Daten
Kommune
Erftstadt
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608 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
V
Az.: 63- 3247/001
O'"S-
8/
Amt:
- 63-
An den
BeschIAusf.: - 63 -
Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum:
13.05.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Neuer Kalienhof,18.Jh.,
1819, Anfang 20.Jh.,lfd.
DL-Nr.: 300,
03.03.1998
hier:
Teillöschung der bereits bestehenden
UnterschutzsteIlung gemäß
§ 3 Abs.4 des Nordrhein - Westfälischen Denkmalschutzgesetzes
und § 5 Denkmallisten Verordnung (DLV)
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den 13.05.2005
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c-:
c
Beschlussentwurf:
•
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Teillöschung der bestehenden Eintragung des 2-geschossigen Fachwerkhauses, in der Gemarkung
. Bliesheim, Flurl4, Flurstück159 in Erftstadt-Bliesheim, in die Denkmalliste (Teil
A) der Stadt Erftstadt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.06.2004 beantragte der Eigentümer des o. g. Baudenkmals den niedrigeren Gebäudeteil der zwei nebeneinander stehenden Fachwerkhäuser in der landwirtschaftlich genutzten Hofanlage zwecks
Neubau eines 2-geschossigen Wohnhauses abzureißen.
Mit Schreiben vom 21. 07. 2005 stimmte das Rheinische Amt für Denkmalpflege einem Abriss des niedrigeren Fachwerkgebäudes unter der Voraussetzung zu, das die traufenseitige Fachwerkwand zur Straße hin zu erhalten
ist.
C:\WINNT\PROFILES\630
6\EIGENE
TEILLÖSCHUNG,13.05.0S~DOC
DATEIEN\KALLENHOFSTRASSE\HAU$
1
OL 300\VORLAGE
KALLENHOFSTR.l,
Die Teillöschung der bestehenden Eintragung ist im Formblatt farbig dargestellt.
Die UDBist verpflichtet, von Amtswegen die entsprechende Änderung der
Denkmalliste vorzunehmen. Sie ist auch verpflichtet, dies dem zuständigen
Finanzamt mit zuteilen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschussdieser Vorlage zu zustimmen .
•
Anlage:
Formblatt
•
C:\WINNT\PROFILES\630
6\EIGENE
TEILLÖSCHUNG,13.05.05~DOC
DATEIEN\KALLENHOFSTRASSE\HAUS
1
DL 300\VORLAGE
KALLENHOFSTR.l,
Anlage A
STADT ERFTSTADT
!
VY/Ot(J~
IS/aft
Fachwerkwohnhaus um 1819
Ortsteil:
Bliesheim
Straße:
Kallenhof 1 / Ecke Weiherstraße
Gemarkung:
Bliesheim
159
Flurstück:
Flur:
14
Objekt: zweigeschossiges
Az.: 63-3247/001
im DV nicht verzeichnet
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Objektbeschreibung:
Neuer Kallenhof, Wohnhaus, bestehend aus zwei Teilen unterschiedlicher Höhen und Bauzeiten.
Relativ hohe Geschosse um 1819, Gebäudeteil, Gefache mit Backsteinziegel ausgefüllt; der Eingang
befindet sich heute zur Hofseite hin; der niedrigere Gebäudeteil ist hofseitig völlig neu verputzt,
Eingang leicht außermittig, der straßenseitige Eingang ist zugesetzt.
•
Antragsteller:
Eintragung
Landschaftsverband Rheinland (Rheinisches Amt für Denkmalpflege),
Brauweiler, 50250 Pulheim, Tel.: 02234/505-550
I Teillöschung:
Kennzeichnung:
Die straßenseitige Fachwerkwand des rechten Wohnhauses
(des niedrigen Gebäudeteiles) bleibt unter Denkmalschutz.
Die Eintragung ist rot-flächig dargestellt.
Bei Ko ien erscheint dies in Schwarz.
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Eintragung am 03.03.1998
Zwei Gebäude unterschiedlicher Höhen
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Teillöschung:.
Bestand: St@ßensejtige Fachwerkwand.
(0.
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<"-Cl
15t
159
KaHenhof straße
25
-
KaHenhof straße
25
denkmalwertesGebäude
denkmalwertesFassadenteil
C:IWINNnProfilesI630_6IEigene DateienlKalienhofstraßelHaus 1 Dl 300Ik6300025-124.doc