Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 32 08-00
öffentlich
V
B/O'fit:
An den
Rat
Amt:
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
BeschlAusf:
zur Vorberatung über den
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
Datum:
- 32- 32-
31.03.2005
Betrifft: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt
•
•
Finanzielle Auswirkunaen:
Unterschrift des Budgetveranlwortlichen:
keine
Erftstadt, den 31.03.2005
Beschlussentwurf:
§ 1 Buchstabe b der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt wird wie folgt
neu gefasst:
§1
Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein:
b. Im Stadtteil Lechenich
Zwei Wochen vor Ostern (Ostermarkt) in der Zeit von 12.00 Uhr -17.00 Uhr
An Fronleichnam (Bürgerfest) in der Zeit von 12.00 Uhr - 17.00 Uhr
Am zweiten Sonntag im September (Stadtfest) in der Zeit von 13.00 Uhr -18.00
Uhr
Am vierten Sonntag im Oktober (Erftstadt-Lauf) in der Zeit von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Begründung:
Entsprechend
den
geltenden
Bestimmungen
des
Ladenschlussgesetzes
dürfen
Verkaufsstellen
aus Anlass von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen
an jährlich
höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so
müssen die offenen Verkaufsstellen an den jeweils vorangehenden Sonnabenden ab 14 Uhr
geschlossen werden. Die Freigabe ist durch Rechtsverordnung zu regeln.
Bislang war der zweite
Sonntag im September anlässlich des Fahrradmarktes
Ein
Fahrradmarkt findet nicht statt; die AHAG Lechenich feiert jedoch ihr 25-jähriges Jubiläum
am 2. Sonntag im September und hat daher beantragt den verkaufsoffenen Sonntag mit dem
Stadtfest zu verknüpfen.
Bisher war der 4. Sonntag
im November anlässlich
des Erfstadt-Laufs
in der
Ordnungsbehördlichen
Verordnung
über das Offenhalten
von Verkaufsstellen
aus
besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt als verkaufsoffener Sonntag vorgesehen. Der
Erftstadt-Lauf findet nunmehr am 4. Sonntag im Oktober statt. Die AHAG Lechenich hat
beantragt den Erftstadt-Lauf wiederum mit dem verkaufsoffenen Sonntag zu verknüpfen, so
dass die Terminänderung hier notwendig wird.
Es wird vorgeschlagen, die Neufassung des § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt wie
vorgeschlagen zu beschliessen.
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und Voriagen\Änderung
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VerXaufsstelien
2005.DOC