Daten
Kommune
Brühl
Größe
389 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
11.09.17, 18:27
Aktualisiert
11.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
66
Dieckmann
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
01.06.2017
216/2017
Betreff
Errichtung Parkstreifen Hauptstraße/ Stiftstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK: 095050 / KST: 54012400
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
FB 20
Freytag
Schiffer
Gansen
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Errichtung eines Parkstreifens im
Bereich in der Stiftstraße zwischen Hauptstraße und „Zum Sommersberg“
Erläuterungen:
Für eine private Hochbaumaßnahme musste der Parkplatz Hauptstraße / Stiftstraße
aufgegeben werden. Es wurden auf dieser Fläche Mehrfamilienhäuser mit Arztpraxen,
Gewerbeflächen und über 28 Wohneinheiten errichtet.
Um die fehlenden Parkplätze in diesem Gebiet zumindestens teilweise zu kompensieren,
ist geplant, die Geh- und Radweganlage entlang diesem Grundstück entsprechend
umzubauen und dort einen Parkstreifen (Längsparker) einzurichten. Der zur Zeit baulich
vorhandene Radweg soll anschließend mittels Markierung über die Fahrbahn geleitet
werden. Der geplante Straßenquerschnitt lässt diese Bauart und Verkehrsführung zu.
Dazu ist es erforderlich, dass der südliche Gehweg auf das Grundstück eines Dritten
verschwenkt wird. Die grundsätzliche Zustimmung des Eigentümers liegt vor. Die konkrete
Lage des verschwenkten Gehweges kann durch die Lage von Wurzelwerk des dort sich
befindlichen Baumes ggf. abweichen.
Der Fahrbahnbelag wird weiterhin in Asphaltausführung verbleiben. Die Gehwege werden
in einem grauen, 8 cm dicken Rechteck-Pflasterbelag 10/20/8, der Parkstreifen in einem
anthrazitfarbenen, 10 cm dicken Verbundpflaster Doppel-T ausgeführt werden. Die
Trennung Gehweg - Parkstreifen erfolgt durch einen 12 cm hohen Bordstein, die Trennung
Parkstreifen -. Fahrbahn erfolgt durch ein Betonrundbord mit 4 cm Ansichtsfläche.
Drucksache 216/2017
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Die Kostenberechnung für die reine Bauleistung beläuft sich auf ca. 175.000 Euro.
Finanzielle Mittel sind im Haushalt 2017 auf der Kostenstelle 54012400 in Höhe von
220.000 Euro vorgesehen.