Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13B, Erftstadt-Liblar, Rosenstraße Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
370 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13B, Erftstadt-Liblar, Rosenstraße
Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13B, Erftstadt-Liblar, Rosenstraße
Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13B, Erftstadt-Liblar, Rosenstraße
Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung)

öffnen download melden Dateigröße: 370 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/13B 2.Änd. öffentlich V 8/0~t\b~ Amt: - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 29.04.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss Betrifft: für Stadtentwicklung Bebauungsplan Beschluss Nr. 13B, Erftstadt-Liblar, über die 2. vereinfachte Finanzielle Rosenstraße Änderung Auswirkungen: I8l Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.04.2005 • fA\ \~; _ Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414), wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 13B Erftstadt-Liblar, Rosenstraße in einem Teilbereich (s. Anlageplan) vereinfacht zu ändern. Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche für die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses. Das Grundstück soll über eine mit Geh- Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche von der Rosenstraße aus erschlossen werden. Der Anlageplan und der ökologische Fachbeitrag sind Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Der Eigentümer des Flurstücks 254 (Rosenstraße 32, E.-Liblar) hat beantragt, eine zusätzliche Baufläche zur Errichtung eines Einfamiliehauses im Bebauungsplan Nr. 13B festzusetzen. P:IszIVORLAGENIv6100025-119.doc - 2 - Auf dem 2066 qm großen und ca. 60 m tiefen Grundstück ist derzeit eine überbaubare Fläche von 21 x 15 m festgesetzt. Die realisierte Bebauung nutzt die Parzelle nur geringfügig aus. (GRZ vorh. 0,07) Unter dem Aspekt einer maßvollen Nachverdichtung ist es sinnvoll, eine weitere Bebauung im hinteren Bereich der Parzelle zuzulassen. Eine Vorbildwirkung für weitere Vorhaben im Bereich der Rosenstraße ist nicht gegeben, da keine weiteren Nachverdichtungspotentiale bestehen. • Die unmittelbar betroffenen Bürger haben der Planung zugestimmt; das Staatliche Umweltamt äußert wegen der Nachbarschaft zum bestehenden Gewerbegebiet keine Bedenken aus immissionsrechtlicher Sicht. Sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nicht betroffen. Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderung nicht berührt. (Bösche) Anlagen • P:\SZ\VORLAGENIV6100025-119.00C 2. VEREINFACHTE ÄNDERUNG Bebauungsplan Nr. 13B Erftstadt Liblar, Rosenstraße Legende .. I I I I I I • @ s 0 I I I I E---j (--J E--I M 1:1000 öffentliche Verketvsfläche Allgemeines Wohngebiet Zahl der Vollgeschosse Geschossftächenzahl Dachform Satteldach offene Bal.M'eise Baugrenze Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrech1en zu belastende Fläche Grenze des räuml. Gelbmgsbereichs Bisherige Festsetzung Die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 13B bleiben unverändert . • Der Gehölzbestand außerhalb der Baugrenzen und außerhalb der Fläche mit Geh, - Fahr und Leitungsrecht, insbesondere die Hecke entlang der Grundstücksgrenze sowie die vorhandenen Bäume sind während der Bauphase zu schützen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche ist teildurchlässig zu befestigen. Neue Festsetzung