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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtungsbeschluss für Dorf - Gemeinschaftshalle E. Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
635 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtungsbeschluss für Dorf - Gemeinschaftshalle E.
Erp) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtungsbeschluss für Dorf - Gemeinschaftshalle E.
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Erp)

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Inhalt der Datei

-rOf AY STADT ERFTST ADT Der Bürgermeister Öffentlich A 8 / 0573 Amt: - 20 - / -82BeschlAusf.: - 20 - • Datum: Betreff: 12.05.2005 Antrag bzgl. Einrichtungsbeschluss für Dorf - Gemeinschaftshalle Erp E. Auswirkungen: Finanzielle 0 Keine Mittel stehen in Höhe von ... € zur Verfügung: siehe Anlage Unterschrift des Budgetverantwortlichen Entfällt. • Der Antrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den Finanz- und Personalausschuss Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den Rat Stellungnahme der Verwaltung: I. Auswirkungen im Eigenbetrieb "Immobilienwirtschaft" Ober die Errichtung einer Dorf-Gemeinschaftshalle in Erftstadt-Erp ist bisher vorwiegend im Werksausschuss Immobilienwirtschaft beraten worden, da ein Grundstück zur Verfügung gestellt und die Finanzierung über den Wirtschaftsplan erfolgen sollte. Es liegt ein Beschluss der städtischen Gremien aus dem Jahr 2004 vor, der Dorfgemeinschaft das Grundstück zur Verfügung zu stellen. C:IDokumente und EinsteIlungenIl 00_ 5wILokale EinstellungenITempIGWViewerlA-8-0573 _DorfGHalle.doc Die Dorfgemeinschaft hat angeboten, die Erschließungsstraße als Baustraße auf eigene Kosten zu erstellen. Diese Straße dient auch der Erschließung des restlichen Gewerbegebiets. Die Baukosten wären eigentlich durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zu tragen, der insofern einen Vorteil von der Maßnahme hätte. Daher würde der Betrieb als Vorteilsausgleich der Stadt einen Betrag von 70.000 EUR als Gegenwert für die Erschließungsanlagen zur Verfügung stellen. Das der Dorfgemeinschaft zur VerfÖgung gestellte 'Grundstück kann nicht mehr als Gewerbegrundstück veräußert werden. Bei einem Grundstückswert von 100.000 EUR beträgt der Zinsverlust für den Eigenbetrieb 5.500 EUR jährlich. Dieser Betrag wäre aus dem Budget des Schul- und Kulturamts an den Eigenbetrieb zu zahlen. • Nach den bisherigen Modellen war der Eigenbetrieb Eigentümer des Gebäudes miteingeschränkten- Unterhaltspflichten. Bei einer Überlassung des Grundstücks an die Dorfgemeinschaft trägt diese alle Folgekosten, so wären keine weiteren Zahlungen der Stadt an den Eigenbetrieb erforderlich . In den bisherigen Gesprächen war davon ausgegangen worden, dass der Eigenbetrieb Eigentümer des Gebäudes wird und einen Teil der Unterhaltungskosten trägt. Die Kostenerstattung aus dem Haushalt beliefe sich auf jährlich 5.000 EUR. Falls der Eigenbetrieb nicht Eigentümer wird, so fällt auch keine Abschreibung an. Dies wäre für den Betrieb unproblematisch, da bei einer Finanzierung über die Stadt im Betrieb auch keine Tilgungszahlungen anfallen. Allerdings würde der Betrieb das Gebäude im Falle der Abgängigkeit auch nicht auf eigene Kosten wieder herrichten. Hinsichtlich der finanziellen Belastungen ist bisher davon ausgegangen worden, dass die Dorfgemeinschaft jährliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 22.000 EUR benötigt. • Zur Finanzierung sollen It. Antrag Grundstücke an der Roseliastraße verkauft werden. Es ist zurzeit noch unklar, ob diese Grundstücke baureif gemacht werden können. Hinsichtlich der Standfestigkeit und etwaiger Altlasten ist eine Bodenuntersuchung erforderlich. Die Erlöse aus dem Verkauf der Gewerbegrundstücke können zur Tilgung der für deren Ankauf aufgenommenen Darlehen, nicht jedoch zur Finanzierung der Dorfgemeinschaftshalle verwendet werden. II. Auswirkungen auf den Haushalt I HSK Nach den Auflagen der Kommunalaufsicht zur Genehmigung des Haushalts 2004 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes darf sich die Stadt Erftstadt nicht zu neuen freiwilligen Leistungen verpflichten. Eine weitere Auflage beschränkt die investiven Ausgaben auf das beschlossene Investitionsprogramm. Unabweisbare zusätzliche Maßnahmen sind in der HSK-Fortschreibung ausführlich zu begründen. Nach dem Antrag der CDU-Fraktion vom 04.05.2005 (A 8/0573) sollen die Baukosten für die Gemeinschaftshalle Erp in drei gleichen Jahresraten von insgesamt 400.000 € über den Vermögenshaushalt der Stadt bereitgestellt werden. Wenn die Finanzierung aus Grundstücksverkäufen an der Roseliastraße oder aus der Veräußerung nicht benötigter Flächen zur Friedhofserweiterung erfolgen sollte (wie im Antrag vorC:lDokumente und Einstellungen\ I00_ 5w\Lokale Einstellungen\Temp\GWViewer\A-8-0573 _DorfG Halle.doc gesehen), wäre die Investitionsmaßnahme weitgehend kostenneutral darstellbar. Dann müsste eine von der Grundphilosophie der wirtschaftlichen Führung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft abweichende Lösung des Grundstückverkaufs bzw. der Erlösverwendung gefunden werden. Zwischenfinanzierungskosten, die im Verwaltungshaushalt nachzuweisen sind, können erst beziffert werden, wenn die Höhe der Finanzierungsverpflichtung durch den Eigenbetrieb festgelegt werden. Eine Finanzierung dieser freiwilligen Maßnahme über den Haushalt der Stadt würde zu folgenden Änderungen führen: Vermögenshaushalt: UA 760 - Sonstige öffentliche Einrichtungen • (zuständig -40-) Ausgabe: 2005: 2006: 2007: + 133.334 EUR zuzüql. VE von 266.666 EUR; hälftiq für 2006 und 2007 + 133.333 EUR + 133.333 EUR Einnahme: ? + ? 70.000 EUR Vom Eigenbetrieb IMMO Einmalige Zahlung Ausgleich Erschließungsleistungen ? Vom Eigenbetrieb IMMO Vermarktungserlöse UA 910 - Allgemeine Finanzwirtschaft Ausgabe: Zuführung 2005: 2006: 2007: 2005: Einnahme: • an Verwaltungshaushalt (Finanzierung der zusätzl. Ausgaben) - 109.318 EUR abzoglich Zahlung Eigenbetrieb (Vermarktungserlösel bzw Ausgleichszahlung für Erschließung) - 133.333 EUR wie vor - 133.333 EUR wie vor Kreditaufnahme: + 24.016 EUR Wenn der Eigenbetrieb IMMO in 2005 keine Zahlungen leistet. Die Kreditaufnahme reduziert sich bei Zahlungen durch den Eigenbetrieb IMMO entsprechend. 7 Bisher sieht der VermögensHH keine Kreditaufnahme vor! Verwaltungshaushalt I HSK: UA 760 - Sonstige öffentliche Einrichtungen (zuständig -40-) Vorläufiqe Belastungen im Verwaltungshaushalt Ausgabe (Nach Inbetriebnahme) It. Ermittlungen der Werkleitung -siehe oben-. + 5,500 EUR An Eigenbetrieb IMMO (Wegfallende Vermarktung) + 5.000 EUR An Eigenbetrieb IMMO (anteiliger Unterhaltungsaufwand) + 22.000 EUR An Dorfgemeinschaft (Betriebskostenzuschuss UA 910 Allgemeine Finanzwirtschaft Einnahme: Verilnderung der Zuführung vom Vermögenshaushalt -siehe oben 2005: - 109.318 EUR Auswirkung der Änderung im VermögensHH -siehe oben2006: - 133.333 EUR dto. 2007: - 133.333 EUR dto. C:lDokumente und Einstellungenl I00_ 5wILok.le Einstellungenx T empIOWVieweM-8-0573 _ Dorf'Gl-ialle.doc Haushaltssicherungskonzept Durch die zusätzlichen Investitionsausgaben in 2005 bis 2007 und der damit ausfallenden Zuführungen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt erhöhen sich die Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt 1 HSK entsprechend (2005 = + 109 TEUR 12006 und 2007 = je + 133 TEUR). Zahlungen des Eigenbetriebes IMMO aus einer Weiterleitung von Vermarktungserlösen oder für die Erstellung von Erschließungsanlagen sind nicht berücksichtigt. Diese würden zu einer Entlastung führen. Zusätzlich wird der Verwaltungshaushalt ab Inbetriebnahme mit etwa 33 TEUR/Jahr (Betriebskostenzuschüsse 1 Zahlungen an Eigenbetrieb IMMO) belastet. • Insgesamt erhöhten die zusätzlichen finanziellen Belastungen des Verwaltungshaushaltes die auflaufenden Fehlbeträge . Der strukturelle Ausgleich 2007 ist weiterhin nur über die Zuführung aus dem Vermögenshaushalt (Rückzahlung Trägerdarlehen) darstellbar. Allerdings reduziert sich die Teilabdeckung der aufgelaufenen Altfehlbeträge 2007. Spätestens im Jahre 2012 müssen zusätzlich auflaufende Fehlbeträge aus der Investitionsfinanzierung (rd. 376.000 € - bei Teilkreditfinanzierung 2005 - ohne Zahlungen Eigenbetrieb IMMO) sowie etwa 33 TEUR jährlich -siehe oben als ausgeglichen dargestellt werden. Zusätzlich erhöht sich die Zinsbelastung aus der Kassenkreditfinanzierung der Fehlbeträge (zurzeit mit 4 % ). • Wie bereits oben angeführt, steht die beantragte zusätzliche freiwillige Investitionsmaßnahme unter dem Genehmigungsvorbehalt des Haushaltssicherungskonzeptes . <: C:\Dokumente und Einstellungen\lOO _ 5w\Lokale Einstellungen\T emp\GWV iewer\A-8-05 73_ DorfGHalle.doc Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt VII"f?3 Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Am Holzdamm 10 Ansprechparlner: ! '0 1 50374 Erftstadt 03.05.05 Errichtungsbeschluss -e für Dorf - Gemeinschaftshalle Erftstadt-Erp Sehr geehrter Herr Bösche, mit Verweis auf die bisherige Diskussion und dem vorliegenden Schriftverkehr beantragen wir, im Vermögenshaushalt die erforderlichen Mittel von 400.000 € einzusetzen und den Errichtungsbeschluss für die Dorf - Gemeinschaftshalle in Erftstdt-Erp zu fassen. • Begründung: Wie aus den Angaben der Dorfgemeinschaft und des Ortsvorstehers ersichtlich, sind die Voraussetzungen für den Beginn der in Rede stehenden Baumaßnahme in diesem Jahr gegeben. Wir beantragen daher - gestreckt auf einen Zeitraum von 3 Jahren - jeweils einen Betrag von 130.333 € zu veranschlagen. • Die Finanzierung der Maßnahme ist aus dem Verkaufvon Grundstücken an der Rosellerstraße, von nicht benötigen Flächen zur Friedhofserweiterung und gegebenenfalls aus dem Verkaufvon Grundstücken aus dem Gewerbegebiet sicher zu stellen. Weitere Begründungen werden wir im Finanzausschuss und im Rat vornehmen. • Mit freundliehen Grüßen Fraktionsvorsitzender: Alfred Zerres Fraktionsräume : Banner Straße 5 50374 Erftstadt-Lechenich Bürozeiten : Mo., Di. + Do. 9.00 - 11.00 Uhr Telefon Telefax 02235/7 59 54 02235/688685 Bankverbindung: Kreissparkasse Köln Konto-Nr. 0191004300· BlZ 37050299