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Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
340 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 32 08-00 öffentlich V B/O'fit: An den Rat Amt: der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; BeschlAusf: zur Vorberatung über den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Datum: - 32- 32- 31.03.2005 Betrifft: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt • • Finanzielle Auswirkunaen: Unterschrift des Budgetveranlwortlichen: keine Erftstadt, den 31.03.2005 Beschlussentwurf: § 1 Buchstabe b der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt wird wie folgt neu gefasst: §1 Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein: b. Im Stadtteil Lechenich Zwei Wochen vor Ostern (Ostermarkt) in der Zeit von 12.00 Uhr -17.00 Uhr An Fronleichnam (Bürgerfest) in der Zeit von 12.00 Uhr - 17.00 Uhr Am zweiten Sonntag im September (Stadtfest) in der Zeit von 13.00 Uhr -18.00 Uhr Am vierten Sonntag im Oktober (Erftstadt-Lauf) in der Zeit von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Begründung: Entsprechend den geltenden Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so müssen die offenen Verkaufsstellen an den jeweils vorangehenden Sonnabenden ab 14 Uhr geschlossen werden. Die Freigabe ist durch Rechtsverordnung zu regeln. Bislang war der zweite Sonntag im September anlässlich des Fahrradmarktes Ein Fahrradmarkt findet nicht statt; die AHAG Lechenich feiert jedoch ihr 25-jähriges Jubiläum am 2. Sonntag im September und hat daher beantragt den verkaufsoffenen Sonntag mit dem Stadtfest zu verknüpfen. Bisher war der 4. Sonntag im November anlässlich des Erfstadt-Laufs in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt als verkaufsoffener Sonntag vorgesehen. Der Erftstadt-Lauf findet nunmehr am 4. Sonntag im Oktober statt. Die AHAG Lechenich hat beantragt den Erftstadt-Lauf wiederum mit dem verkaufsoffenen Sonntag zu verknüpfen, so dass die Terminänderung hier notwendig wird. Es wird vorgeschlagen, die Neufassung des § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt wie vorgeschlagen zu beschliessen. P;\320\1_14\Satzungen und Voriagen\Änderung ObehVQ VerXaufsstelien 2005.DOC