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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr.: 298/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr.: 298/2014) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr.: 298/2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: Erstellt am: Aktenzeichen: 498/2014 10.11.2014 IV/61 ri/foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 03.12.2014 Planungsausschuss X 10.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr.: 298/2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 498/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen. Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt: 1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen Die Unterrichtung der Bürger (frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB) fand in der Zeit vom 22.01.2014 bis 11.02.2014 einschließlich statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 14.01.2014 und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2014 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet (§ 4 (1) BauGB) und um Äußerung gebeten. Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B fBÖ) und der Träger öffentlicher Belange (T fBÖ) sind nachfolgend aufgelistet, mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung). Der Umweltausschuss der Stadt Pulheim hat am 10.09.2014 den Umweltbericht für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, zustimmend zur Kenntnis genommen und der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 17.09.2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln beschlossen. Gleichzeitig mit dem Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) erfolgte in der Zeit vom 01.10.2014 bis 10.11.2014 einschließlich. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 23.09.2014. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2014 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Die während dieses Verfahrensschrittes eingegangenen Stellungnahmen der Bürger ( B AUS) und die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (T AUS) mit abwägungsrelevanten Belangen sind nachfolgend aufgelistet, mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung). Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln als Satzung zu beschließen. Der Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Prüfung wurden nicht mehr mit abgedruckt, sie sind im Ratsinformationssystem unter den Anlagen einzusehen.