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Vorlage (Einführung und Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern hier: Herbert Stilz (CDU) und Peter Kirf (CDU))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:27
Aktualisiert
19.09.17, 18:27
Vorlage (Einführung und Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern
hier: Herbert Stilz (CDU) und Peter Kirf (CDU)) Vorlage (Einführung und Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Nix Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 08.09.2017 343/2017 Betreff Einführung und Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern hier: Herbert Stilz (CDU) und Peter Kirf (CDU) Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Müller Kämmerer RPA FB 13/1 Nix Beschlussentwurf: Der Bürgermeister führt gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn Herbert Stilz und Herrn Peter Kirf in das Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Erläuterungen: 1. Herr Hans-Theo Klug und Frau Susanne Esser haben jeweils ihr Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Brühl zum 31.07.2017 niedergelegt. 2. Als Nachfolger aus der CDU-Reserveliste hat der Bürgermeister als Wahlleiter gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Herbert Stilz, Berrenrather Str. 31, Brühl 50321 Brühl und Herrn Peter Kirf, Friedrich-Ebert-Str. 40, 50321 Brühl festgestellt. 3. Herr Stilz und Herr Kirf haben mit schriftlicher Erklärung gemäß § 36 KWahlG die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brühl angenommen. 4. Die Ersatzbestimmung ist gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG im Amtsblatt der Stadt Brühl öffentlich bekannt gegeben worden. 5. Die nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebene Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass die neuen Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Drucksache 343/2017 Seite - 2 –