Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
,
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffenllich
V
Az.: 371200
8/
Amt:
O"6~
- 32-
An den
BeschIAusf.: - 370 -
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
Datum: 23.3.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
ErrIchtungsbeschluss tür Maßnahmen
Umschaltung des Notrufes
In Zusammenhang
mit der
Auswirkungen:
Finanzielle
Die nach der Enichtung erforderlichen Mieterhöhungen in Höhe von 7.000€/ Jahr
sind anteilig in den Budgets 371 und 379 ab dem HHJ 2006 zu berücksichtigen.
Unterschrift des BUdgetverantw01c~
Erftstadt. den )~3. ~sr. .
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Beschlussentwurf:
In der Rettungs- und Feuerwache Erftstadt werden die zur Umschaltung des
Notrufes 112 auf die neue Kreisleitstelle in Kerpen erforderlichen technischen
Umrüstungen mit einem Kostenaufwand von 57.500 € durchgeführt.
•
Begründung:
Voraussichtlich ab ca. September 2005 wird die derzeit im Bau befindliche
Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises an der Feuer- und Rettungswache der
Stadt Kerpen ihren Echtbetrieb aufnehmen.
Ab diesem Zeitpunkt können die restlichen Städte, die den Notruf 112 noch
annehmen und ihre Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze selbst
disponieren, diese Leistung sukzessive abbauen und den Notruf umschalten.
Dies entspricht auch der Beschlusslage in Erftstadt.
Vor der Umschaltung ist es jedoch erforderlich, in der Feuer- und
Rettungswache Erftstadt technische Umrüstungen durchzuführen, durch die
ein weiterer reibungsloser Dienstbetrieb gewährleistet werden kann.
Biszum 31.12.2005 müssen die Maßnahmen abgeschlossen sein, da nach
diesem Zeitpunkt der bisherige Einsatzleitrechner nicht weiter in Betrieb und
eine Einsatzlenkung mit Bedienung der gesamten Alarmierungstechnik .
durch die Wache Erftstadt somit nicht mehr möglich sein wird.
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