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Vorlage (Errichtung Parkstreifen Hauptstraße/ Stiftstraße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
389 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
11.09.17, 18:27
Aktualisiert
11.09.17, 18:27
Vorlage (Errichtung Parkstreifen Hauptstraße/ Stiftstraße) Vorlage (Errichtung Parkstreifen Hauptstraße/ Stiftstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 66 Dieckmann Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 01.06.2017 216/2017 Betreff Errichtung Parkstreifen Hauptstraße/ Stiftstraße Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK: 095050 / KST: 54012400 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer FB 20 Freytag Schiffer Gansen Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Errichtung eines Parkstreifens im Bereich in der Stiftstraße zwischen Hauptstraße und „Zum Sommersberg“ Erläuterungen: Für eine private Hochbaumaßnahme musste der Parkplatz Hauptstraße / Stiftstraße aufgegeben werden. Es wurden auf dieser Fläche Mehrfamilienhäuser mit Arztpraxen, Gewerbeflächen und über 28 Wohneinheiten errichtet. Um die fehlenden Parkplätze in diesem Gebiet zumindestens teilweise zu kompensieren, ist geplant, die Geh- und Radweganlage entlang diesem Grundstück entsprechend umzubauen und dort einen Parkstreifen (Längsparker) einzurichten. Der zur Zeit baulich vorhandene Radweg soll anschließend mittels Markierung über die Fahrbahn geleitet werden. Der geplante Straßenquerschnitt lässt diese Bauart und Verkehrsführung zu. Dazu ist es erforderlich, dass der südliche Gehweg auf das Grundstück eines Dritten verschwenkt wird. Die grundsätzliche Zustimmung des Eigentümers liegt vor. Die konkrete Lage des verschwenkten Gehweges kann durch die Lage von Wurzelwerk des dort sich befindlichen Baumes ggf. abweichen. Der Fahrbahnbelag wird weiterhin in Asphaltausführung verbleiben. Die Gehwege werden in einem grauen, 8 cm dicken Rechteck-Pflasterbelag 10/20/8, der Parkstreifen in einem anthrazitfarbenen, 10 cm dicken Verbundpflaster Doppel-T ausgeführt werden. Die Trennung Gehweg - Parkstreifen erfolgt durch einen 12 cm hohen Bordstein, die Trennung Parkstreifen -. Fahrbahn erfolgt durch ein Betonrundbord mit 4 cm Ansichtsfläche. Drucksache 216/2017 Seite - 2 – Die Kostenberechnung für die reine Bauleistung beläuft sich auf ca. 175.000 Euro. Finanzielle Mittel sind im Haushalt 2017 auf der Kostenstelle 54012400 in Höhe von 220.000 Euro vorgesehen.