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Kommune
Erftstadt
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27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
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i. V. m. den Bestimmungen
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
den beigefügten Antrag der I des
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Jugendräumen in Erftstadt-Liblar
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Finanzielle
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Auswirkungen:
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Der Antrag berührt.den.Etat auf der Ausgabenseite.:Mittel·müssen
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", Die 1998 vorgelegte .Freizeitstättenbestandsplanunq"
stellte für Liblar einen Flächenfehlbedarf
., fest, der im Gesamtjugendhilfeplan
2000 mit einem Deckungsgrad von 44,17 % quantifiziert
wurde.
Die damalige Beschlussfassung gab der Schaffung eines Veranstaltungsraums für Band-, Discound Filmveranstaltungen und der Schaffung von Räumen für cliquenorientierte Jugendarbeit in
. l.iblar vorrangige Bedeutung. Vordringlicher war seinerzeit
nur die Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz.
Am 24.08.2000 beschloss der JHA einstimmig: "Die Verwaltung wird gebeten, ...über die
Möglichkeit des Baus einer "Jugendkulturhalle" am Standort Schulzentrum Liblar inkl. dessen
Finanzierung zu berichten.
•
•
Die V 7/1611 vom 25.10.2001 geht darauf ein und definiert das Raumprogramm:
Halle (einschließlich Bühne)
200 qm
Foyer
45 qm
,
Garderobe
35 qm
'Stuhllager
30 qm
Jugendräume
60 qm
..
Bei einer 'Gesamtnutzfläche von 450 qm wurden die Baukosten auf 1.600.000 DM geschätzt Die
Mietzahlungen an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
würden sich demnach auf ca.
160.000 DM jährlich belaufen. Hinzu kämen die Betriebskosten ..
Nach Beauftragung durch den JHA am 31.01.2002, die Arbeiten zur Realisierung einer
Jugendkulturhalle weiter zu betreiben, sollten Fragen der Trägerschaft, das Raumprogramm, der
Angebotsumfang und die Finanzierung geklärt werden.
In einer Anlage zur V 7 /1611 wurden diese Punkte dem WA Immobilien am 27.02.2002 vorgelegt
Das Raumprogramm ist dargelegt Es fehlt eine Detailplanung.
Träger könnten sowohl das Jugendamt wie auch ein freier Träger sein. Es muss nur davon
ausgegangen werden, dass bei städt. Trägerschaft keine zusätzlichen Personalkosten für
hauptamtliches pädagogisches Personal entstehen.
Die Finanzierung der Halle erfolgt über einen Betriebskostenzuschuss der Stadt und über
Einnahmen für die Großveranstaltungen. Als Miete ist ein Betrag von 82.000,- € zu zahlen.
Zusätzlich sind die Kosten des Grundstücks abhängig vom Standort zu berücksichtigen und
daneben der Betriebskostenaufwand
in Anlehnung an das Jugendzentrum ohne Personalund Honorarkosten in Höhe von 20.000 €.
Seinerzeit wurde als Finanzierung noch der Verzicht des Baus der damals geplanten
Hortgruppen genannt, die als Ausgabe im HSK veranschlagt waren. Da die Finanzlage aber
äußerst angespannt war, schlug die Verwaltung vor, Mittel für den Bau der Jugendkulturhalle
erst nach Ablauf des HSK vorzusehen.
Die Angebote sollten umfassen:
o
Sport- und Spielangebote wie Skaten, Fußball und Basketball,
o
Unterstützungsangebote wie Hausaufgabenbetreuung.
pe-Kurse, etc.
o
Aktivierende Kulturangebote wie Theatergruppe, Film- oder Musik AG, etc.
o
Kino-. Konzert- und Theaterveranstaltungen.
Als Standort wurde von der Verwaltung das Grundstück im Bereich des Einkaufszentrums
verworfen. Andere Grundstücke sollten aber dezidiert geprüft werden.
Am 19.03.2002 beschloss der Rat einstimmig: "Der Rat beschließt die Errichtung einer
Jugendkulturhalle in Erftstadt"
Auf Anfrage von Frau Neiße-Hommelsheim (F 7/3575) wurden die bisherigen Stichpunkte der
Nutzung der Jugendkulturhalle nicht als fertiges Konzept aber als Leitlinien allen Ratsmitgliedem
zur Kenntnis gegeben (nochmals als Anlage zu dieser Vorlage). Zuvor wurden diese Leitlinien
von der Verwaltung auf der Bürgerversammlung am 7.9.2004 vorgetragen.
P:ISZIANTRÄGEIA0470.DOC
- 3 -
Diese Bürgerversammlung erfolgte unter a!1:S!3remdeshalb, weil sich der Fachausschuss für
einen Standort am Bahnhof zur Errichtung Jugendkulturhalle ausgesprochen hatte und die
dortigen Anlieger gegen diesen Standort erhebliche Bedenken vorgetragen hatten.
Das Projekt .Jugendkulturhalle" war insofern bereits relativ konkret. Wenn nun davon Abstand
genommen werden soll, bedarf dies eines Beschlusses.
•
Die Verwaltung des Jugendamtes kann schnellstmöglich ein Konzept erstellen. Diesbezüglich
müssen aber die gesetzten Bedingungen feststehen. Dazu gehören:
• Größe des Projekts
• Zielgruppe
• Inhaltliche Schwerpunkte
• Trägerschaft
• Öffnungszeiten
• Personal
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob eine Jugendkulturhalle oder ein Jugendtreff konzeptioniert
wird .
Der vorgeschlagene Standort an der Musikschule ist für die Verwaltung des Jugendamtes
akzeptabel. Ein Anbau an der Musikschule ist - auch unter Berücksichtigung des Erftsprungesmöglich. Es müssen allerdings noch die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden. Die Kosten für einen Anbau an der Musikschule werden auf 920.000,- € geschätzt. In
diesem Zusammenhang ist auch über eine gemeinsame Nutzung der neu zu schaffenden
Räumlichkeiten durch Jugendliche und durch die Musikschule zu diskutieren, ggf. in Verbindung
mit einer Sanierung und Erweiterung der Musikschule. Dadurch ergeben sich unterschiedliche
Anforderung an die Ausgestaltung und Herrichtung der Räume .
•
P:\SZ\ANTRAGEIA0470.DOC
FOP-Fraktion - Magdalenenweg
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FOP
50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Am Holzdamm 1
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50374 Erftstadt
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4T1051~041
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Die Liberalen
Stadtratsfraktion
o Magdalenenweg12A
rei: 02235/953516
o LiberalesZentrum
BonnerStraße15
Tel.: 02235-74858
Erftstadt, den 24.03.2005
,
Jugendräume für Erftstadt-Liblar
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung
und Beschlussfassung zu.
Beschlussvorschlag:
1. Als Standort für die Schaffung zusätzlicher Jugendräume für Erftstadt-Liblar wird das Gelände der Musikschule festgelegt.
,
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein an die auf längere Sicht sehr angespannte Haushaltslage der Stadt angepasstes jugendpflegerisches Konzept für den Betrieb der Einrichtung zu
erstellen, das Raumprogramm nach Maßgabe des Konzeptes unter Beachtung der Haushaltslage zu erstellen und die Folgekosten bei Verwirklichung des Konzeptes vollständig zu
ermitteln und darzustellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der
Jugendräume auf dem Gelände der Musikschule zu schaffen.
Begründung:
Mit dem vorliegenden Antrag will die FDP-Fraktion die Voraussetzungen dafür schaffen, dass
das jugendpflegerische Angebot für den Stadtteil Erftstadt-Liblar im Laufe der Wahlperiode ver-
I..
-2-
bessert werden kann. Zwischen allen Fraktionen des Rates besteht seit Jahren Übereinstimmung, dass im Stadtteil Erftstadt-Liblar ein Defizit an Räumen besteht, die Jugendlichen und
junge Erwachsenen zur betreuten oder selbständigen Nutzung zur Verfügung stehen. Im Verlaufe des letzten Kommunalwahlkampfs
hat sich diese Diskussion unter dem Begriff "Jugenkul-
turhalle" von der ursprünglichen Intention entfernt. Unter dem Namen "Jugendkulturhalle" haben
sich die ursprünglichen Pläne, ohne klare inhaltliche Konzeption, zu einem Großprojekt verändert, das nicht nur dem Bedarf des Stadtteils Erftstadt-Liblar dienen, sondern über die Grenzen
der Stadt Erftstadt hinaus Jugendliche und junge Erwachsene anziehen soll. Angesichts der auf
absehbare Zeit äußerst angespannten Haushaltslage der Stadt Erftstadt lässt sich ein solches
Vorhaben nicht verwirklichen.
,
Mit den vorgeschlagenen Beschlüssen soll das Vorhaben wieder auf seine ursprüngliche Intention zurückgeführt und zugleich die Voraussetzung für eine Realisierung im Laufe der Wahlperiode geschaffen werden.
Ergänzende Begründung erfolgt in den zuständigen Ausschüssen mündlich.
Jll
Fraktionsvorsitzender
Stadtverwa~ung
Stadtverwa~ung
. Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
. Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt
Frau
Carla Neisse-Hommelsheim
Siegfried-von-Westerburg-Straße
Der Bürgermeister
Rli-!flJ( -1-
13
R &;0 't to
50374 Erftstadt
i~'S" J 1-111
aachrichtlich allen Stadtverordneten
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Dienststelle
Telefax 02235/40~500
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
IhrZeichen
Datum
Jugendamt
Holzdamm
Herr Brost
02235 1409-229
51
25. Juni 2004
10
It.
es-
Ihre Anfrage F 7 /3575
Sehr geehrte Frau Neisse-Hornmelsheim,
. Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Mit Blick auf die Bürgerversammlung zum Standort der Jugendkulturhalle und mögliche Fragen zum
Betrieb der Einrichtung habe ich das Jugendamt kurzfristig gebeten, einige Eckpunkte der angedachten
Nutzung aufzulisten und auf der Versammlung vorzustellen. Es handelt sich hier nicht um ein fertiges
Konzept, sondern um Leitlinien, die die bisherigen Stichworte der Nutzung in den verschiedenen
Vorlagen erläutern.
Zu 1)
Die Stichpunkte stelle ich hier im Einzelnen dar:
Räumliche Voraussetzungen:
Veranstaltungshalle:
ausreichende Größe fur Veranstaltungen bis ca. 500 BesucherInnen (Stehplätze)
leicht abbaubare Bühne
Bodenbelag, der Nutzung als Spielfläche zulässt
Jugendtreff:
Raum, der als Jugendcafe/Internetcafe genutzt wird
Spielraum fur Billard, Kicker, Dart etc.
Büro u. Beratungsraum fur Beratungsgespräche und andere Hilfsangebote
Bandprobenraum:
ausreichende Größe fur Band mit Equipment
absolut schalldicht
Besuchszeiten:
mOl1ta1Js -freitags
donnerstags außerdem
von 08J)()·1200 Uhr
von 14.00-16.00 Uhr
Ordnungsamt und SoziaIamt
donnerstags
von 14.00-18.00 Uhr
Sozialamt mittwochs ganztigig
und aonnerstags 'IOt1Ttittags geschlossen
Rentenabteilung
mittMx:hs nur nach Vereinbarung
--- -----------
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Bauordnungsaml:
montags von 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
donnerstagsvon 08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
Konten der stadtkasse:
KreisspaJ1taSSe
Köln 0191OCXl1oo (BLZ 370 502 99)
Raiffeisenbank Efftstadt eG 1000001011 (BU 370 694 72)
F'ostgiroarnt
Kein38461~
lBlZ 370 100 50}
e-mai: VI/OIfgang.brost@erftstJdtde
Busverbindungen:
linien 920, 979, 990
Rathaus liblar Hattestelle Ublar EKZ
Haus Ganser Haltestelle leo Mar1<t
eigener Zugang von außen, um unabhängig von den Öffnungszeiren des Jugendtreffs genutzt
werden zu können
BesucherInnenstruktur Jugendtreff
Schwerpunkt: Jugendliche zwischen 13-16 Jahren
BesucherInnenzahl: 30-50 je Öffnungstag
Öffnungszeit Jugendtref'f
4 Tage/Woche
15.00-19.00 Uhr oder 16.00-20.00 Uhr in Absprache mit den Jugendlichen
Außerhalb dieser Zeiten können die Räumlichkeiten
interessierten
Verbänden zur Verfugung gestellt werden.
•
Gruppen,
Vereinen,
Nutzung Jugendtreff
Niedrigschwelliges offenes Freizeit- und Hilfsangebot fur Jugendliche des Stadtteils. Hier kann man:
sich mit Freunden und Schulkameraden treffen
spielen, Musik hören, sich unterhalten
im Internet surfen
sich Rat und Hilfe bei persönlichen Problemen holen
Unterstützung bei der Arbeits- und Lehrstellensuche bekommen
Informationen zu allen jugendrelevanten Themen erhalten
Nutzung Jugendkulturhalle
Ca. 10-20 größere Veranstaltungen im Jahr mit 100-300 BesucherInnen wie Kinder- u.
Jugenddiscos, Konzerte, Kinder-und Jugendtheater etc ..
Tagsüber sollte die Halle den BesucherInnen des Jugendtreffs als überdachte Spielfläche zur
Verfiigung stehen, um so den besonderen motorischen Bedürfnissen dieser Altersgruppe zu
entsprechen.
Vorstellbare Nutzung: Badminton, Hallenfußball, Basketball, Breakdance, Skaten, Volleyball,
Tischtennis, Jonglieren, Kletterwand etc.
Zu2)
Kernpunkte wurden in der Dienstbesprechung des Jugendamtes vorgegeben. Der zuständige
Abteilungsleiter von Mobile hat sie dann fur seinen Vortrag ausformuliert (siehe oben).
Zu 3)
Die Standortfrage ist fur mich als erstes zu klären, um die notwendigen planerischen Schritte
unmittelbar einzuleiten, damit nicht weitere Zeit das Vorhaben in die Länge zieht. Die Konzeption der
Einrichtung wird frühzeitig in den entsprechenden -auch von Ihnen genannten- Gremien beraten
werden. In dem jetzigen Stadium der Planung handelt es sich erst einmal nur um Leitlinien. Ohne deren
Vorstellung wäre die Bürgerversammlung sicherlich unvollständig gewesen.
Mit freundliehen Grüßen
Christlic:h-Oemokretlsohe Union Deutschlands
Fraktion imRat der Stadt Erftstadt
Erftstadt, den 23. Juni 2004
Carla Neisse-Hommelsheim
An den Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus
50374 Erflstadt
der Stadt Erftstad
105 104 82
81
70
Anfrage gemäß GO des Rates
Konzept zur Jugendkulturhalle
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
auf der sehr gut besuchten BOrgerversammlung zum Standort der Jugendkuliurhalle
wurde auf Wunsch des Bürgermeisters von Herrn Röttgen (Jugendamt) das ihhaltliche
Konzept zum Betrieb einer Jugendkulturhalle
öffentlich vorgestellt. Unabhängig der
Tatsache, dass dieses Konzept weder dem Jugend-JHA noch den Mitgliedenil des JHA
noch den Fraktionen im Vorfeld bekannt gemacht wurde, habe ich aus den vielen
Wortmeldungen der anwesenden Jugendlichen und den sich daran anschließenden
persönlichen Gesprächen mit den Jugendlichen den Eindruck gewonnen. dallS das
angestrebte Modell der Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Alter VOn 13 bis 16
Jahren an 4 Tagen in der Woche mit Öffnunl/szeiten bis maximal 20.00 Uhr und
möglicherweise einigen Veranstaltungen, z.B. Discos nicht zjelgruppengerec~t ist.
Ich frage daher:
-,
1) Wie sieht das mögliche Betreuungskonzept für den Betrieb einer Jugeridkulturl1alle
in liblar wirklich aus?
:
2) Wie wurde das vorgetragene Konzept von der zuständigen Fachverwaltung
(Jugendamt) erarbeitet?
3) Warum wurde das Konzept nicht - genauso wie die Standortfrage - zunächst in
den Gremien, wie Runder Tisch und Jugend-JHA diskutiert.
Für eine Beantwortung bis zur nächsten Ratssitzung wäre ich Ihnen sehr danKbar.
Mit freundlichen
Fraktl0I15vorslt!:e.nder:
Alfred Zerres
GrOßen
Fraktionsräume-
Bonnat Straße 5
50374 Erttstadt·Lech9nicrj
Burcaeiten:
Mo" Oi..+Oo.
9.00 -1100 Uhr
Te:efon 0.2235-75954
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Ben)(verblndung:
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KOn1o-Nr. OJ &1004300
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