Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (ErrIchtungsbeschluss tür Maßnahmen In Zusammenhang mit der Umschaltung des Notrufes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
313 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (ErrIchtungsbeschluss tür Maßnahmen In Zusammenhang mit der
Umschaltung des Notrufes)

öffnen download melden Dateigröße: 313 kB

Inhalt der Datei

, STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffenllich V Az.: 371200 8/ Amt: O"6~ - 32- An den BeschIAusf.: - 370 - Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Datum: 23.3.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: ErrIchtungsbeschluss tür Maßnahmen Umschaltung des Notrufes In Zusammenhang mit der Auswirkungen: Finanzielle Die nach der Enichtung erforderlichen Mieterhöhungen in Höhe von 7.000€/ Jahr sind anteilig in den Budgets 371 und 379 ab dem HHJ 2006 zu berücksichtigen. Unterschrift des BUdgetverantw01c~ Erftstadt. den )~3. ~sr. . ~ ~ \) Beschlussentwurf: In der Rettungs- und Feuerwache Erftstadt werden die zur Umschaltung des Notrufes 112 auf die neue Kreisleitstelle in Kerpen erforderlichen technischen Umrüstungen mit einem Kostenaufwand von 57.500 € durchgeführt. • Begründung: Voraussichtlich ab ca. September 2005 wird die derzeit im Bau befindliche Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises an der Feuer- und Rettungswache der Stadt Kerpen ihren Echtbetrieb aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt können die restlichen Städte, die den Notruf 112 noch annehmen und ihre Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze selbst disponieren, diese Leistung sukzessive abbauen und den Notruf umschalten. Dies entspricht auch der Beschlusslage in Erftstadt. Vor der Umschaltung ist es jedoch erforderlich, in der Feuer- und Rettungswache Erftstadt technische Umrüstungen durchzuführen, durch die ein weiterer reibungsloser Dienstbetrieb gewährleistet werden kann. Biszum 31.12.2005 müssen die Maßnahmen abgeschlossen sein, da nach diesem Zeitpunkt der bisherige Einsatzleitrechner nicht weiter in Betrieb und eine Einsatzlenkung mit Bedienung der gesamten Alarmierungstechnik . durch die Wache Erftstadt somit nicht mehr möglich sein wird. \ ,.