Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen
den beigefügten Antrag der I des
SPDCDUFraktion
Fraktion
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Fraktion
der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
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an die zuständigen Ausschüsse weiter.
As/0535
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Für <;Ier;imAntragge~annten
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Nr.118, E.-Liblar,
KöttingetStraße,
in-Aufstellunq.:
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Entsprechend der Zielsetz\lng des Flächer:mutzungsplanes isfblsher beabsichtigt, für dieses
Gebiet'ein'W6tin'gebiet'zu"eiliWick'MH:'(iidiesem
Zusammenhang wird auf die V 7/2759,
. Beschluss 'über . die" VeränderunqssperreAusschuss
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Bestrebungen sowohl von Grundstückseigentümern
als auch
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Freiflächen zu
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einerBebauunq zuzuführen. Dabei wurden je nach Interessenlage
unterschiedliche
Wohnnutzungen
und gewerbliche Nutzungen
.avisiert, die, Eline. qenieinsCtiaftlicn geträgene und städlebaUlichJtsirihv611eNe'üo'rdfiung:
des"Gesaiiittlereichs
jeweil!i"ahlSll9~lo.~se!1.p~r}~l!~schuss
für Planung hat im Rahmen der Beratungen zu
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Bebauungsplan von der Verwaltun"g dur,chgefÜtirt werden soil. ;', "C:"',
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Ein wesentliches Kriterium für' eine erfolgreiche Verfahrensdurchführung des Be.: bauungsplanes war bisher die abschließende Klärung der Frage, wie der im Plangebiet
" vorhandene gewerbliche Betrieb (Grabsteinwerk Liblar) in der Bauleitplanung zu berücksichtigen lst, .
Die Grundstückseigentümer bzw. Investoren sind über diesen Sachverhalt eingehend
informiert.
In diesem Zusammenhang war bisher auch eine Betriebsverlagerung bzw. eine Rücknahme
von genehmigten Nutzungen des Grabsteinwerkswerks anqedacht, um eine weitestgehend
unproblematische Realisierung des geplanten Wohngebietes zu gewährleisten. Die
Betriebsinhaber habenjedoch inzwischen definitiv bekräftigt, dass eine Betriebsverlagerung
(auf eine städtische Fläche nördlich des Friedhofes) nicht beabsichtigt ist und die bisher
.. genehmigten Nutzungen nicht aufgegeben bzw. reduziert werden sollen.
Aufgrund der Tatsache, dass das Grabsteinwerk eine Betriebsart ist, die in Bebauungspianverfahren entsprechend der Abstandsliste zum Abstandserlass des Bundesimmissionsschutzgesetzes einen Mindestabstand von 100 m zur nächstgelegenen geplanten Wohnbebauun"g aufweisen muss, ergeben sich somit für das BebauungspIanverfahren "Sachzwänge, die zunächst eine weitergehende detaillierte Ermittlung der
Lärmsituation (Lärmgutachten) in Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt erfordern .
•
P:\SZlANTRÄGE\A0535.DOC
Christlich-Demokratische Union Deutschland
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Alfred Zerres, Fraktionsvorsitzender
IBM
Herrn
Bürgenneister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus/Am Holzdamm 10
4 11051 ~04 82
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er Bürge''T'Ieiat.,
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1 9. APR. 2005
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Berro Burgermeisler
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32140434450
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50374 Erftstadt
Erftstadt, 18.04.2005
ANTRAG gem. GO
Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erftstadt-Ublar
Sehr geehrter Herr Bösche,
im Rahmen der Diskussionen um den Standort eines Frische-Marktes an der
Köttinger Str. sowie der möglichen Bebauung des ehemaligen Dobler-Geländes
(Erlass einer Veränderungssperre durch den Rat) wurde vor Jahresfrist
beschlossen, einen Bebauungsplan für dieses Plangebiet in Erftstadt-liblar,
(Köttinger Str. I Rosenstr. I Zum grünen Weg I Gartenstr. I Carl-Schurz Str.)
aufzustellen. Eine Wohnbebauung in diesem Bereich ist bereits vor Jahren von der
Verwaltung angeregt und favorisiert worden (Gegenstand von Vorlagen und
Beratungen). Einige Grundstückseigentümer sind nunmehr sehr daran interessiert,
dort kurzfristig in eine Wohnbebauung zu investieren. Dies bedingt die Aufstellung
eines Bebauungsplanes.
Ich beantrage daher namens der CDU-Fraktion die Aufstellung eines
Bebauungsplanes im vorgenannten Bereich kurzfristig in die Wege zu leiten, und
sehr zügig im Verfahren voranzutreiben, um hier Investitionen (in Millionenhöhe)
kurzfristig zu ermöglichen..
.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsnzender
Fraktions\lOisitzetKler:
AI!n!d Ze<res
FralcliOnSl'tume:
_
Straße 5
503U ErftstadI
50299
Bürozeiten:
Mo - Do
9.00 - IUJO Uhr
T_on:
02235/759 54
T_ 02235/68B6B5
BankYerbindung:
KreisspaI1msse Köln
KloNr. 0191 004 300 BLZ 370