Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
Der
ERFTSTADT
Bürgermeister
Az.: 81 30-00
nicht/öffentlich
V
An den
Werksausschuss
der
Stadt
Erftstadt
zur Vorberatung
VA Bäder
•
Betrifft:
Stadtwerke
zur
über
Beschlussfassung;
810510
Amt: 81
BeschlAusf: 81
Datum: 14.04.2005
den
Freibad Lechenich
Antrag des Vereins
Baukostenzuschusses
Schwimmer becken.
"Schwimmen Sonnen Spass"
für
die
Sanierung
Finanzielle
auf Zahlung eines
der
Fugen
im
Ausw ir kungem
Mittel stehen im erforderlichen
Umfang nicht zur Verfügung
und müssen
außerplanmäßig
durch Erhöhung
des Ansatzes unter 6 a des
Wirtschaftsplanes
2005 bereite:estellt
werden.
Beschlussentwurf:
•
Dem Antrag des Vereins "Schwimmen
Sonnen Spass" auf Zahlung eines
einmaligen Baukostenzuschusses
in Höhe von nachzuweisenden
ca. 45.000 €
zur Sanierung der Dichtungsfugen
im Freibad Lechenich
wird entsprochen.
Begründung
Bei der Abrechnung
des Wasserverbrauches
für die Saison 2004 wurde
festgestellt,
dass der Frischwasserbezug
des Schwimmbadbetreibers
deutlich
von dem ursprünglich
dem Vertrag zugrundegelegten
Mittel des Bezugs aus
den Jahren 2001/2002 differierte.
Es zeigte sich ein Mehrverbrauch
von rd. 4000 cbm welcher sich zwar in der
Gesamtsumme
von
20.700 cbm in der Größenordnung
des Jahres 2003
bewegtallerdings
bei
Vergleich
der
Saisonverhältnisse
2003
(mit
Rekordbesucherzahl)
zu 2004 nicht nachvollziehbar
ist.
Aufgrund der relativ hohen Abweichung vom Normverbrauch
des Bades, liegt
der Verdacht eines Bedienungsfehlers
oder einer Undichtigkeit
nahe.
Wenn ein Bedienungsfehler
auch nicht auszuschließen
ist, so hat der Betreiber
nachgewiesen,
dass nahezu 90 % der Fugen des Bades undicht sind und Wasser
in nicht unerheblichem'Maße
durch diese ins Erdreich versickern kann. Auch
die Tatsache,
dass dieser glaubhaft versichert
hat, dass er jeden Morgen
Wasser im Bad nachfüllen
musste,
ist zumindest
ein Indiz für eine
Undichtigkeit.
Selbst nach Niederschlägen
stand - anders als im Nichtschwimmerbeckenim
geleerten Schwimmerbecken
kein Wasser, woraus sich ebenfalls auf eine
Undichtigkeit schließen lässt.
•
Gemäß § 4 des Vertrages zur Übertragung des Freibades Lechenich an den
VfBE obliegen die allgemeinen
Aufwendungen
zur Unterhaltung
des Bades
dem Verein.
Inwieweit eine Sanierung in dieser Größenordnung
als normale Unterhaltung
gern. §4 oder als Erhaltung des Bades gern. §3 des Vertrages =und damit
Aufgabe der Stadtwerke anzusehen ist-, darf strittig gesehen werden.
Zumindest handelt es sich bei den nachgewiesenermaßen
undichten Fugen um
Bauteile, welche nunmehr seit 30 Jahren in Betrieb sind und welche sicherlich
einem "Alterungsverschleiß"
unterliegen. Wäre der Umstand vor Übertragung
aufgefallen,
wäre im Rahmen der ordnungsgemäßen
bzw. betriebsfertigen
Übergabe des Bades ohnehin eine Sanierung erforderlich gewesen.
Unabhängig
davon ist ein Wasserverlust
in dieser Größenordnung
sowohl
ökologisch wie auch ökonomisch nicht zu vertreten, so dass die Investition zur
Unterhaltung des Bades in jedem Fall getätigt werden muss.
Eine Investition
in dieser Größenordnung
war für den Verein jedoch nicht
vorhersehbar
und würde
-nach
Mitteilung
des Betreiberszu einem
Liquiditätsproblem
bzw. zur Insolvenz führen. Mithin würde spätestens dann
die Sanierung
der Fugen - unabhängig
von den derzeitigen
rechtlichen
"Zuständigkeiten"
über die Stadtwerke abzuwickeln sein.
•
Die Werkleitung ist daher bereit, die zur Sanierung der Fugen erforderlichen
Mittel im Wirtschaftsplan
2005 außerplanmäßig
bereitzustellen
und dem
Verein
"Schwimmen
Sonnen
Spaß"
hierzu
einen
einmaligen
Baukostenzuschuss
in Höhe von ca. 45.000 Euro gegen Nachweis zu gewähren .