Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
370 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/13B 2.Änd.
öffentlich
V
8/0~t\b~
Amt:
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 29.04.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss
Betrifft:
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
Beschluss
Nr. 13B, Erftstadt-Liblar,
über die 2. vereinfachte
Finanzielle
Rosenstraße
Änderung
Auswirkungen:
I8l Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.04.2005
•
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Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414), wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 13B
Erftstadt-Liblar, Rosenstraße in einem Teilbereich (s. Anlageplan) vereinfacht zu
ändern.
Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche für die
Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses. Das Grundstück soll über
eine mit Geh- Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche von der Rosenstraße aus
erschlossen werden.
Der Anlageplan und der ökologische Fachbeitrag sind Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Der Eigentümer des Flurstücks 254 (Rosenstraße 32, E.-Liblar) hat beantragt, eine
zusätzliche Baufläche zur Errichtung eines Einfamiliehauses im Bebauungsplan Nr.
13B festzusetzen.
P:IszIVORLAGENIv6100025-119.doc
-
2
-
Auf dem 2066 qm großen und ca. 60 m tiefen Grundstück ist derzeit eine überbaubare Fläche von 21 x 15 m festgesetzt. Die realisierte Bebauung nutzt die Parzelle
nur geringfügig aus. (GRZ vorh. 0,07) Unter dem Aspekt einer maßvollen
Nachverdichtung ist es sinnvoll, eine weitere Bebauung im hinteren Bereich der
Parzelle zuzulassen. Eine Vorbildwirkung für weitere Vorhaben im Bereich der
Rosenstraße ist nicht gegeben, da keine weiteren Nachverdichtungspotentiale
bestehen.
•
Die unmittelbar betroffenen Bürger haben der Planung zugestimmt; das Staatliche
Umweltamt äußert wegen der Nachbarschaft zum bestehenden Gewerbegebiet keine
Bedenken aus immissionsrechtlicher Sicht. Sonstige Behörden und Träger öffentlicher
Belange sind nicht betroffen. Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderung
nicht berührt.
(Bösche)
Anlagen
•
P:\SZ\VORLAGENIV6100025-119.00C
2. VEREINFACHTE ÄNDERUNG
Bebauungsplan Nr. 13B
Erftstadt Liblar, Rosenstraße
Legende
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M 1:1000
öffentliche Verketvsfläche
Allgemeines
Wohngebiet
Zahl der Vollgeschosse
Geschossftächenzahl
Dachform Satteldach
offene Bal.M'eise
Baugrenze
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrech1en
zu belastende Fläche
Grenze des räuml. Gelbmgsbereichs
Bisherige Festsetzung
Die textlichen Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplans
Nr. 13B bleiben unverändert .
•
Der Gehölzbestand außerhalb
der Baugrenzen und außerhalb
der Fläche mit Geh, - Fahr und
Leitungsrecht, insbesondere
die Hecke entlang der
Grundstücksgrenze sowie die
vorhandenen Bäume sind
während der Bauphase zu
schützen und dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten.
Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche ist
teildurchlässig zu befestigen.
Neue Festsetzung