Daten
Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Begründung zum städtebaulichen Konzept
Stand Oktober 2014
Begründung Stand Oktober 2014
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
5.
Planungsziele
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
7..
Umweltbelange
8.
Kosten
Begründung Stand Oktober 2014
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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1.
Planerfordernis
Die in Rede stehende Fläche wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt und ist planungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Die Verwaltung hat die in Rede stehenden Flächen erworben und plant, dort
durch eine ergänzende Wohnbebauung die bereits zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof
vorhandene Einfamilienhausbebauung zu arrondieren. Da die Fläche eine Größe von ca. 17330 m² aufweist und
zwecks Erschließung der zukünftigen Bauflächen auch eine Verkehrsfläche notwendig ist, ist die Aufstellung
eines Bebauungsplanes erforderlich, welcher erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung
der Wohnbebauung sowie deren Erschließung schafft.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Die zu überplanende Fläche liegt am östlichen Ortsrand von Sinnersdorf und wird im Norden durch die Straße
Am Theuspfad, im Westen durch die vorhandene Reihenhausbebauung (Stichwege August-Imhoff-Straße), im
Süden durch die Straße Am Eggershof und im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Sie umfasst die Flurstücke Gemarkung Sinnersdorf, Flur 3, Flurstück 1991, eine ca. 1840 m² große Teilfläche des
Flurstücks 1993 sowie eine ca. 8340 m² große Teilfläche des Flurstücks 1988. Die gesamte Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 17330 m².
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 121 Sinnersdorf als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Da das Ziel der Planaufstellung darin besteht,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer ergänzenden Wohnbebauung zu schaffen,
kann die Planaufstellung nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden; eine Darstellung
als „Wohnbaufläche“ ist erforderlich. Diese notwendige Anpassung des vorbereitenden Bauleitplanes erfolgt
gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege einer Berichtigung; die Durchführung eines Änderungsverfahrens ist
nicht erforderlich.
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Das Plangebiet selbst wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt wie auch die unmittelbar östlich angrenzenden
Flächen. Der Bereich nördlich, westlich und südlich des Plangebiets ist mit Wohnhäusern - vorwiegend in Form
von Einfamilienhäusern als Reihenhaus – bebaut.
5.
Planungsziele
Ziel der Aufstellung des B-Planes Nr. 121 Sinnersdorf ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
ergänzende Wohnbebauung sowie die Herstellung der hierfür notwendigen Erschließung zu schaffen. Darüber
hinaus soll der Übergang zur freien Landschaft durch einen ausreichend breiten Grün- bzw. Pflanzstreifen gestaltet werden.
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
Das Plangebiet weist eine relativ geringe Breite von nur 57.0 m auf. Da an dessen östlichem Rand ein 8.0 m
breiter Grün- bzw. Pflanzstreifen angelegt werden soll, verbleibt für die Baugrundstücke und deren Erschließung
eine 49.0 m breite und ca. 300.0 m lange Fläche. Diese langgestreckte Ausdehnung des Plangebietes legt es
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nahe, die notwendige Erschließung annähernd mittig in die Längsachse zu legen; an den beiden Enden mündet
die neue Erschließungsstraße in die vorhandenen Straßen Am Theuspfad bzw. Am Eggershof. Eine Breite von
8.0 m ist für die Erschließung von ca. 30 Ein- bis Zweifamilienhäusern – gemäß vorliegendem Konzept - als ausreichend anzusehen und ermöglicht auch die Anlage öffentlicher Stellplätze innerhalb der Erschließungsstraße.
Das städtebauliche Konzept beinhaltet für die beiden Seiten der Erschließungsstraße unterschiedliche Bebauungsformen – begründet durch die ungleiche Tiefe der Baugrundstücke. Westlich der geplanten Erschließungsstraße wäre eine Bebauung mit Doppelhaushälften mit einer Ausrichtung der Gärten nach Westen realisierbar, da
dort die Grundstücke eine Tiefe von 23.0 m aufweisen. Östlich der Erschließungsstraße verbleibt lediglich eine
Tiefe von 18.0 m, weshalb in diesem Teilbereich eine Bebauung mit freistehenden Ein- bis Zweifamilienhäusern
entstehen könnte, deren Gärten nach Süden ausgerichtet sind. Die hierbei entstehenden Grundstücksgrößen
liegen mit durchschnittlich 345 m² bzw. 540 m² eher im oberen Bereich, so dass bei einer vom vorliegenden Konzept abweichenden Parzellierung auch eine leicht höhere Anzahl an Baugrundstücken entstehen könnte.
7.
Umweltbelange
Da die Aufstellung des B-Planes Nr. 121 Sinnersdorf im Verfahren nach § 13a BauGB erfolgt, ist die Erstellung
eines Umweltberichtes mit einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nicht erforderlich. Notwendig ist jedoch die
Durchführung einer Artenschutzprüfung mit vorheriger faunistischer Kartierung planungsrelevanter Arten im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 121 Sinnersdorf. Die entsprechenden Angebote werden unmittelbar nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses eingeholt.
8.
Kosten
Der Stadt Pulheim entstehen für die Beauftragung der o.g. Artenschutzprüfung wie auch für die Erstellung einer
vermessungstechnischen Kartengrundlage Kosten.
Pulheim, den 22.10.2014
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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