Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
201/2014
Erstellt am:
03.06.2014
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
03.12.2014
Planungsausschuss
X
10.12.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof
Aufstellung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 201/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf (Bereich: zwischen
den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sowie für deren Erschließung zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und
die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 27.03.2014 beschloss der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim, am
östlichen Ortsrand von Sinnersdorf Flächen zu erwerben. Es ist vorgesehen, dort eine Arrondierung der Wohnbebauung
herbeizuführen, d.h. die vorhandene Wohnbebauung Am Theuspfad sowie Am Eggershof, welche jeweils den Abschluss
zur freien Landschaft bildet, durch eine ergänzende Wohnbebauung abzurunden.
Da die entsprechenden Flächen derzeit dem Außenbereich zuzuordnen sind und auch der Flächennutzungsplan dort
„Flächen für die Landwirtschaft“ darstellt, ist es notwendig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.
Da die zu überplanende Fläche eine Größe von ca. 17.330 m² aufweist und an drei Seiten bereits von Bebauung umgeben ist, liegen die Voraussetzungen für die Aufstellung des B-Planes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
vor. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a (2) Nr. 2 im Wege der Berichtigung anzupassen; dies erfolgt durch entsprechenden Beschluss im Zusammenhang mit der Fassung des Satzungsbeschlusses für den B-Plan Nr. 121 Sinnersdorf. Um dem in § 1 Abs. 4 BauGB formulierten Anpassungsgebot – „Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung
anzupassen“ – Rechnung zu tragen, ist für das vorgesehene Bebauungsplanverfahren eine Anfrage gem. § 34 LPlG bei
der Bezirksplanungsbehörde zu stellen. .