Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
Erstellt am:
Aktenzeichen:
498/2014
10.11.2014
IV/61 ri/foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
03.12.2014
Planungsausschuss
X
10.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2
BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr.: 298/2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 498/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß
§ 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Die Unterrichtung der Bürger (frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB) fand in der Zeit vom 22.01.2014 bis 11.02.2014
einschließlich statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 14.01.2014 und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2014 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet (§ 4 (1)
BauGB) und um Äußerung gebeten.
Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B fBÖ) und der Träger öffentlicher Belange (T fBÖ) sind nachfolgend
aufgelistet, mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Der Umweltausschuss der Stadt Pulheim hat am 10.09.2014 den Umweltbericht für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, zustimmend zur Kenntnis genommen und der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 17.09.2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit
(Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan Nr.
104 Stommeln beschlossen. Gleichzeitig mit dem Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) erfolgte in der Zeit vom 01.10.2014 bis 10.11.2014 einschließlich. Die
Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 23.09.2014. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 29.09.2014 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Die während
dieses Verfahrensschrittes eingegangenen Stellungnahmen der Bürger ( B AUS) und die der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (T AUS) mit abwägungsrelevanten Belangen sind nachfolgend aufgelistet, mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln als
Satzung zu beschließen.
Der Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Prüfung wurden nicht mehr mit abgedruckt, sie sind im Ratsinformationssystem unter den Anlagen einzusehen.