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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V8/0489)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
251 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V8/0489)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 6740-00 öffentlich D810~1(} Amt: An den -65 - BeschIAusf.: Werksausschuss Straßen -652 - Datum: 08.04.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Der Vorlage IV81CQt3 Begründung der Dringlichkeit: I wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. Obwohl die Submission der ausgeschriebenen Arbeiten bereits am 21.12.2004 erfolgte, konnte bislang noch kein Auftrag erteilt werden. Die mindestbietende Firma Weindorf wurde um Aufklärung des Angebotsinhalts gebeten, da der angebotene Preis unangemessen niedrig und unauskömmlich erschien (12 % unter der zweitbietenden Fa. Curt). Im Laufe des Verfahrens räumte die Firma, einen Kalkulationsirrtum ein. Somit musste sie von der Wertung ausgeschlossen werden. • Auch die Fa. Curt musste um Erläuterung ihrer Kalkulation gebeten werden, da sie mit ihrem Preis 17 % niedriger lag als die nächstbietende Firma. Herr Curt konnte nachvollziehbar erläutern, dass sein Angebot für ihn auskömmlich kalkuliert ist. Dieses Procedere nahm einen großen Zeitraum in Anspruch, so dass bis dato keine Auftragserteilung erfolgen konnte. Die Arbeiten zur Reinigung der wassergebundenen Wegeflächen müssen nun aufgrund der fortgeschrittenen Witterung unmittelbar begonnen werden. Der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten ist daher schnellstmöglich an die Fa. Curt zu erteilen, um einer berechtigten Kritik aus der Bevölkerung entgegen zu wirken. p/./? fJ~~y" (Böcking) . ./ DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG DerVorlage I D 810'i"S1 I wird zugestimmt. ./ Erftstadt, den A'i. 0'1.;OO~ ./ (Bösche) Bürgermeister P:\sz\VORLAGENID6520015-098.doc ~ ~l.J i.~ender) Stadtverord neter