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Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2016) Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/SWB JA 31.08.2017 317/2017 (437/2016) Betreff Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer FB 20 Freytag Schiffer Hilger Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen: Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 gemäß § 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 5.421.487,14 € in voller Höhe in die Gewinnrücklage einzustellen. 3. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Erläuterungen: zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2016 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor. Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 07.07.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Drucksache 317/2017 Seite - 2 – Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 31.08.2017 den Jahresabschluss zum 31.12.2016 geprüft und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g. Empfehlung ausgesprochen. zu 2.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 der Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2016 in Höhe von 5.421.487,14€ wie oben vorgeschlagen zu verwenden. Bei Bedarf wird die Stadt Brühl eine Entnahme aus der Gewinnrücklage vornehmen. zu 3.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit der Geschäftsführung eingehend beraten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Anlage(n): (1) Bilanz Stadtwerke Brühl GmbH 2016 (2) GuV Stadtwerke Brühl GmbH 2016