberszu einem Liquiditätsproblem bzw. zur Insolvenz führen. Mithin würde spätestens dann die Sanierung der Fugen - unabhängig von den derzeitigen rechtlichen "Zuständigkeiten" über die Stadtwerke abzuwickeln sein. • Die Werkleitung ist daher bereit, die zur Sanierung der Fugen erforderlichen Mittel im Wirtschaftsplan 2005 außerplanmäßig bereitzustellen und dem Verein "Schwimmen Sonnen Spaß" hierzu einen einmaligen Baukostenzuschuss in Höhe von ca. 45.000 Euro gegen Nachweis zu gewähren .