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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V8/0223)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
293 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V8/0223)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister D8/ Az.: Amt: - 82- An den BeschIAusf.: - 82 - Rat der Stadt Erftstadt Ich bitte, folgenden DieVorlage • o <is'S Datum: 21. März 2005 Beschluss zu fassen: I V 8/0223 ------ I wird gem. § 60 (2) S. 1 GemeindeordnungNW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die RWERhein-Ruhr AG hat zur Verlängerung der Stromlieferverträge ein Angebot abgegeben, dessen Preisbindung am 23.03.2005abläuft. DerTermin fürdie nächste Ratssitzung ist am 31.05.2005, daher ist eine Entscheidung im Rahmen der Dringlichkeit erforderlich. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG • I DerVorlage ILD_8/_0_22_3_· __ wirdzugestimmt. Erftstadt, den :<1 0 ~.p J (Bösche) Bürgermeister h-;, (Zerres) Stadtverordneter