Daten
Kommune
Erftstadt
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635 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
-rOf AY
STADT ERFTST ADT
Der Bürgermeister
Öffentlich
A 8 / 0573
Amt: - 20 - / -82BeschlAusf.: - 20 -
•
Datum:
Betreff:
12.05.2005
Antrag bzgl. Einrichtungsbeschluss für Dorf - Gemeinschaftshalle
Erp
E.
Auswirkungen:
Finanzielle
0
Keine
Mittel stehen in Höhe von ... € zur Verfügung: siehe Anlage
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Entfällt.
•
Der Antrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den
Finanz- und Personalausschuss
Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den
Rat
Stellungnahme
der Verwaltung:
I. Auswirkungen
im Eigenbetrieb "Immobilienwirtschaft"
Ober die Errichtung einer Dorf-Gemeinschaftshalle in Erftstadt-Erp ist bisher vorwiegend im Werksausschuss Immobilienwirtschaft beraten worden, da ein Grundstück
zur Verfügung gestellt und die Finanzierung über den Wirtschaftsplan erfolgen sollte.
Es liegt ein Beschluss der städtischen Gremien aus dem Jahr 2004 vor, der Dorfgemeinschaft das Grundstück zur Verfügung zu stellen.
C:IDokumente und EinsteIlungenIl
00_ 5wILokale EinstellungenITempIGWViewerlA-8-0573
_DorfGHalle.doc
Die Dorfgemeinschaft hat angeboten, die Erschließungsstraße als Baustraße auf eigene Kosten zu erstellen. Diese Straße dient auch der Erschließung des restlichen
Gewerbegebiets. Die Baukosten wären eigentlich durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zu tragen, der insofern einen Vorteil von der Maßnahme hätte. Daher
würde der Betrieb als Vorteilsausgleich der Stadt einen Betrag von 70.000 EUR als
Gegenwert für die Erschließungsanlagen zur Verfügung stellen.
Das der Dorfgemeinschaft zur VerfÖgung gestellte 'Grundstück kann nicht mehr als
Gewerbegrundstück veräußert werden. Bei einem Grundstückswert von 100.000
EUR beträgt der Zinsverlust für den Eigenbetrieb 5.500 EUR jährlich. Dieser Betrag
wäre aus dem Budget des Schul- und Kulturamts an den Eigenbetrieb zu zahlen.
•
Nach den bisherigen Modellen war der Eigenbetrieb Eigentümer des Gebäudes miteingeschränkten- Unterhaltspflichten. Bei einer Überlassung des Grundstücks an die
Dorfgemeinschaft trägt diese alle Folgekosten, so wären keine weiteren Zahlungen
der Stadt an den Eigenbetrieb erforderlich .
In den bisherigen Gesprächen war davon ausgegangen worden, dass der Eigenbetrieb Eigentümer des Gebäudes wird und einen Teil der Unterhaltungskosten trägt.
Die Kostenerstattung aus dem Haushalt beliefe sich auf jährlich 5.000 EUR.
Falls der Eigenbetrieb nicht Eigentümer wird, so fällt auch keine Abschreibung an.
Dies wäre für den Betrieb unproblematisch, da bei einer Finanzierung über die Stadt
im Betrieb auch keine Tilgungszahlungen anfallen. Allerdings würde der Betrieb das
Gebäude im Falle der Abgängigkeit auch nicht auf eigene Kosten wieder herrichten.
Hinsichtlich der finanziellen Belastungen ist bisher davon ausgegangen worden, dass
die Dorfgemeinschaft jährliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 22.000 EUR
benötigt.
•
Zur Finanzierung sollen It. Antrag Grundstücke an der Roseliastraße verkauft werden. Es ist zurzeit noch unklar, ob diese Grundstücke baureif gemacht werden können. Hinsichtlich der Standfestigkeit und etwaiger Altlasten ist eine Bodenuntersuchung erforderlich.
Die Erlöse aus dem Verkauf der Gewerbegrundstücke können zur Tilgung der für
deren Ankauf aufgenommenen Darlehen, nicht jedoch zur Finanzierung der Dorfgemeinschaftshalle verwendet werden.
II. Auswirkungen auf den Haushalt I HSK
Nach den Auflagen der Kommunalaufsicht zur Genehmigung des Haushalts 2004
sowie des Haushaltssicherungskonzeptes
darf sich die Stadt Erftstadt nicht zu neuen
freiwilligen Leistungen verpflichten. Eine weitere Auflage beschränkt die investiven
Ausgaben auf das beschlossene Investitionsprogramm. Unabweisbare zusätzliche
Maßnahmen sind in der HSK-Fortschreibung ausführlich zu begründen.
Nach dem Antrag der CDU-Fraktion vom 04.05.2005 (A 8/0573) sollen die Baukosten
für die Gemeinschaftshalle Erp in drei gleichen Jahresraten von insgesamt 400.000 €
über den Vermögenshaushalt der Stadt bereitgestellt werden. Wenn die Finanzierung aus Grundstücksverkäufen an der Roseliastraße oder aus der Veräußerung
nicht benötigter Flächen zur Friedhofserweiterung erfolgen sollte (wie im Antrag vorC:lDokumente und Einstellungen\
I00_ 5w\Lokale Einstellungen\Temp\GWViewer\A-8-0573
_DorfG Halle.doc
gesehen), wäre die Investitionsmaßnahme weitgehend kostenneutral darstellbar.
Dann müsste eine von der Grundphilosophie der wirtschaftlichen Führung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft abweichende Lösung des Grundstückverkaufs
bzw. der Erlösverwendung gefunden werden. Zwischenfinanzierungskosten,
die im
Verwaltungshaushalt nachzuweisen sind, können erst beziffert werden, wenn die
Höhe der Finanzierungsverpflichtung
durch den Eigenbetrieb festgelegt werden.
Eine Finanzierung dieser freiwilligen Maßnahme über den Haushalt der Stadt würde
zu folgenden Änderungen führen:
Vermögenshaushalt:
UA 760 - Sonstige öffentliche Einrichtungen
•
(zuständig -40-)
Ausgabe:
2005:
2006:
2007:
+ 133.334 EUR zuzüql. VE von 266.666 EUR; hälftiq für 2006 und 2007
+ 133.333 EUR
+ 133.333 EUR
Einnahme:
?
+
?
70.000 EUR Vom Eigenbetrieb IMMO Einmalige Zahlung
Ausgleich Erschließungsleistungen
?
Vom Eigenbetrieb IMMO Vermarktungserlöse
UA 910 - Allgemeine Finanzwirtschaft
Ausgabe:
Zuführung
2005:
2006:
2007:
2005:
Einnahme:
•
an Verwaltungshaushalt
(Finanzierung
der zusätzl. Ausgaben)
- 109.318 EUR abzoglich Zahlung Eigenbetrieb (Vermarktungserlösel
bzw Ausgleichszahlung für Erschließung)
- 133.333 EUR wie vor
- 133.333 EUR wie vor
Kreditaufnahme:
+ 24.016 EUR Wenn der Eigenbetrieb IMMO in 2005 keine Zahlungen leistet.
Die Kreditaufnahme reduziert sich bei Zahlungen durch den
Eigenbetrieb IMMO entsprechend.
7 Bisher sieht der VermögensHH keine Kreditaufnahme vor!
Verwaltungshaushalt I HSK:
UA 760 - Sonstige öffentliche Einrichtungen (zuständig -40-)
Vorläufiqe Belastungen im Verwaltungshaushalt
Ausgabe (Nach
Inbetriebnahme)
It. Ermittlungen der Werkleitung -siehe oben-.
+ 5,500 EUR An Eigenbetrieb IMMO (Wegfallende Vermarktung)
+ 5.000 EUR An Eigenbetrieb IMMO (anteiliger Unterhaltungsaufwand)
+ 22.000 EUR An Dorfgemeinschaft (Betriebskostenzuschuss
UA 910 Allgemeine Finanzwirtschaft
Einnahme:
Verilnderung der Zuführung vom Vermögenshaushalt -siehe oben 2005: - 109.318 EUR Auswirkung der Änderung im VermögensHH -siehe oben2006:
- 133.333 EUR dto.
2007:
- 133.333 EUR dto.
C:lDokumente und Einstellungenl I00_ 5wILok.le
Einstellungenx T empIOWVieweM-8-0573
_ Dorf'Gl-ialle.doc
Haushaltssicherungskonzept
Durch die zusätzlichen
Investitionsausgaben
in 2005 bis 2007 und der damit ausfallenden Zuführungen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt erhöhen sich die Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt 1 HSK entsprechend (2005 = +
109 TEUR 12006 und 2007 = je + 133 TEUR). Zahlungen des Eigenbetriebes IMMO
aus einer Weiterleitung von Vermarktungserlösen oder für die Erstellung von Erschließungsanlagen sind nicht berücksichtigt. Diese würden zu einer Entlastung führen.
Zusätzlich wird der Verwaltungshaushalt
ab Inbetriebnahme mit etwa 33 TEUR/Jahr
(Betriebskostenzuschüsse 1 Zahlungen an Eigenbetrieb IMMO) belastet.
•
Insgesamt erhöhten die zusätzlichen finanziellen Belastungen des Verwaltungshaushaltes die auflaufenden Fehlbeträge .
Der strukturelle Ausgleich 2007 ist weiterhin nur über die Zuführung aus dem Vermögenshaushalt (Rückzahlung Trägerdarlehen) darstellbar. Allerdings reduziert sich die
Teilabdeckung der aufgelaufenen Altfehlbeträge 2007.
Spätestens im Jahre 2012 müssen zusätzlich auflaufende Fehlbeträge
aus der Investitionsfinanzierung (rd. 376.000 € - bei Teilkreditfinanzierung
2005 - ohne Zahlungen Eigenbetrieb IMMO)
sowie etwa 33 TEUR jährlich -siehe oben als ausgeglichen dargestellt werden. Zusätzlich erhöht sich die Zinsbelastung aus
der Kassenkreditfinanzierung der Fehlbeträge (zurzeit mit 4 % ).
•
Wie bereits oben angeführt, steht die beantragte zusätzliche freiwillige Investitionsmaßnahme
unter dem Genehmigungsvorbehalt
des Haushaltssicherungskonzeptes .
<:
C:\Dokumente und Einstellungen\lOO _ 5w\Lokale Einstellungen\T emp\GWV iewer\A-8-05 73_ DorfGHalle.doc
Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
VII"f?3
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Am Holzdamm 10
Ansprechparlner:
! '0
1
50374 Erftstadt
03.05.05
Errichtungsbeschluss
-e
für Dorf - Gemeinschaftshalle Erftstadt-Erp
Sehr geehrter Herr Bösche,
mit Verweis auf die bisherige Diskussion und dem vorliegenden Schriftverkehr beantragen wir,
im Vermögenshaushalt die erforderlichen Mittel von 400.000 € einzusetzen und den
Errichtungsbeschluss für die Dorf - Gemeinschaftshalle in Erftstdt-Erp zu fassen.
•
Begründung:
Wie aus den Angaben der Dorfgemeinschaft und des Ortsvorstehers ersichtlich, sind die
Voraussetzungen für den Beginn der in Rede stehenden Baumaßnahme in diesem Jahr
gegeben.
Wir beantragen daher - gestreckt auf einen Zeitraum von 3 Jahren - jeweils einen Betrag
von 130.333 € zu veranschlagen.
•
Die Finanzierung der Maßnahme ist aus dem Verkaufvon Grundstücken an der
Rosellerstraße, von nicht benötigen Flächen zur Friedhofserweiterung und gegebenenfalls aus
dem Verkaufvon Grundstücken aus dem Gewerbegebiet sicher zu stellen.
Weitere Begründungen werden wir im Finanzausschuss und im Rat vornehmen.
•
Mit freundliehen Grüßen
Fraktionsvorsitzender:
Alfred Zerres
Fraktionsräume :
Banner Straße 5
50374 Erftstadt-Lechenich
Bürozeiten :
Mo., Di. + Do.
9.00 - 11.00 Uhr
Telefon
Telefax
02235/7
59 54
02235/688685
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
Konto-Nr. 0191004300·
BlZ 37050299