Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/SWB JA
31.08.2017
317/2017
(437/2016)
Betreff
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2016
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
FB 20
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse
herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 gemäß
§ 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 5.421.487,14 € in voller Höhe in die
Gewinnrücklage einzustellen.
3. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen.
Erläuterungen:
zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2016 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,
geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor.
Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 07.07.2016 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Drucksache 317/2017
Seite - 2 –
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 31.08.2017 den Jahresabschluss zum
31.12.2016 geprüft und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g.
Empfehlung ausgesprochen.
zu 2.) Der
Aufsichtsrat
hat
in
seiner
Sitzung
am
31.08.2017
der
Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages
einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2016 in Höhe von 5.421.487,14€ wie
oben vorgeschlagen zu verwenden. Bei Bedarf wird die Stadt Brühl eine Entnahme
aus der Gewinnrücklage vornehmen.
zu 3.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres
durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage
der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten
lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit der
Geschäftsführung eingehend beraten.
Der
Aufsichtsrat
hat
in
seiner
Sitzung
am
31.08.2017
der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, der Geschäftsführung für das
Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Anlage(n):
(1) Bilanz Stadtwerke Brühl GmbH 2016
(2) GuV Stadtwerke Brühl GmbH 2016