Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13/1
Nix
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
08.09.2017
343/2017
Betreff
Einführung und Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern
hier: Herbert Stilz (CDU) und Peter Kirf (CDU)
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Müller
Kämmerer
RPA
FB 13/1
Nix
Beschlussentwurf:
Der Bürgermeister führt gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn Herbert Stilz
und Herrn Peter Kirf in das Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet
sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Erläuterungen:
1.
Herr Hans-Theo Klug und Frau Susanne Esser haben jeweils ihr Mandat als
Mitglied des Rates der Stadt Brühl zum 31.07.2017 niedergelegt.
2.
Als Nachfolger aus der CDU-Reserveliste hat der Bürgermeister als Wahlleiter
gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Herbert Stilz, Berrenrather Str.
31, Brühl 50321 Brühl und Herrn Peter Kirf, Friedrich-Ebert-Str. 40, 50321 Brühl
festgestellt.
3.
Herr Stilz und Herr Kirf haben mit schriftlicher Erklärung gemäß § 36 KWahlG die
Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brühl angenommen.
4.
Die Ersatzbestimmung ist gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG im Amtsblatt der Stadt Brühl
öffentlich bekannt gegeben worden.
5.
Die nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebene Verpflichtung kann
z.B. in der Weise vollzogen werden, dass die neuen Ratsmitglieder durch Erheben
von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Drucksache 343/2017
Seite - 2 –