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Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erflstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
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D~[~ntr~gbJlzieNslch
auf das NRW-Programm Ländlicher Raum. Allgemeines Ziel
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für eirie-wettbewerbsfähige
Oiid'nachnaltig wirtschaffende,l'and- und Forstwirtschaft und für attraktive ländliche Räume
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Neben" der F'ordeiurig'von
Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und
Vermarktunqsstrukturenund.von
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Forstwirtschaft warden auch Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung über die
Flurber~inlg~n~sb~h9r9e,; (Bewilli9.~,ngs~~hö,rde)vPllJo" Land "gefördert, Zu ~iesen
Maßnahmen zahlt Im!<apltE3I;,lntegnerte_'andhch~ Entwicklung unterand~rem die vom
Antraqsteller genannte Eraroeitung integrierter ländllcher Entwicklungskonzepte und
die Einrichtung einesRegionalmanagements.
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Die Richtlinie' über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten
ländlichen Entwicklung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und'Verbraucherschutz vom .19.04.2004 regelt dazu im Einzelnen die entsprechenden
Zuwendunqsrnodalitäten ..
Das Ziel der Förderunqist die Finanzierung von Maßnahmen der integrierten ländlicrien 'Entwicklung zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als
Lebens-, Arbeits-, Erholunqs- und Naturraum und zur Einbindung einer nachhaltigen
Land- und Forstwirtschaft in den Prozess zur Stärkung der reqlonalen Wirtschaft.
•
•
Die Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte soll als Grundlage für
Entwicklungsprozesse dienen. Gefördert werden können Regionen, die auf der Basis
einer Analyse ihrer regionalen Schwächen und Stärken eine auf ihre spezielle Situation
zugeschnittene Entwicklungsstrategie erarbeiten.
Zur Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung ländlicher Entwicklungsprozesse wird im Rahmen eines Regionalmanagements die
Information; Beratunq und Aktivierung der Bevölkerung,
Identifizierung und Erschließung regionaler Entwicklungspotenziale und die
Identifizierungund Beförderung zielgerichteter Projekte gefördert.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die "integrierte ländliche Entwicklung" im Sinne der
o.a. Förderrichtlinie einen - auch im Rahmen der Landesplanung und Landesentwicklung präferierten - regionalen Ansatz verfolgt. Das bedeutet, das eine ganzheitliche strategische Entwicklung, ein komplexes Feld gemeinsamer raumbezogener
interkommunaler Interessen, Ziele und Aufgaben definiert und koordiniert werden
muss. Eine Region ist daher aus mindestens zwei Gemeinden bzw. Teilen von zwei
Gemeinden zu bilden. Neben den beteiligten Gemeinden sind auch die Bevölkerung
sowie die relevanten Träger öffentlicher Belange sowie weitere Organisationen und
Verbände einzubeziehen.
Die Erarbeitung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes
und die Einrichtung eines Regionalmanagements kann somit nur auf der Basis eines von allen
Akteuren - insbesondere der Landwirtschaft - formulierten und gemeinsam getragenen
Handlungsauftrages erfolgreich sein.
Es wird daher vorgeschlagen, zunächst mit der zuständigen Flurbereinigungsbehörde
und den landwirtschaftlichen Organisationen den Sechverhalt zu erörtern. Über die
finanziellen Auswirkungen (Fördersätze 70% bzw. 75% der zuwendungsfähigen
Ausgaben) und personaltechnischen Konsequenzen bei einer über den Prüfantrag
hinausgehenden Beauftragung derVerwaltung zurTeilnahme am Förderprogramm ist
dann zu gegebener Zeit zu entscheiden.
(Bösche)
P:\SZlANTRÄGEIA0469,DOC
FDP-Fraktion
Magdalenenweg 12 A
50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Arn Holzdamm 1
FOP
Die Liberalen
Stadtratsfraktion
o Magdalenenweg
12 A
Tel.: 02235/953516
50374 Erftstadt
,
o liberales
Zentrum
Banner Straße 15
Tel.: 02235-74858
Erftstadt, den 24.03.2005
NRW-Richtlinie
"integrierte
ländliche Entwicklung"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung
und Beschlussfassung zu.
,
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in Erftstadt ein Regionalmanagement zur Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung ländlicher Entwicklungsprozesse sinnvoll eingerichtet werden kann und dafür Zuschüsse nach der oben genannten Richtlinie zu erhalten sind.
In die Prüfung einbezogen werden soll auch die Erarbeitung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts
unter Einbeziehung des Vorhabens eines Gewerbegebietes für Betriebe
"rund um die Landwirtschaft" in Gymnich.
Begründung:
Die Landwirtschaft ist ein prägendes Merkmal der Stadt Erftstadt und soll dies auch weiterhin
bleiben. In der Landwirtschaft vollzieht sich ein tiefgreifender Strukturwandel. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe der oben genannten Richtlinie Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
Die Strukturänderung in der Landwirtschaft wird auch durch die EU gefördert. Durch eine ÄndeI..
-2-
rung des bisherigen Subventionssystems stehen erhebliche Mittel für die Forderung von Projekten im ländlichen Raum zur Verfügung.
Das geplante Gewerbegebiet in Gymnich mit einer speziellen Ausrichtung auf die Bedürfnisse
der landwirtschaftlichen Betriebe könnte in ein Gesamtkonzept der ländlichen Entwicklung eingebunden werden. Dadurch würden zugleich die Chancen einer positiven Abstimmung mit der
übergeordneten Planung steigen.
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~;ie Be,,,,,,,,, erfolqt
im A"~"'"~ mündlich,
~i~orsitzender